STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16049 Thema: Bürgerwehren, Nachbarschaftsstreifen, asylfeindliche und asylkritische Gruppen in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff der Bürgen/vehr ist gesetzlich nicht verankert. Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs wird insoweit auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/971 verwiesen. Diese Ausle— gung wird auch bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zugrunde gelegt . Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von „Bürgerwehren“ bzw. Vigilanten- Gruppen in Sachsen im Jahr 2018 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von sogenannten Bürgerinitiativen gegen Kriminalität, Nachbarschaftsstreifen bzw. Kustodialisierungsgruppen in Sachsen im Jahr 2018 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von sogenannten asylfeindlichen und asylkritischen Gruppierungen und Initiativen gegen Asylunterkünfte in Sachsen im Jahr 2018 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/61 Dresden. 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Straftaten, begangen von Mitgliedern der Gruppierungen und Initiativen aus Frage 1 bis 3 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Landkreisen und Gemeinden sowie Straftaten!) Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die Mitgliedschaft von Rechtsextremisten (entsprechend der Vorbemerkung l. der Beantwortung der Staatsregierung zur Großen Anfrage in Drs. 5/4956) in Gruppierungen aus Frage 1 bis 3 vor bzw. sind Gruppierungen aus Frage 1 bis 3 Beobachtungsgenstand des LfV? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Hinsichtlich möglicher BürgenNehren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 6/14882 venNiesen. Zu den Aktivitäten von Rechtsextremisten1 bzw. politisch motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte und gegen Asylbewerber/FIüchtlinge2 berichtet die Staatsregierung fortlaufend öffentlich im Rahmen regelmäßiger Kleiner Anfragen, auf die verwiesen wird. r ndlichen Grüßen{. JM Prof Dr. Roland Wöller 1Vgl. zuletzt Drs.-Nr. 6/155102 Vgl. zuletzt Drs.—Nr. 6/14933 Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T11:30:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes