2015/16810 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Der Staatsminister Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1601 Thema: Aufzeichnungspflichten für Aufbereiter von Nachbausaatgut Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer führt im Freistaat die Saatgutverkehrskontrolle durch? Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt im Freistaat Sachsen die Saatgutverkehrskontrolle durch. Frage 2: Auf welcher gesetzlichen oder anderen Grundlage (z. B. Dienstanweisung), bitte beifügen, handelt die im Freistaat für die Saatgutverkehrskontrolle zuständige Stelle? Die für die Saatgutverkehrskontrolle zuständige Stelle im Freistaat Sachsen handelt auf Grundlage des § 28 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 84 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Nummer 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nach-geordnete Behörden in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ernährung sowie Gentechnik (Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/ Forsten/Gentechnik - ZuLaFoGeVO) vom 8. August 2013 (SächsGVBI. S. 757). Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststeile© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 4. Mai 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141,50/19/4864 Dresden, öC# Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www,smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufen Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden Seite 1 von 2 • Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/16810 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Kontrolliert die im Freistaat für die Saatgutverkehrskontrolle zuständige Stelle auch die Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut? Die für Saatgutverkehrskontrolle zuständige Stelle im Freistaat Sachsen kontrolliert auch die Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut. Frage 4: Wie begründet die Staatsregierung die Kontrolle der Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut durch die für den Saatgutverkehr zuständige Stelle? Gemäß § 28 des Saatgutverkehrsgesetzes obliegt die Durchführung dieses Gesetzes einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften sowie der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen - hierzu gehört auch die Kontrolle der Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut - den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Frage 5: Welche Paragraphen und Gesetze liegen der Köntrollaufgabe der im Freistaat für die Saatgutverkehrskontrolle zuständigen Stelle zugrunde? Bitte genau benennen. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen t.L Thomas Schmidt Seite 2 von 2