STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16009 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — IV. Quartal 2018 und Aktualisierung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6I11674 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll-Ilst-Personalbesetzung der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate November, Dezember 2018 und Januar 2019 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten, Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen, Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen !) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im IV. Quartal 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet und wie viele der Beschwerden, Anfragen und Hinweise stammen von Bediensteten der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde, Anfrage, Hinweis —, Adressanten — Beamtel Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger — sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten !) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/9 Dresden, 30. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN lm IV. Quartal 2018 wurden insgesamt 56 Beschwerden — darunter zwei von Bediensteten der sächsischen Polizei — und 82 sonstige Anliegen (Bitten, Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate Oktober November Dezember Beschwerden 19 17 20 sonstige Anliegen 38 21 23 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E-MaiI-Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus dem I., II., III. und IV. Quartal 2018, die in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/12903, Drs. 6/13912 und Drs. 6/ 14907 noch nicht berücksichtigt werden konnten, wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenzn Von den im I. bis IV. Quartal 2018 eingereichten 231 Beschwerden wurden 184 abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich zehn als begründet, 39 als teilweise begründet und 115 als unbegründet. Zu 20 Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen, zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden oder nicht aufklärbar waren. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei keine Entscheidungen. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11674 wird verwiesen. Darüber hinaus führten die vom |. bis IV. Quartal 2018 eingereichten Beschwerden in einem mitgeteilten Fall zu einer dienstrechtlichen Konsequenz. Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei im IV. Quartal 2018 bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Die im IV. Quartal 2018 als sonstige Anliegen vorgetragenen 82 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Die mit Stand 31. Dezember 2018 bearbeiteten 75 Anliegen enthielten keine Hinweise, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Bitten um polizeiliche Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen, Bitten um Auskunft zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen bzw. deren beschleunigte Bearbeitung und Bitten um polizeiliche Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERIUNIDES INNERN VerkehrsübenNachung in konkreten örtlichen Bereichen. Des Weiteren wurden in konkreten Einzelfällen Hinweise zur polizeilichen Ausbildung sowie einzelfallbezogene Hinweise zu vermeintlichen örtlichen Kriminalitätsschwerpunkten gegeben. Zudem wurde in Einzelfällen für polizeiliches Handeln Lob und Anerkennung mitgeteilt. Frage 5: Welche straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen erfolgten bisher aus den Beschwerden im Jahr 2018 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei? Die im Jahr 2018 bei der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei eingereichten Beschwerden führten bislang zu keinen mitgeteilten strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Sanktionen. ndlichen Grüßen/M1 Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-01-30T13:01:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes