STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16070 Thema: Angesparte und verfallene Urlaubstage sächsischer Polizeibediensteter 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-‚ Mutterschutz — und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten . Demzufolge beziehen sich die vorliegenden Antworten auf die entsprechenden Regelungen der Sächsischen Urlaubs-‚ Mutterschutz- und Elternzeitverordnung . Frage 1: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei ist Erholungsurlaub entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SäctherO) in welchem Umfang im Jahr 2018 verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die im Jahr 2018 verfallenen Urlaubsansprüche stellen sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Polizeidirektion (PD) Chemnitz 48 285 PD Dresden 51 262 PD Görlitz 49 337 PD Leipzig 340 480 PD Zwickau 23 224 Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 36 168 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2 26 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 19 126 PolizeivenNaltungsamt (PVA) 23 153 (Stand 15. Februar 2019) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/84 Dresden, 026. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: Wie viele Urlaubstage ohne Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2018 in das Jahr 2019 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die von 2018 in das Jahr 2019 übernommenen Urlaubstage von Beamten der sächsi- STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN schen Polizei stellen sich ohne Berücksichtigung des Ansparurlaubs wie folgt dar: Dienststelle Beamte Urlaubstage PD Chemnitz 1.194 8.256 PD Dresden 1.757 13.279 PD Görlitz 966 7.685 PD Leipzig 1.554 10.338 PD Zwickau 665 3.747 LKA Sachsen 511 2.861 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 163 297 BPP 1.135 5.123 PVA 49 172 (Stand 15. Februar 2019) Frage 3: Nach welcher Rechtsverordnung besteht für Beamte des Freistaats Sachsen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen und wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben dies 2018 in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen und Höhe der Abgeltung!) ‘ Für Beamte des Freistaates Sachsen besteht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsvorschrift nicht die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen. Eine Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub ist, unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs lediglich möglich, wenn der Erholungsurlaub krankheitsbedingt vor dem Ruhestandseintritt bzw. der Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommen werden konnte. Dies betrifft ausschließlich ehemalige Beamte. Frage 4: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigen der sächsischen Polizei sind im Jahr 2018 aus welchem Grund verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Tarifbeschäftigen , Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die im Jahr 2018 verfallenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellen sich wie folgt dar: Dienststelle Beschäftigte Urlaubstage PD Chemnitz 10 85 PD Dresden 18 94 PD Görlitz 11 49 PD Leipzig 14 95 PD Zwickau 9 35 Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUiVI FreistaatDES INNERN SACHSEN LKA Sachsen 9 92 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 O BPP 10 101 PVA 9 27 (Stand 15. Februar 2019) Der Urlaub der Tarifbeschäftigten ist nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 Buchstabe a Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit der Maßgabe verfallen, dass im Freistaat Sachsen der Urlaub bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein muss. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Eine Erhebung von Urlaubstagen unter Zuhilfenahme des IT-Verfahrens „Dienstzeitplanung , -nachweis und -abrechnung“ (DPNA) lässt eine Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten nicht zu. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits— und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil dazu eine händische Auswertung der Personalakten aller Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei erforderlich wäre, die bei einer Beschäftigtenzahl von über 2.500 und einer durchschnittlichen für die Auswertung benötigten Bearbeitungszeit von rund fünf Minuten eine Bearbeitungszeit für die Beantwortung der Frage von mehr als 200 Wochenstunden erfordern würde. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands wäre dies ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht zumutbar. Seite 3 von 4 Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigen der sächsischen Polizei wurden vom Jahr 2018 in das Jahr 2019 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststel- STAATSMINISTERIUM DES INNERN len, Tarifbeschäftigen, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die vom Jahr 2018 in das Jahr 2019 übernommenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellen sich unter Beachtung der Ausführungen in Bezug auf die Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten in Frage 4 wie folgt dar: Dienststelle Beschäftigte Urlaubstage PD Chemnitz 158 681 PD Dresden 232 1.455 PD Görlitz 132 866 PD Leipzig 196 1.096 PD Zwickau 91 489 LKA Sachsen 147 737 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 O BPP 84 339 PVA 153 506 (Stand 15. Februar 2019) Mit freundlichen Grüßen in Vertretung A1764» Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-03-01T08:51:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes