Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/94-2019/2275 Dresden, 31. Januar 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kuge (CDU) Drs.: 6/16022 Thema: Tonnagebegrenzung des Plossenaufstieges in Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Im Rahmen des Oberbürgermeisterwahlkampfes in Meißen veranstaltete Herr Staatsminister Dulig am 28. August 2018 im Burgkeller ein „Küchentischgespräch“ gemeinsam mit dem Kandidaten Frank Richter. Dabei kam auch das Thema des Ausbaus der Staatsstraße S177/Plossenaufstieg zur Sprache. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nahm der Staatsminister an dieser Veranstaltung in seiner Funktion als Abgeordneter teil? Frage 2: Wenn ja, inwieweit beeinflussen getroffene Zusagen dann sein Handeln als Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr? Frage 3: Welche Versprechungen hinsichtlich einer Tonnagebegrenzung des Teilabschnitt „Plossenaufstieg“ tätigte der Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr auf dieser Veranstaltung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Letzteres ist hier der Fall. Die benannte Veranstaltung ist eine Veranstaltungsreihe der SPD Sachsen, an der Herr Dulig in seiner Funktion als Landesvorsitzender teilnimmt. In diesem Zusammenhang sind Fragen einer Beeinflussung des Handelns oder nach Versprechungen zum einen unbestimmt und zum anderen auf eine Bewertung von Aussagen gerichtet. Auch hierzu ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Besteht die Möglichkeit einer Tonnagebegrenzung bis zum Ausbau der besagten Straße? Nach § 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) werden Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung eingeteilt. Dabei sind Staatsstraßen Straßen, die innerhalb des Freistaates Sachsen untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die S 177 ist als Staatsstraße klassifiziert und entsprechend gewidmet. Mit dieser straßenrechtlichen Einstufung ist ihre Nutzung für Jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Den Handlungsrahmen für das Aufstellen von Verkehrszeichen bestimmt § 45 StVO. Nach § 45 Abs. 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde unter anderem die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten oder den Verkehr umleiten. Eine Tonnagebeschränkung stellt eine solche Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Dabei dürfen nach § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen insbesondere nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinne können dabei insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. Mit der bestehenden Kehre im Verlaufe der S 177 im Bereich des Plossenaufstiegs ist diese hinsichtlich der Streckenführung durchaus schwierig. Allerdings besteht in diesem Bereich keine besondere Unfallauffälligkeit mit Lkw. Zuständig für die Anweisung von Beschränkungen sind immer die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden. Als Große Kreisstadt ist Meißen selbst Straßenverkehrsbehörde und es wäre an ihr, eine solche Entscheidung zu treffen. Dazu sind ausreichende und rechtlich einschlägige Gründe für ein teilweises Fahrverbot auf einer Staatsstraße zu benennen und leistungsfähige Alternativen für den Lkw-Verkehr festzulegen. Seite 3 von 3 Insbesondere für den Schwerverkehr steht eine deutlich attraktivere Verbindung von den Bundesautobahnen A 4 und A 14 in Richtung Meißen zur Verfügung. Die Führung des großräumigen Verkehrs sollte zukünftig deutlich stärker über die in weiten Streckenteilen sehr leistungsfähig ausgebaute B 101 erfolgen. Die Ortslage in Meißen mit dem Schottenbergtunnel, dem ausgebauten Knoten zur B 6 und der neuen Elbebrücke ist auf dieser Verbindung deutlich leistungsfähiger als der durch die S 177 zu querende Altstadtbereich. Frage 5: Besteht die Möglichkeit einer Tonnagebegrenzung nach dem Ausbau der besagten Straße? Die S 177 wird entsprechend den eingereichten Planfeststellungsunterlagen bedarfsund richtliniengerecht entsprechend ihrer verkehrlichen Funktion im Netz und unter Beachtung der gültigen Regelwerke und den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer erneuert werden. Der Antrag auf Planfeststellung wurde bereits am 16.08.2016 bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) gestellt. Es fanden mehrfach öffentliche Auslegungen sowie eine Bürgerversammlung statt. Im Rahmen des Verfahrens können Einwendungen gegen die vorliegende Planung erhoben und das Thema einer Tonnagebegrenzung behandelt werden. Alle verkehrlichen Einwendungen werden durch die LDS als Verfahrensführer geprüft und im abschließenden Planfeststellungsbeschluss bewertet. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2019-02-01T08:17:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes