STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16055 Thema: Kontrollbereiche in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straßen wurden im Jahr 2018 für welche Zeiträume in Sachsen als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS—nur für den Dienstgebrauch“, da eine Veröffentlichung der bezeichneten Straßen dem Kontrolizweck zuwiderlaufen sowie künftige polizeiliche Maßnahmen erschweren würde und somit für den Freistaat Sachsen nachteilig wäre. Die Darlegung der Orte wird an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Auf die Antwort ger Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 wird venNiesen. Anderungen haben sich dazu nicht ergeben. Frage 2: Welche Kontrollbereiche gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG wurden 2018 in Sachsen eingerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Ort des Kontrollbereiches und Datum und Zeitraum!) Kontrollbereiche im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) wurden im Jahr 2018 nur im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz eingerichtet. Anlässlich der in Ostritz in der Zeit vom 20. bis 22. April 2018 stattgefundenen und als „Schild & Schwert — Festival Reconquista Europa“ angekündigten Versammlung und weiteren Veranstaltungen sowie in der Zeit vom 2. bis 4. November 2018 stattgefundenen und als „Schild & Schwert Festival — für FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/72/75 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frieden und Freiheit" angekündigten Versammlung und weiteren Veranstaltungen wur— den jeweils Kontrollbereiche wie folgt eingerichtet: In der Gesamtzeit vom 20. April 2018, 12:00 Uhr, bis 22. April 2018, 18:00 Uhr, wurde ein Kontrollbereich eingerichtet, der drei Versammlungs- bzw. Veranstaltungsräume einschloss. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete im nördlichen und zentralen Teil der Stadt Ostritz: - im Norden und Osten begrenzt durch den Grenzverlauf des Flusses Neiße, einschließlich der Straßen Heinrich-Kretschmer-Straße und der Leubaer Straße im Nordosten, - im Süden begrenzt durch die Bahnhofstraße und deren zuführende Nebenstraßen Juteweg, Edmund-Kretschmer—Straße und Blumenstraße, jeweils bis zur querverlaufenden Fabrikstraße sowie im Weiterverlauf der Bahnhofstraße die Grunauer Straße und die August-BebeI-Straße bis zur B 99, - im Westen begrenzt durch die B 99 bis zur Höhe Einmündung Bahnhofstraße. In der Gesamtzeit vorn 2. November 2018, 12:00 Uhr, bis 4. November 2018, 18:00 Uhr, wurde ein Kontrollbereich eingerichtet, der drei Versammlungs — bzw. Veranstaltungsräume einschloss. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete in der Stadt Ostritz: - im Norden begrenzt durch die Walther-Rathenau-Straße und deren gedachter Verlängerung in östlicher Richtung zum Grenzfluss Neiße, - im Osten begrenzt durch den Grenzverlauf der Neiße, einschließlich der parallel verlaufenden Bahnhofstraße und dem Juteweg, - im Westen begrenzt durch die B 99 sowie die ab Einmündung Bernstädter—Straße parallel dazu verlaufende Lessingstraße in südliche Richtung bis zur Kirchstraße, einschließlich des Siedlungsgebietes Am Hutberg, - im Süden begrenzt durch die Kirchstraße, die Spanntigstraße und den Juteweg. Die genannten Grenzen der o. g. Kontrollbereiche schlossen die beiderseitigen Gehwege und Fahrbahnbegrenzungen sowie am Grenzfluss Neiße den Uferbereich und die Wasserfläche, soweit sie auf deutschem Hoheitsgebiet liegt, mit ein. Kontrollbereiche nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPoIG, welche nicht im Zusammenhang mit Versammlungen, aber mit sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum standen, wurden im Jahr 2018 wie folgt eingerichtet: Zu dem im Zusammenhang mit der Verhütung von Straftaten zum Jahreswechsel 2017/2018 in Leipzig für den Zeitraum vom 31. Dezember 2017, 21:00 Uhr, bis 1. Januar 2018, 06:00 Uhr, eingerichteten Kontrollbereich wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11640 verwiesen. Im Zusammenhang mit den Silvesterfeiern zum Jahreswechsel 2018/2019 in Leipzig wurde für den Zeitraum vom 31. Dezember 2018, 20:00 Uhr, bis 1. Januar 2019, 04:00 Uhr, ein Kontrollbereich im Süden der Kreisfreien Stadt Leipzig, Ortsteil Connewitz, eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES INNERN - Richard-Lehmann—Straße — Arthur-Hoffmann-Straße — Zwenkauer Straße — Meusdorfer Straße — Wolfgang-Heinze-Straße — Brandstraße — Windscheidstraße — Richard-Lehmann-Straße. Frage 3: Welche Kontrollstellen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG wurden 2018 in Sachsen eingerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Kontrollstellen und Datum und Zeitraum!) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7749 wird verwiesen. W re ndlichen Grüßen„fi ro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 Freista atSACHSEN 2019-01-31T10:53:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes