STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16076 Thema: Freiwillige Abgabe von Schusswaffen in Sachsen im IV. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schusswaffen wurden in Sachsen im IV. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 2: Wie viel Munition wurde in Sachsen im IV. Quartal 2018 freiwillig an sächsische Behörden abgegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die sächsischen Behörden sind nicht verpflichtet, Statistiken im Sinne der Fragestellungen zu führen. Soweit bei den Behörden auswertbare Daten vorlagen, werden diese in der Anlage dargestellt. Frage 3: Wie viele illegale Schusswaffen wurden 2018 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben, insofern nicht bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/14915 enthalten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 4: Wie viel illegale Munition wurde 2018 im Rahmen der Amnestie straffrei an sächsische Behörden abgegeben, insofern nicht bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/14915 enthalten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/74 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 584-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die gesetzliche Amnestieregelung galt bis zum 1. Juli 2018. Insofern war die straffreie Abgabe von illegalen Schusswaffen und illegaler Munition im IV. Quartal 2018 nicht mehr möglich. Auf die abschließende Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14915 wird verwiesen. Mit’ft dlichen Grüßen. Dr. geland Wöller Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/16076 Freiwillige Abgabe Freiwillige Abgabe Behörde Schusswaffen Munition IV. Quartal 2018 IV. Quartal 2018 Landkreis (LK) Bautzen 1 O Erzgebirgskreis 3 52 LK Görlitz O 0 LK Leipzig 5 O LK Meißen O 0 LK Mittelsachsen O O LK Nordsachsen 1 0 LK Sächsigche Schweiz— O 0 Osterzgeblrge Vogtlandkreis1 keine Angabe (k. A.) k. A. LK Zwickau 62 2253 Stadt Chemnitz O O Stadt Dresden 134 73 Stadt Leipzig O O Polizeidirektion (PD) Chemnitz 55 296 PD Dresden 4 73 PD Görlitz 16 1221 PD Leipzig 34 320 PD Zwickau 14 654 1 der Vogtlandkreis führt keine entsprechenden Statistiken 2 davon fünf erlaubnisfreie Waffen 3 davon 85 Patronen, 127 Kartuschen, 43 Stück pyrotechnische Munition 4 . .davon neun erlaubnlsfrele Waffen S . .erlaubnlsfrele Schusswaffen 6 davon 28 Stück erlaubnisfreie Munition 2019-02-01T07:43:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes