STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16062 Thema: Anordnung von Abschiebehaft seit lnbetriebnahme der Haftanstalt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haftbeschlüsse nach § 38 i.V.m § 422 FamFG haben sächsische Amtsgerichte seit lnbetriebnahme der Abschiebehaftanstalt Dresden am 03. Dezember 2019 zum Zwecke der Anordnung von Abschiebehaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam verfasst (Haftbeschlüsse bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Amtsgerichten, der Art der Freiheitsentziehung (Sicherungshaft, Vorbereitungshaft, Überstellungshaft , Ausreisegewahrsam)? Die sächsischen Amtsgerichte erließen seit der Inbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung Dresden acht Haftbeschiüsse. Davon erließen das Amtsgericht Pirna einen Haftbeschluss und das Amtsgericht Dresden sieben Haftbeschlüsse. Es handelt sich in sieben Fällen um Sicherungshaft und in einem Fall um Ausreisegewahrsam. Frage 2: Wie viele Menschen waren beziehungsweise sind von der Inhaftnahme betroffen (bitte aufschlüsseln nach dem Wohnort der Menschen und der für sie zuständigen ABH)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Personenkreis bezieht, der in Frage 1 angesprochen ist. Davon waren bzw. sind vier Personen in der Abschiebungshafteinrichtung in Dresden inhaftiert, davon eine Person, die dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zugewiesen war, sowie zwei Personen, die dem Landkreis Bautzen zugewiesen waren. Eine Person war zuvor in der Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig untergebracht . FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/6 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6.7, B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN Ferner haben sächsische Gerichte Haftbeschlüsse auf Antrag von Behörden aus anderen Bundesländern und des Bundes erlassen. Es ist der Staatsregierung nicht bekannt, ob diese Personen in Haft genommen wurden. Frage 3: Innerhalb welchen Zeitraums wurden die Menschen nach Zugriff durch die Polizei dem*der Haftrichter*in vorgeführt? (bitte einzeln aufschlüsseln) Im Bereich des Amtsgerichts Dresden konnten im betreffenden Zeitraum zwei Betroffene , einer davon unbekannten Aufenthalts, nicht aufgegriffen werden. In den restlichen Fällen ergaben sich die Zeitspannen nicht aus den Akten. Frage 4: Wie viele Haftanträge haben welche sächsische Ausländerbehörden verfasst und wie viele wurden vom Amtsgerichten abgelehnt? Die Landesdirektion Sachsen hat fünf Haftanträge gestellt, einen Haftantrag stellte die Stadt Leipzig. Keiner der Anträge wurde abgelehnt. Frage 5: Wie viele Haftbeschlüsse welcher sächsischer Amtsgerichte wurden von den Gerichten welcher gerichtlichen Instanz aufgehoben und innerhalb welchen Zeitraums erfolgte die Entlassung? Es erfolgten keine Aufhebungen von Haftbeschlüssen durch die Gerichte. WI r ndlichen Grüßen ( .M/ :25. Prof. Dr. Roland Wölier Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T12:20:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes