STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRUNEN) Drs.—Nr.: 6/16027 Thema: Waffenbesitz und Waffenkontrolle 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, die Zahl der Schusswaffenbesitzer, die Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des sog. Kleinen Waffenscheins zum 31.12.2018 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl, Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2017] darstellen.) Die Zulassung von Schusswaffen obliegt den Beschussämtern auf der Grundlage des Beschussgesetzes. Da in Sachsen kein Beschussamt ansässig ist, werden in Sachsen auch keine Schusswaffen zugelassen. lm Sachzusammenhang, insbesondere aufgrund des Untergliederungswunsches , geht die Staatsregierung davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Anzahl der bei den Waffenbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte registrierten Schusswaffen bezieht. Zur Beantwortung der Fragestellung zum Stichtag 31. Dezember 2018 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hinsichtlich der Vergleichszahlen aus dem Jahr 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/11767 ven/viesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/17 Dresden, 30. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Frage 2: Wie stellt sich die Personalsituation der W__affenbehörden zum 31.12.2018 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl in VzA, Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2017] darstellen.) Zur Beantwortung der Fragestellung zum Stichtag 31. Dezember 2018 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Hinsichtlich der Vergleichszahlen aus dem Jahr 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11767 verwiesen. Frage 3: Welche Waffenbehörden haben im Jahr 2018 (Stand: 31.12.2018) wie viele Schusswaffenbesitzer mit welchen Ergebnissen kontrolliert? (Bitte nach Jahresscheiben , Landkreisen und kreisfreien, Art der Kontrolle [anlassbezogene, verdachtsunabhängige, angemeldet, unangemeldete, Aufbewahrungs- und andere Kontrollen etc.] differenzieren.) Zur Beantwortung der Fragestellung zum Stichtag 31. Dezember 2018 wird auf die Anlage 3 verwiesen. Frage 4: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit Anfang 2018 nach welchen waffenrechtlichen Tatbeständen mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Bitte nach Jahresscheiben, Gesamtzahl, Landkreisen und kreisfreien Städten, straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Tatbeständen aufschlüsseln.) Bei den kommunalen Behörden werden Daten zur Anzahl der in Bezug auf waffenrechtliche Tatbestände eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und deren Ergebnisse nicht einheitlich statistisch erfasst. Soweit auswertbare Daten vorlagen, werden diese in der Anlage 4 dargestellt. Zu den bei den sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleiteten Strafverfahren wird auf die Anlage 5 verwiesen. Der tabellarischen Ubersicht lassen sich sämtliche, im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 geführten Ermittlungsverfahren mit waffenrechtlichen Tatvor— würfen — getrennt nach Verfahren gegen bekannte Beschuldigte (Anlage 5. 1) und Verfahren gegen Unbekannt (Anlage 5.2) entnehmen. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner- Seite 2 von 3 DES iNNERN SACHSEN STAATSMINISTERlUM | Freistaat halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (ng. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Für die geforderte Untergliederung der o. g. staatsanwaltschaftlich erfassten Verfahren nach Landkreisen und Kreisfreien Städten bestünde die Notwendigkeit einer Einsichtnahme in alle 2.257 Vorgänge einschließlich einer händischen Auswertung der Akten (Zuordnung der Tatorte) und Aufzeichnung der Ergebnisse. Dabei ist auch der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven der Staatsanwaltschaften zu berücksichtigen. Bei einem angenommenen Aufwand von 30 Minuten pro Akte stünde ein Sachbearbeiter für mindestens 141 Arbeitstage für die Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind nicht verpflichtet, Statistiken über eingelei— tete Ordnungswidrigkeitsverfahren zu führen. Angaben zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren , die mittels Verwarngeld geahndet bzw. eingestellt wurden, dürfen nicht gespeichert werden und sind damit elektronisch nicht auswertbar. Die zu den durchgeführten Bußgeldven‘ahren abrufbaren Informationen können nicht als Grundlage für eine Beantwortung der Frage herangezogen werden, weil ihnen durch unterschiedliche Systematiken und unterschiedliche Erfassungstiefen die Vergleichbarkeit fehlt. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären daher eine Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Waffenakten im Lichte der konkreten Fragestellungen bzw. weitergehende Recherchen erforderlich. Am 31. Dezember 2018 waren im Freistaat Sachsen insgesamt 47.706 Personen lnhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Bei einem angenommenen Aufwand von zehn Minuten pro Akte ergibt sich ein Gesamtaufwand von rund 994 Arbeitstagen. Damit stünden mehrere Sachbearbeiter über mehrere Monate für Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Ver— fügung. Hinzu käme eine selbst dann nicht recherchierte unbestimmte Anzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren , die gegen Personen eingeleitet wurden, die nicht lnhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung, der ihr zugeordneten Polizeibehörden und Staatsanwaltschaf— ten sowie der zuständigen kommunalen Waffenbehörden und Bußgeldstellen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der staatlichen und kommunalen Behörden nicht zu leisten ist. Mit r undlicheanrüßen„../' M f. Dr. Roland Wöller Anlagen: 5 Seite 3 von 3 An la ge 1 zu Drs .-N r. 6/ 16 02 7 La nd kr ei le re is fr ei e St ad t An za hl reg ist rie rte r Sc hu ss wa ff en An za hl pri vat er Sc hu ss wa ff en be si tz er An za hl Pe rs on en mi t wa ff en re ch tl ic he n Er la ub ni ss en * An za hl Kl ei ne r Wa ff en sc he in e* Ch em ni tz , Sta dt 5.5 38 98 8 2.0 80 921 Erz geb irg skr eis 20 .0 65 3.4 73 5.0 37 1.6 70 Mi tt el sa ch se n 14. 058 2.4 27 3.4 73 1.1 12 Zw ic ka u 13. 452 2.1 55 3.3 64 1.3 19 Vog tla ndk rei s 14. 438 2.2 23 3.3 78 1.2 14 Dr es de n, St ad t 12. 140 2.1 72 4.3 42 2.1 58 Gör lit z 10. 980 2.0 76 3.2 54 1.2 90 Me iß en 10. 788 1.9 20 2.9 48 1.0 84 Sä ch si sc he Sc hw ei z- Os te rz ge bi rg e 14. 280 2.7 31 3.9 87 1.3 46 Ba ut ze n 16. 136 2.8 04 4.3 33 1.6 28 Lei pzi g, St ad t 9.7 36 1.9 10 4.6 39 2.8 58 Lei pzi g 14. 100 2.4 36 3.5 12 1.1 38 Nordsachsen 12 .6 93 2.394 3.3 59 1.012 *D er Kle ine Waf fen sch ein zäh lt zu de nw aff enr ech tli che nE rla ubn iss en un di std esh alb in Spa lte 3u nd Spa lte 4b erü cks ich tig t. LandkreisIKreisfreie Stadt Personalsituation in den Waffenbehörden in Vollzeitäquivalenten Chemnitz, Stadt 1,7 Erzgebirgskreis 3,7875 Mittelsachsen 2,0 Zwickau 1,8 Vogtlandkreis 2,5 Dresden, Stadt 3,931 Görlitz 1,85 Meißen 2,0 Sächsische Schweiz- 2,0 Osterzgebirge Bautzen 1,5 Leipzig, Stadt 4,0 Leipzig 3,125 Nordsachsen 2,5 Anlage 2 zu Drs.—Nr. 6/16027 1 Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11767 verwiesen: Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als untere Wafienbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt vier Planstellen zur Verfügung. Die Stelle Jagdangelegenheiten ist momentan mit 37 Wochenstunden besetzt. An la ge 3 zu Drs .-N r. 6/ 16 02 7 La nd kr ei sI Kr ei sf re ie St ad t Ko nt ro ll en de r Au fb ew ah ru ng vo n Sc hu ss wa ff en an la ss be zo ge n an la ss - un ab hä ng ig an ge me ld et un an ge me ld et Be an st an du ng en , Au fl ag en , Str afa nze ige n, Or dn un gs wi dr ig ke it sv er fa hr en (Ow i-V erf ahr en) Ch em ni tz , Sta dt O Erz geb irg skr eis 54 49 33 Mi tt el sa ch se n Zw ic ka u 27 16 11 Vo gt la nd kr ei s 111 11 0 10 8 Dr es de n, Sta dt 14* 1O 14 Gör lit z Me iß en 50 50 46 13 Sä ch si sc he Sc hw ei z- Os te rz ge bi rg e 63 59 63 Ba ut ze n 11 2 10 5 10 8 15 Lei pzi g, Sta dt 111 111 111 Lei pzi g 17 2 17 2 20 15 2 13 Nordsachsen 72 69 69 *i ns ge sa mt 44 Kon tro llv ers uch e, da vo n 30 Pe rs on en nic ht ang etr off en Landkreis Mittelsachsen Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 32 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/16027 Wafienrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren WaffG) Führungsverbot (§ 423 Abs. 1 25 23 Bußgeldbescheide Waffengesetz [WaffG]) 1 Einstellung Sicherheitsbestimmungen 1 (§ 13 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Führungsverbot (§ 42a Abs. 1 5 3 Verwarnungen 1 Bußgeldbescheid Erwerb, Besitz durch Minderjährige (§ 2 Abs. 1 WaffG) 1 Bußgeldbescheid Landkreis Nordsachsen: Gesamtzahl Owi—Verfahren: 24 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren Einhandmesser 16 16 Iaufende Verfahren Teleskopschlagstöcke 8 8 laufende Verfahren Landkreis Vogtlandkreis Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 107 Wafienrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren § 4 Abs. 1 Ziff. 4 WaffG (Wegfall Bedürfnis) 1 § 10 Abs. 1 S. 1 WaffG (Eigenmächtige Eintragung in Waffenbesitzkarte [\NBK]) 1 § 10 Abs. 1a WaffG (Verspätete Anmeldung einer Waffe) 12 § 10 Abs. 5 WaffG (Schießen ohne Schießerlaubnis) § 13 Abs. 2 WaffG (Falsche Waffenaufbewahrung) § 13 Abs. 3 WaffG (Nicht rechtzeitige Eintragung WBK) § 34 Abs. 2 WaffG (Verspätete Überlassungsanzeige) § 36 Abs. 5 S. 2 WaffG (Falsche Aufbewahrung) § 37 Abs. 2 S. 1 WaffG (Fehlende Verlustanzeige) § 38 Abs. 1 Nr. 19 WaffG (Nichtmitführen des Beleges) § 38 Abs. 1 Nr. 1 WaffG (Waffe führen ohne Personalausweis) Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/16027 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren § 38 Abs. 1 S. 1 WaffG (Verletzung der Auskunftspflicht) 1 WBK) § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG 6 (Anscheinswaffe) § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG 6 Geleskopschlagstock) § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG 36 (Einhandmesser) § 46 Abs. 1 u. 2 WaffG (Nichtrückgabe 5 14 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Alle anderen Fälle wurden durch Buß- oder Vennrarngeid, in Einzelfällen durch Einstellung abgeschlossen. Landkreis Zwickau Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 65 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 4 4 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG 3 3 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG 52 46 Bußgeidbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 23 WaffG 5 4 Bußgeldbescheide Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirgg Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 42 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren Mitführen Messer mit einer 5 3 Bußgeldbescheide Klingenlänge von mehr als 1 Verfahren eingestellt 12 cm 1 Iaufendes Verfahren Mitführen Einhandmesser 23 18 Bußgeldbescheide 2 Verfahren eingestellt 1 laufendes Verfahren Mitführen Teleskopschlagstock 10 7 Bußgeldbescheide 1 Verfahren eingestellt 2 laufende Verfahren Mitführen Anscheinswaffe 1 Bußgeidbescheid Nicht fristgemäße Anzeige Waffenerwerb 1 Bußgeldbescheid Nicht ordnungsgemäßes Aufbewahren einer Schusswaffe 1 Bußgeldbescheid Mitführen Elektroimpulsgerät mit PTB-Prüfzeichen ohne Ausweisdokument 1 laufendes Verfahren Landkreis Erzqebirgskreis Gesamtanzahl Owi—Verfahren: 48 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/16027 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren erfolgt Mitführen Anscheinswaffe 6 3 Bußgeldbescheide 3 laufende Verfahren Mitführen Elektroimpulsgerät 1 1 Bußgeldbescheid Mitführen von Hieb- und 34 28 Bußgeldbescheide Stoßwaffen 6 laufende Verfahren Falsche Aufbewahrung der 1 1 Bußgeldbescheid Waffen An- bzw. Abmeldung zu spät 6 6 Bußgeldbescheide Landkreis Bautzen Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 69 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Mitführen Messer 39 Mitführen Schlagstock 15 Mitführen Anscheinswaffe 5 Falsche Aufbewahrung 9 Uberschreitung Anmeldefrist 1 Es wurden acht Verwarngelder erteilt. Vier Verfahren wurden eingestellt. In 31 Verfahren wurden Bußgeldbescheide erlassen. 26 Verfahren wurden noch nicht abgeschlossen. Landkreis Leigzig Gesamtanzahl Owi—Verfahren: 53 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren § 53 Abs. 1 Nr. 213 WaffG 45 31 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG 8 8 Bußgeldbescheide Landkreis Görlitz Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 107 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren Führen von Hiebwaffen 34 34 Bußgeldbescheide Führen von Stichwaf'fen 55 55 Bußgeldbescheide Führen von Anscheinswaffen 18 18 Bußgeldbescheide Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/16027 Landkreis Meißen Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 54 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG 30 3O Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG 12 12 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG 5 5 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG 2 2 Bußgeldbescheide § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid § 53 Abs. 1 Nr. 11 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid §53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid § 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG 1 1 Bußgeldbescheid Stadt Chemnitz Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 98 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren Anscheinswaffen, Schusswaffen 4 2 Bußgeldbescheide 2 Verfahren waren keine Ordnungswidrigkeiten (Owi) Einhandmesser, Messer mit 77 57 Bußgeldbescheide feststehender Klinge 8 Verfahren waren keine Owi 3 Verfahrenseinstellungen 1 Strafanzeige 8 Verfahren in der Anhörung Teleskopschlagstock 15 10 Bußgeldbescheide 1 Verfahren keine OWi 3 Verfahren eingestellt 1 Strafanzeige Gas, Spray 2 2 Verfahren in derAnhörung Stadt Leipzig Gesamtanzahl Owi—Verfahren: 167 Wafienrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Anscheinswaffen und bestimmte 158 tragbare Gegenstände Mitführen eines Elektroimpulsgerätes 2 Schießen außerhalb von Schießstätten 2 Nicht ordnungsgemäße Lagerung von 2 Waffen Weiterleitung an Staatsanwaltschaft 3 Leipzig wegen des Verdachts einer Straftat Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/1602? 153 Verfahren wurden in der Verwaltungsbehörde bearbeitet bzw. sind bereits mit Erlass eines Bußgeldbescheides rechtskräftig abgeschlossen. Eine detaillierte Auswertung der bearbeitenden Vorgänge ist aus verfahrenstechnischen Gründen mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Fachverfahren nicht möglich. Stadt Dresden Gesamtanzahl Owi-Verfahren: 214 Waffenrechtlicher Tatbestand Anzahl Owi-Verfahren Ergebnis Owi-Verfahren Führen eines Einhandmessers 159 150 Bußgeldbescheide (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG) ' Führen eines Schlagstocks (§ 53 29 29 Bußgeldbescheide Abs. 1 Nr. 21a WaffG) Führen einer Anscheinswaffe 18 17 Bußgeldbescheide (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG) Uberlassen einer Waffe an eine 1 1 Bußgeldbescheid nichtberechtigte Person (§ 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG) Verstoß gegen die 3 3 Bußgeldbescheide Aufbewahrungsvorschriften (§ 53 Abs. 1 Nr. 23 WaffG) Schießen mit einer Waffe (§ 53 3 3 Bußgeldbescheide Abs. 1 Nr. 3 WaffG) Führen eines Messers mit einer 1 1 Bußgeldbescheid Klingenlänge von mehr als 12 cm Es wurden noch nicht alle Verfahren abgeschlossen. Anlage 5.1 zu Drs.-Nr. 6/16027 Beschuldigte in Js-Verfahren wegen waffenrechtlichen TatvonNürfen im Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften Stand: 10.01.2019 Staatsanwaltschaft Tatvorwurf Strafvorschrift staatsanwaltliche Erledigung Generalstaatsanwaltschaft Dresden LBeschuldigte Vergehen nach § 52 Absatz 1 WaffG § 52 Absatz 1 WaffG Anklage vor dem Schöffengericht Vergehen nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft b h h l — ‘ H H m Staatsanwaltschaft Chemnitz 363 Fahrlässige Vergehen nach § 52 Absatz 1,4 WaffG § 52 Absatz 1, 4 WaffG Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 4 1 4 w a Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG H N § 51 Absatz 1 WaffG H N Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft anhängig Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Verbrechen nach § 22a Absatz 1 KrWaffG § 22a Absatz 1 KrWaffG anhängig Anklage vor dem Schöffengericht Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Vergehen nach § 51 Absatz 3 WaffG § 51 Absatz 3 WaffG Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) Hr — I H N H H - b - h U J U J H - D - H Vergehen nach § 52 Absatz 1 WaffG U1 |.- § 52 Absatz 1 WaffG U'l |—| Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft anhängig Anklage vor dem Jugendrichter Anklage vor dem Strafrichter Einstellung § 45 Absatz 1 J66 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO Einstellung nach § 154f StPO H - D - W N N N N N Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO H Ch Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) U'l Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Verbindung mit einer anderen Sache Vergehen nach § 52 Absatz 3 WaffG 291 Seite 1 von 6 Anlage 5.1 zu Drs.-Nr. 6/16027 § 52 Absatz 3 WaffG 291 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 10 anhängig 27 Anklage vor dem Jugendrichter 11 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 Anklage vor dem Strafrichter Einstellung § 154b Absatz 1 StPO (Auslieferung/Ausweisung) 1 Einstellung § 45 Absatz 2 JGG 10 Einstellung § 45 Absatz 1 JGG 3 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO 17 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 18 Einstellung nach § 154f StPO 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 41 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 33 Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) 1 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 10 Strafaufhebungsgrund (z.B.§§ 24,36,257 Absatz 3 StGB) 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 66 Übernahme abgelehnt 4 Verbindung mit einer anderen Sache 26 Vergehen nach § 19 Absatz 5 Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffG) § 19 Absatz 5 KrWaffG 1 anhängig 1 Staatsanwaltschaft Dresden 489 Fahrlässige Straftat nach § 51 Absatz 4 WaffG 1 § 51 Absatz 4 WaffG 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 1 Fahrlässige Vergehen nach § 52 Absatz 1, 4 WaffG 2 § 52 Absatz 1, 4 WaffG 2 Einstellung § 45 Absatz 2 JGG 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 1 Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG 29 § 51 Absatz 1 WaffG 29 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 anhängig 4 Einstellung § 45 Absatz 2 JGG 2 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 2 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 13 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 1 Strafaufhebungsgrund (z.B.§§ 24,36,257 Absatz 3 StGB) Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Verbindung mit einer anderen Sache 1 Verbrechen nach § 22a Absatz 1 KrWaffG 14 § 22a Absatz 1 KrWaffG 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 anhängig 8 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 1 Vergehen nach § 52 Absatz 1 WaffG 56 § 52 Absatz 1 WaffG 56 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 anhängig 14 Anklage vor dem Jugendrichter 1 Seite 2 von 6 Anlage 5.1 zu Drs.-Nr. 6/16027 Anklage vor dem Strafrichter 2 Einstellung 5 45 Absatz 2 JGG 3 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 2 Einstellung nach 5 154f StPO 1 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5 153 Absatz 1 StPO) 6 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 Strafaufhebungsgrund (z.B.55 24,36,257 Absatz 3 StGB) 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 7 Verbindung mit einer anderen Sache 7 Vergehen nach 5 52 Absatz 3 WaffG 385 § 52 Absatz 3 WaffG 385 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 17 anhängig 55 Anklage vor dem Jugendrichter 4 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 Anklage vor dem Strafrichter 13 Einstellung 5 154b Absatz 1 StPO (Auslieferung/Ausweisung) 1 Einstellung 5 31a Absatz 1 BtMG (Absehen von Verfolgung) 1 Einstellung 5 45 Absatz 2 166 22 Einstellung § 45 Absatz 1 166 5 Einstellung nach 5 153a Absatz 1 StPO 15 Einstellung nach 5 154 Absatz 1 StPO 12 Einstellung nach 5 154f StPO 3 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 33 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5 153 Absatz 1 StPO) 58 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 5 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 1 Strafaufhebungsgrund (z.B.55 24,36,257 Absatz 3 StGB) 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 109 Übernahme abgelehnt 2 Verbindung mit einer anderen Sache 26 Vergehen nach 5 52 Absatz 5 WaffG (besonders schwerer Fall) 2 5 52 Absatz 5 WaffG 2 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 Staatsanwaltschaft Görlitz 428 Fahrlässige Vergehen nach 5 52 Absatz 1,4 WaffG 1 § 52 Absatz 1, 4 WaffG 1 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 1 Verbrechen nach 5 51 Absatz 2 WaffG ((besonders schwerer Fall) 2 5 51 Absatz 2 WaffG 2 anhängig 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 Verbrechen nach 5 51 Absatz 1 WaffG 15 § 51 Absatz 1 WaffG 15 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 anhängig 3 Anklage vor dem Jugendrichter 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5 153 Absatz 1 StPO) 1 Seite 3 von 6 Anlage 5.1 zu Drs.-Nr. 6/16027 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 Verbrechen nach d. §§ 19, 22a Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffG) 4 § 19 Absatz 2 Ziff. 1 KrWaffG 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 § 22a Absatz 1 KrWaffG 3 anhängig 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 1 Vergehen nach § 51 Absatz 3 WaffG 1 § 51 Absatz 3 WaffG 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 1 Vergehen nach § 52 Absatz 1 WaffG 64 § 52 Absatz 1 WaffG 64 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 anhängig 11 Anklage vor dem Strafrichter 4 Einstellung § 45 Absatz 1 JGG 1 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO 6 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 11 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 11 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 15 Übernahme abgelehnt 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 Vergehen nach § 52 Absatz 3 WaffG 340 § 52 Absatz 3 WaffG 340 § 153 Absatz 1 StPO — geringe Schuld 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 anhängig 30 Anklage vor dem Jugendrichter 5 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 Anklage vor dem Strafrichter 11 Einstellung § 45 Absatz 2 JGG 5 Einstellung § 45 Absatz 1 JGG 8 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO 27 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 13 Einstellung nach § 154f StPO 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 33 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 99 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache Strafaufhebungsgrund (z.B.§§ 24,36,257 Absatz 3 StGB) 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 92 Verbindung mit einer anderen Sache OWi nach § 53 WaffG 1 § 53 WaffG 1 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 1 Staatsanwaltschaft Leipzig 657 OWi nach § 22b Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffG) 3 13' 22b KrWaffG 3 Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 3 Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG 12 § 51 Absatz 1 WaffG 12 Seite 4 von 6 Anlage 5.1 zu Dr5.-Nr. 6/16027 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 anhängig 1 Einstellung nach 5 154 Absatz 1 StPO 1 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 6 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 Verbrechen nach 5 22a Absatz 1 KrWaffG 2 5 22a Absatz 1 KrWaffG 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 1 Vergehen nach 5 51 Absatz 3 WaffG 1 § 51 Absatz 3 WaffG 1 Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO 1 Vergehen nach 5 52 Absatz 1 WaffG 108 § 52 Absatz 1 WaffG 108 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 25 anhängig 15 Anklage vor dem Jugendrichter 1 Anklage vor dem Strafrichter 3 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (5 76 JGG) 1 Einstellung § 45 Absatz 2 JGG 1 Einstellung nach § 1533 Absatz 1 StPO 5 Einstellung nach 5 154 Absatz 1 StPO 5 Einstellung nach 5 154f StPO 1 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 18 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5 153 Absatz 1 StPO) 6 erledigt 1 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 5 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 3 Strafaufhebungsgrund (2.8.55 24,36,257 Absatz 3 StGB) 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 8 Verbindung mit einer anderen Sache 6 Vergehen nach 5 52 Absatz 3 WaffG 528 § 52 Absatz 3 WaffG 528 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 6 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 136 anhängig 42 Anklage vor dem Jugendrichter 13 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 2 Anklage vor dem Strafrichter 15 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (5 76 JGG) 2 Einstellung 5 154b Absatz 1 StPO (Auslieferung/Ausweisung) 2 Einstellung 5 45 Absatz 2 JGG 12 Einstellung 5 45 Absatz 1 JGG 5 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO 26 Einstellung nach 5 154 Absatz 1 StPO 25 Einstellung nach 5 154f StPO 4 Einstellung nach 5 170 Absatz 2 StPO 76 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5 153 Absatz 1 StPO) 29 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 12 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 19 Strafaufhebungsgrund (2.8.55 24,36,257 Absatz 3 StGB) 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 75 Seite 5 von 6 Anlage 5.1 zu Drs.-Nr. 6/16027 Übernahme abgelehnt Verbindung mit einer anderen Sache 23 OWi nach § 53 WaffG § 53 WaffG Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Vergehen nach § 19 Absatz 5 Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffG) § 19 Absatz 5 KrWaffG anhängig NN NI —‘ i— ‘I —l Staatsanwaltschaft Zwickau 257 OWi nach § 53 Waffengesetz § 53 WaffG Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG § 51 Absatz 1 WaffG anhängig Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO HN U J W I — ‘ I — ‘ N N Vergehen nach § 52 Absatz 1 WaffG 3 U1 @ 52 Absatz 1 WaffG UJ U'l Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi anhängig Anklage vor dem Jugendrichter Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO I— ‘i —\ I— \\ JN Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 10 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe \IU '! Verbindung mit einer anderen Sache Vergehen nach § 52 Absatz 3 WaffG 217 § 52 Absatz 3 WaffG 217 § 153 Absatz 1 StPO — geringe Schuld Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 15 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft anhängig 20 Anklage vor dem Jugendrichter Anklage vor dem Strafrichter 14 Einstellung § 45 Absatz 1 JGG 19 Einstellung nach § 153a Absatz 1 StPO Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO Einstellung nach § 154f StPO Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO 41 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Absatz 1 StPO) 24 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 39 Übernahme abgelehnt Verbindung mit einer anderen Sache 13 Gesamtergebnis 2.199 Seite 6 von 6 Beteiligte in UJs-Verfahren wg. waffenrechtlichen Tatvon/vürfen im Zeitraum 01.01.2018-31.12.2018 Quelle: web.sta—Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften Stand: 10.01.2019 Staatsanwaltschaft Chemnitz Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG § 51 Absatz 1 WaffG efled V nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG erled UJs—Verfahren nach Js übernehmen Vergehen nach § 19 Absatz 5 KrWaffG § 19 Absatz 5 KrWaffG erled Staatsanwaltschaft Dresden V nach § 52 Absatz 1 WaffG § 52 Absatz 1 WaffG anhä V nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG erled Staatsanwaltschaft Görlitz Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG § 51 Absatz 1 WaffG anhä Verbrechen nach § 19 Absatz 1 KrWaffG § 19 Absatz 1 KrWaffG efled V nach § 52 Absatz 1 WaffG § 52 Absatz 1 WaffG erled V nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG erled taatsanwaltschaft OWi § 53 W § 53 WaffG erledi Verbrechen nach § 51 Absatz 1 WaffG § 51 Absatz 1 WaffG UJs-Verfahren nach Js übernehmen V nach § 52 Absatz 1 WaffG § 52 Absatz 1 WaffG efled V nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG anhä erled UJs-Verfahren nach Js übernehmen Zwickau V nach § 52 Absatz 1 WaffG § 52 Absatz 1 WaffG erled V nach § 52 Absatz 3 WaffG § 52 Absatz 3 WaffG erled N N N H W W W W W I — ‘ H H H I — ‘ H Q N N N N N N N N N l — ‘ I — ‘ H N 5.x M N N N N I — ‘ l — ‘ H U J W U'l oo Anlage 5.2 zu Drs.-Nr. 6/16027 Seite 1 von 1 2019-01-30T11:21:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes