STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16040 Thema: Ansparurlaub der sächsischen Polizei 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-‚ Mutterschutz - und Elternzeitverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten. Demzufolge beziehen sich die Antworten auf die entspre— chenden Regelungen der Sächsischen Urlaubs—‚ Mutterschutz- und Eltern— zeitverordnung. Frage 1: Wie viele Tage Ansparurlaub der Beamten der sächsischen Polizei haben sich zum Stichtag 01.01. 2019 angesammelt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Der Ansparurlaub von Beamten der sächsischen Polizei zum Stichtag 1. Januar 2019 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Polizeidirektion (PD) Chemnitz 553 5.163 PD Dresden 574 4.109 PD Görlitz 344 3.136 PD Leipzig 581 3.830 PD Zwickau 393 3.468 Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 286 2.104 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 70 252 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 305 2.430 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 24 283 (Stand 17. Januar 2019; für PD Görlitz und BPP Stand 12. Februar 2019) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/105 Dresden, 02“. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben 2018 einen Antrag auf Ansparen von Urlaubstagen gemäß § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SäctherO) für wie viele Urlaubstage gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen, Bewilligung und Nichtbewilligung!) Das Antragsgeschehen hinsichtlich des Ansparurlaubes von Beamten der sächsischen Polizei im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte beantragte genehmigteTage 'Lage PD Chemnitz 372 3.066 3.066 PD Dresden 347 3.256 3.256 PD Görlitz 116 1.096 1.096 PD Leipzig 333 3.051 3.051 PD Zwickau 280 2.250 2.250 LKA Sachsen 201 1.883 1.883 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 24 204 204 BPP 343 2.844 2.844 PVA 15 150 150 (Stand 17. Januar 2019; für PD Görlitz und BPP Stand 12. Februar 2019) Frage 3: Wie viele Tage Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2018 in das Jahr 2019 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Der Ansparurlaub, der aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 übernommen wurde, entspricht dem zum 1. Januar 2019 angesammelten Ansparurlaub aus den Jahren 2014 bis 2018, da faktisch am 1. Januar 2019 noch kein weiterer Urlaub angespart werden konnte. Es wird insoweit auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2018 angesparte Urlaubstage entsprechend § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SäctherO) in welchem Umfang verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Der im Jahr 2018 verfallene Ansparurlaub stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage PD Chemnitz 7 20 PD Dresden 0 0 PD Görlitz 1 10 PD Leipzig 2 18 PD Zwickau 2 11 LKA Sachsen 3 16 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 O BPP 4 23 PVA O O (Stand 17. Januar 2019; für PD Görlitz und BPP Stand 12. Februar 2019) Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERIUMDES INNERN Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2018 verfallen (Ohne § 6 Abs. 1, 2 und 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SäctherO))? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen !) lm fragegegenständlichen Zeitraum sind mit Stand 17. Januar 2019 keine Urlaubstage im Sinne der Fragestellung verfallen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung _ /L/„„-_‚ ??) Dr. Matthias H ß Seite 3 von 3 2019-03-01T08:52:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes