STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.just¡z.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040F't13t228 - KLR t SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16085 Thema: Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens 2018 - lnternet Dresden, ü Janua( 2019 TOB Sehr geehrter Herr Präsident, MIT namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: rltlwl'VJoB-MIT.'.DE Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des lnneren Friedens mit der Kennzeichnung ,nStraftaten unter Verwendung des lnternets" wurden ¡m Jahr 2018 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Verfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationenn Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsw¡dr¡ger Organisat ¡onen, Verfahren wegen Volksverhetzung, Verfahren wegen Gewaltdarstellung , Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir Ffage 2l lhnen diese Hinwe¡sê auch zu. Wie viele der unter Frage I erfragten Ermittlungsverfahren sind als Ver- .ÍifåiÍ,iå,::ii:iåìii"ì:n'lì',.""ii"" Dokumente nur per EGVP, beBPo oder fahren wegen Gefährdung des ,,lnneren Friedens - rechts" und als Ver- ShfSlilîHiil"#î[:îå1.#,i Hîff**lilË*'n'"' KamlMilidiian. Seite 1 von 6 a Hausanschrift: Sächslsches Staatsministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smi Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENiw fahren wegen Gefährdung des ,,lnneren Friedens - links" gekennzeichnet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahrenn Verfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verfahren wegen Volksverhetzungn Verfahren wegen Gewaltdarstellung, Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Mit der Einführung der statistischen Kennzeichnung der Hasskriminalität im Laufe des Jahres 2018 wurde die Art und Weise der statistischen Kennzeichnung der Verfahren in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften grundlegend überarbeitet und den Erfordernissen der verpflichtenden Bundesstatistiken angepasst. Während es früher möglich war, Verfahren wegen Gefährdung des lnneren Friedens alternativ oder kumulativ als ,,mittels lnternet" und ,,rechts" oder ,,links" zu kennzeichnen, ist eine statistische Kennzeichnung der ,,mittels lnternet" begangenen Straftaten nunmehr aufgrund der hierzu bestehenden Bundesstatistik nur noch bei rechtsextremistischen Straftaten vorgesehen . Linksextremistische oder aufgrund von ausländischer oder religiöser ldeologie begangene oder nicht zuzuordnende Straftaten gegen den lnneren Frieden werden zwar erfasst, eine differenzierte statistische Erfassung, ob diese Straftaten mittels lnternet begangen wurden, erfolgt jedoch nicht mehr. Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage durch eine Auswertung der staatsanwaltschaftlichen Datenbanken nur noch beschränkt auf rechtsextremistische Straftaten möglich. Der auch zur Beantwortung der Frage 2 erforderliche Ausweis linksextremistischer lnternetstraftaten ist nicht mehr möglich. Eine vollständige Beantwortung der Fragen 1 und 2 wäre daher nur dann möglich, wenn man sämtliche Ermittlungsakten, die linksextremistische oder aufgrund von ausländischer oder religiöser ldeologie begangene oder nicht zuzuordnende Straftaten gegen den lnneren Frieden betreffen, händisch auswerten würde. Dies betrifft für den abgefragten Zeitraum insgesamt 592 Ermittlungsverfahren. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Eine solche Auswertung wäre ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Der durchschnittliche Aufwand zur Auswertung der Verfahren ist vorliegend im Gesamtdurchschnitt mit mindestens 30 Minuten je Verfahren anzusetzen. Hierin sind einbezogen der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses . Danach ergäbe sich bei den für die Fragen 1 und 2 insgesamt 592 zu prüfenden Akten ein Gesamtaufwand von 17.760 Minuten, was 37 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter entspräche. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. lm Übrigen nehme ich zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 - soweit es die rechtsextremistischen Straftaten betrifft - auf die anliegende Tabelle (Anlage zu Fragen 1 und 2) Bezug. Zu der in Bezug genommenen Tabelle ist anzumerken, dass in einigen Fällen die betroffenen Akten nicht verfügbar waren. ln aller Regel lag dies darin begründet, dass die Verfahren an Staatsanwaltschaften außerhalb Sachsens abgegeben worden sind. Die entsprechenden Verfahren wurden in der Übersicht in die Kategorie ,,Akte nicht verfügbar " eingeordnet. Ferner anzumerken ist, dass im abgefragten Zeitraum keine Verfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie keine Verfahren wegen Gewaltdarstellung im Bereich der Gefährdung des lnneren Friedens durch rechtsextremistische Straftaten unter Verwendung des lnternets eingeleitet wurden. Seite 3 von 6 STAAI'SMINISTERIUi\4 DER JUSTìZ Freistaat SACHSENw Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationenn Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Gewaltdarstellung wurden im Jahr 2018 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Js, UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörden!) Zur Beantwortung von Frage 3 nehme ich auf die anliegende Tabelle (Anlage zu Frage 3) Bezug. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass hier die Frage als weitergehender als die Fragen 1 und 2 verstanden wird, mithin auch nach solchen Ermittlungsverfahren gefragt wird, welche nicht in den Bereich der Gefährdung des lnneren Friedens unter Verwendung des lnternets fallen. Aufgrund dessen und der damit einhergehenden Vielzahl an in Betracht kommenden Verfahren erfolgte bei der Beantwortung der Frage 3 keine Differenzierung danach, ob die Anzeige durch eine Privatperson oder durch eine Behörde erstattet oder ob das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde. Die entsprechenden lnformationen können nicht über eine automatisierte Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschatten gewonnen werden und würden eine händische Auswertung der Verfahren erfordern, wovon aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen wurde. Eine vollständige Beantwortung der Frage mittels Differenzierung nach Art der Anzeigenerstattung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu leisten. Zu den mit der Frage 3 abgefragten Straftaten wurden 2.067 Beschuldigte ermittelt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung aller diesbezüglichen 2.067 Akten erforderlich . Dies wäre ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Bei einem durchschnittlichen Aufwand zur Auswertung der Verfahren mit im Schnitt mindestens 30 Minuten je Verfahren ergäbe sich bei den für die Frage 3 insgesamt 2.067 zu prüfenden Akten ein Gesamtaufwand von 62.010 Minuten, was ca. 129 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter entspräche, Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fra- Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw gerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. lnsoweit wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2Bezug genommen. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung unter Nutzung des lnternets als wesentlichem Tatmittel wurden im Jahr 2018 durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jsn UJs, Ermittlung von Amts wegen, Anzeige durch Privatperson und Anzeige durch Behörde!) Zur Beantwortung der Frage 4 wird auf die Spalte ,,Volksverhetzung" in der anliegenden Tabelle zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Soweit eine weitergehende Auskunft betreffend Verfahren, welche nicht dem Bereich der Gefährdung des lnneren Friedens durch rechtsextremistische Straftaten unterfallen, begehrt wird, wird von einer Beantwortung aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Die entsprechenden lnformationen können nicht über eine automatisierte Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gewonnen werden und würden eine händische Auswertung der übrigen im Jahr 2018 eingeleiteten Verfahren wegen Volksverhetzung erfordern. lnsgesamt wurden im Jahr 2018 471 Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung (hiervon 354 gegen bekannte und 1 17 gegen unbekannte Beschuldigte) eingeleitet . Abzüglich der bereits in der Tabelle zu den Fragen 1 und 2 ausgewiesenen insgesamt 84 Verfahren würde die vollständige Beantwortung der Frage die händische Auswertung der übrigen 387 Verfahren erfordern. Dies wäre ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Bei einem durchschnittlichen Aufwand zur Auswertung der Verfahren mit im Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Schnitt mindestens 30 Minuten je Verfahren ergäbe sich bei den für die Frage 4 insgesamt 387 zu prüfenden Akten ein Gesamtaufwand von 11.610 Minuten, was ca.24 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter entspräche. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. lnsoweit wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1, 2 und 3 Bezug genommen. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Anlagen Tabelle zu Fragen 1 und 2 Tabelle zu Frage 3 I d Seite 6 von 6 Anlage zu den Fragen 1 und 2, Drs. 6/16085 Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften Stand: 08.01.2019 Tatvorwurf Anzeige durch/von Js-Verfahren UJs-Verfahren gesamt Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 63 1 64 Akte nicht verfügbar 16 16 Behörde 7 7 Privatperson 24 1 25 von Amts wegen 16 16 Volksverhetzung 76 8 84 Akte nicht verfügbar 8 1 9 Behörde 8 8 Privatperson 49 6 55 von Amts wegen 11 1 12 Gesamtergebnis 139 9 148 Anzahl der Beteiligten in Verfahren wegen Gefährdung des Inneren Friedens - rechts unter Verwendung des Internets im Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 Anlage zu Frage 3, Drs.-Nr.6/16085 Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften Stand: 17.01.2019 Tatvorwurf Anzeigeerstatter Beteiligte Js-Verfahren Beteiligte UJs-Verfahren Gesamtergebnis Gewaltdarstellung 18 2 20 Verbreit. Propaganda. verf.widr. Organ. 10 10 Verwend. Kennz. verf.wid. Org. 1161 876 2037 Gesamtergebnis 1189 878 2067 Anzahl der Beteiligten in Verfahren wegen nachfolgend aufgeführter Tatvorwürfe im Zeitraum 01.01.2018-31.12.2018 KA 6-16085 Anlage zu Fragen 1 und 2 Anlage zu Frage 3 2019-01-29T11:49:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes