STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16061 Thema: Anwendung des Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes seit lnbetriebnahme der Abschiebehaftanstalt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach § 10 Abs. 1 SächsAHaftVollzG hat die Verpflegung von lnhaftierten in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam den Anforderungen an gesunde Ernährung zu entsprechen, es wird ermöglicht, Gebote ihrer jeweiligen Religionsgemeinschaft zu befolgen. Nach § 10 Abs. 2 SächsAHaftVollzG können lnhaftierte in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam ,in angemessenen Umfang aus einem von der Einrichtung vermittelten Angebot einkaufen.‘ Nach § 16 Abs. 3 SächsAHaftVollzG können lnhaftierte in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam Computer der Einrichtung im „angebotenen Umfang“ für den Internetzugang nutzen. Nach § 19 Abs. 3 SächsAHaftVollzG können bei Besuchen von lnhaftierten in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam Gegenstände mit Erlaubnis übergeben werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestaltet sich die Verpflegung der lnhaftierten konkret und wie wird erfasst, ob und wenn ja welche Gebote ihrer Religionsgemeinschaft sie befolgen (Häufigkeit von Mahlzeiten, zu welcher Uhrzeit, Ort der Nahrungsaufnahme, Nahrung geliefert in Assietten, auf Plastiktellern ,...)? Die Verpflegung der Untergebrachten wird durch einen externen Caterer sichergestellt. Zu beachtende Besonderheiten werden im Aufnahmege— spr'a'ch erfragt, hierzu gehören insbesondere die religiöse Zugehörigkeit des Untergebrachten und zu beachtende religiöse Speisegebote. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/5 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERiUM DES INNERN Die Untergebrachten werden mit vier Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Zwischenmahlzeit am Nachmittag, Abendessen) versorgt. Der Mittagsversorgung liegt ein bebilderter Speiseplan mit Wahlmöglichkeiten (fleischhaltiges, vegetarisches Essen) zu Grunde. Die Lieferung der Speisen erfolgt grundsätzlich portioniert in Einwegverpackungen. Das Mittagessen wird in Thermoboxen geliefert. Die Lieferung des Essens erfolgt jeweils unmittelbar vor Ausgabe des Essens. Das Frühstück wird gegen 07:00 Uhr, das Mittagessen gegen 12:00 Uhr und das Abendessen nach 18:00 Uhr ausgegeben. Den Zeitpunkt des Verzehrs bestimmen die Untergebrachten selbst. Aus besonderen Gründen, insbesondere anlässlich religiöser Feiertage oder Fastenzeiten, können abweichende Zeiten realisiert werden. Der Ort der Nahrungsaufnahme ist derjeweilige Unterbringungsraum. Frage 2: Wie gestaltet sich die Möglichkeit des Einkaufs konkret (vorhandener Laden, Bestellliste (in diesem Fall Häufigkeit der Lieferungen), Angebot an Nahrung, Getränken , Tabakwaren)? Es besteht die Möglichkeit des Einkaufs über einen externen Einkaufsdienstleister. Die Bestellung erfolgt mittels einer Bestellliste bei ausreichendem finanziellen Verfügungsrahmen . Die Bestellung erfolgt vierzehntägig am Donnerstag mit Lieferung am darauffolgenden Dienstag. Bestellbar sind nichtalkoholische Getränke, Körperpflegeprodukte, Haushaltswaren, Schreibwaren, Zeitungen, Tabakwaren, Raucherzubehör sowie nicht zu kühlende Lebensmittel. Frage 3: Wie gestaltet sich der ,,angebotene Umfang“, innerhalb dessen lnhaftierte Computer der Einrichtung mit Internetzugang nutzen dürfen konkret (zur Verfügung stehende Dauer pro Taglzur Verfügung stehendes Datenvolumen)? Die Möglichkeit der Internetnutzung besteht grundsätzlich eine Stunde am Tag. Auf Antrag der Untergebrachten kann unter Beachtung der vorhandenen Kapazitäten auch eine längere Zeit ermöglicht werden. Eine Begrenzung des Datenvolumens besteht aktuell nicht. Frage 4: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob das Einbringen von Gegenständen erlaubt wird? Das Einbringen und der Besitz von Gegenständen sind dann nicht gestattet, wenn dadurch die Sicherheit, die Ordnung in der Einrichtung oder die Erreichung des Vollzugszwecks gefährdet sein können. Der Besitz von Bargeld und persönlichen Wertgegenständen ist nicht gestattet. Beim Besuch dürfen Gegenstände nur mit Erlaubnis übergeben werden. Bei dem Empfang von Paketen sind Gegenstände, die die Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung gefährden, von der Aushändigung an den Untergebrachten ausgesohlossen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 5: Wird ein Suizidprophylaxebogen erstellt, und wenn ja, durch wen, welche Kriterien werden durch den Bogen erfasst und welche Maßnahmen folgen aus einer möglicherweise angenommenen Suizidalität? Es wird durch den aufnehmenden Beamten bei der Aufnahme eines Untergebrachten eine sog. Suizidprophylaxe durchgeführt. Dabei erfolgt eine Befragung des Untergebrachten . Im Bedarfsfall wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Ein Suizidprophylaxebogen wird ausgefüllt. Die Befragung zielt auf die Erkennung von Risikofaktoren im Hinblick auf suizidales Verhalten ab. Erfragt werden in der Person des Einzelnen liegende Besonderheiten, insbesondere Drogen- und/oder Alkoholproblematiken, bereits aufgetretene Verhal— tensweisen, durchgeführte ärztliche Behandlungen und besonderer Leidensdruck auf Grund besonderer Umstände. Im Bedarfsfall wird der ärztliche und/oder psychologische Dienst einbezogen. Bei Ermittlung eines suizidalen Risikos können auf Grund einer Einzelfallentscheidung Maßnahmen zur Unterbringung getroffen werden. Dies können insbesondere sein: die gemeinschaftliche Unterbringung, die ununterbrochene gemeinschaftliche Unterbringung , die Einzelunterbringung mit Sichtkontrollen oder auch eine vorübergehende Unterbringung im besonders gesicherten Unterbringungsraum. Mijn dlichen Grüßen/M .‚a o . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T12:19:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes