STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16068 Thema: Straftaten gegen Asylbewerber in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage Wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben für das Jahr 2018 basieren auf den beim Landeskriminalamt Sachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 16. Januar 2019 erfassten Meldungen der Polizeidienststellen und haben vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen noch verändern. Frage 1: Wie viele Angriffe auf Asyl- bzw. Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2018 sind bekannt und welche Straftaten wurden dabei begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Kreisfreien Städten, Straftatbestand, bewohnten und unbewohnten Asyl- bzw. Flüchtlingsunterkünften , Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität , sowie Ermittlungsstand und Aufklärungsquote!) Im Jahr 2018 wurden die folgenden Fälle, welche alle dem Pänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts— zugeordnet wurden, erfasst: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/89-2019/5449 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSEN STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Tatort Delikt Bearbeitungsstand Leipzig § 86a Strafgesetzbuch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 Strafpro— (StGB) zessordnung (StPO) Leipzig § 86a StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Dresden § 86a StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Meerane § 303 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Chemnitz § 303 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Hoyerswerda § 126 StGB anhängig bei der Staatsanwaltschaft Schkeuditz § 86a StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Dresden § 303 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Chemnitz § 303 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Zschopau § 130 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Bautzen § 303 StGB anhängig bei der Staatsanwaltschaft Dresden § 86a StGB anhängig bei der Staatsanwaltschaft Dresden § 224 StGB Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Werdau § 126 StGB Urteil des Amtsgerichtes Zwickau Pirna § 86a StGB anhängig bei der Polizei Leipzig § 126 StGB anhängig bei der Staatsanwaltschaft Bei der Erhebung und Speicherung derartiger Sachverhalte im Rahmen des KPMD- PMK ist es unerheblich, ob es sich bei den angegriffenen Objekten um bewohnte oder unbewohnte Asyl- bzw. Flüchtlingsunterkünfte handelt. Eine separate Erfassung dieser Kriterien ist somit nicht vorhanden und eine statistische Auswertung hierzu nicht mög— lich. Die Aufklärungsquote lag bei rund 19 Prozent. y! r undlichen Grüßen „0%! %r. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-31T10:06:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes