STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16059 Thema: Behördliche Maßnahmen [Anordnungen betreffend Objekt Hotel Neißeblick Ostritz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Betreffs des Objektes Hotel Neißeblick in Ostritz werden durch öffentliche AussagenNeröffentlichungen unterschiedliche Sachverhalte zu Betriebserlaubnis, Nutzungsuntersagung und baurechtlichen Anordnungen getroffen. Da es sich bei dem Objekt um ein bundesweit bekanntes Objekt für Veranstaltungen der extremen Rechten handelt und bereits für 2019 Anmeldungen, welche einen nicht unwesentlichen organisatorischen Aufwand seitens der Stadt Ostritz, der Versammlungsbehörde und der sächsischen Polizei bedeutet, vorliegen, ergeben sich folgende Fragen an die Staatsregierung:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden welche behördlichen Weisungen, Genehmigungen, Untersagungen , Verbotsverfügungen, Auflagenbescheide o.ä. betreffs des Geländes am Hotel Neißeblick erlassen und sind diese noch in Kraft? Bitte einzeln nach Datum und Art und Gültigkeitsvermerk aufschlüsseln . Seitens der Bauaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 5. Oktober 2018 die Nutzung als Hotel- und Beherbergungsbetrieb untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Aufgrund der Vollziehungsanordnung hat der gegen den Bescheid eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/70/3 Dresden. 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Im Jahr 2018 wurden folgende anlassbezogene Gestattungen erteilt: 1. Am 4. April 2018 wurde ein versammlungsrechtlicher Bescheid mit Beschränkungen erteilt, der den Zeitraum vom 20. April 2018, 19:00 Uhr bis zum 22. April 2018, 02:00 Uhr betrifft. 2. Am 22. Oktober 2018 wurde ein versammlungsrechtlicher Bescheid mit Beschränkungen erteilt, der den Zeitraum vom 2. November 2018, 18:00 Uhr bis zum 3. November 2018, 02:30 Uhr sowie vom 3. November 2018, 10:00 Uhr bis zum 4. November 2018, 03:00 Uhr betrifft. Frage 2: Verfügen die Gebäude und das Gelände am Hotel Neißeblick in Ostritz über die notwendigen Genehmigungen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen , der Beherbergung von Menschen im Hotel bzw. in Wohnwagen oder Zeiten auf dem Gelände? Wenn ja, für wie viele Personen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde ist das Vorliegen einer Baugenehmi— gung für die Nutzung als Hotel und Beherbergungsbetrieb zwischen ihr und dem Betreiber streitig. Im Übrigen wird auf die Nutzungsuntersagung vom 5. Oktober 2018 verwiesen. Für die Nutzung anderer Gebäude bzw. von Teilen des Geländes zu Veranstaltungs— bzw. Versammlungszwecken wurden die in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten versammlungsrechtlichen Bescheide erteilt. Frage 3: Welche Kontrollen wurden wann durchgeführt, um die korrekte Nutzung bzw. die Nichtnutzung zu kontrollieren und wurden dabei Verstöße festgestellt? Bitte einzeln aufschlüsseln. Die Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen der genannten versammlungsrechtlichen Entscheidungen am 19. März, 20. April, 12. Oktober und 2. November 2018 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Hotel für die Veranstaltung am 12. Oktober 2018 zur Übernachtung vermietet wurde. Dies führte aufgrund der erhebli— chen Bedenken der Brandschutzbehörde gegen die Nutzung des Objekts als Beherbergungsstätte zum Erlass der Nutzungsuntersagung vom 5. Oktober 2018. Frage 4: Wurden gegen Nutzer, Verwalter oder Besitzer Bußgelder, im Zusammenhang mit Nutzung o. ä. des Geländes am Hotel Neißeblick bzw. des Hotel Neißeblick verhängt ? Wenn ja, aus welchem Grund, in welcher Höhe und wurden die Forderungen erfüllt? Bitte einzeln aufschlüsseln. Im Rahmen der Versammlung vom 19. bis 22. April 2018 wurde gegen einen Besucher aufgrund des Mitführens eines Messers mit einer Klinge von 13 cm ein Bußgeld in Höhe von 150,00 EUR verhängt. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMlNISTERlUMDES INNERN Frage 5: Liegen für Gebäude auf dem Gelände und oder das Gelände am Hotel Neißeblick Bauanträge, Anträge auf Nutzungsänderung oder Umwidmung vor? Wenn ja mit welcher Zielstellung und in welchem Status befinden sich die Anträge? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Bauaufsichtsbehörde liegen keine entsprechenden Anträge vor. ‚4/[4 Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-01-31T10:59:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes