STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16086 Thema: Personengebundene (PHW) und ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) in polizeilichen Auskunftssystemen 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen sind mit welchem personengebundenen Hinweis (PHW) zum Stichtag 01.01.2019 in welchen Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach personengebundenen Hinweisen und Auskunfts- und Informationssystemen !) Frage 2: Wie viele Personen sind mit welchem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) zum Stichtag 01.01.2019 in welchen Auskunfts- und lnformationssystemen der sächsischen Polizei gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach personengebundenen Hinweisen und Auskunftsund Informationssystemen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/58 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERiUNI DES iNNERN Frage 3: Wie viele Personen beantragten im Jahr 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/11697 enthalten) und im Jahr 2018 Auskunft über die Speicherung persönlicher bzw. personenbezogener Daten in Auskunfts- und lnformationssystemen der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts- und lnformationssystem!) Frage 4: Wie viele Personen beantragten im Jahr 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/11697 enthalten) und im Jahr 2018 die Löschung persönlicher bzw. personenbezogener Daten in Auskunfts- und Informationssystemen der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts- und lnformationssystem!) Frage 5: Wie viele Personendaten mit welchen personengebundenen Hinweisen und ermittlungsunterstützenden Hinweisen wurden im Jahr 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/11697 enthalten) und im Jahr 2018 nach Antrag auf Löschung durch die betreffende Person aus den Auskunfts- und lnformationssystemen der sächsischen Polizei gelöscht? (Bitte aufschlüsseln nach Auskunfts- und Informationssystem , ermittlungsunterstützenden und personengebundenen Hinweisen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Im Jahr 2018 wurden insgesamt 671 Anträge auf Auskunft zur Speicherung personen— bezogener Daten in den polizeilichen lnformationssystemen gestellt. Davon sind 534 Anträge bereits endbearbeitet. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14—1-97). Eine Differenzierung nach lnformationssystemen, nach Auskunftsantrag und/oder Lö— schungsantrag sowie nach ggf. erfolgter Löschung bzw. Teillöschung ist nicht möglich, weil derartige Angaben für die Nachweisführung aus polizeilicher Sicht nicht erforder— lich sind und deshalb statistisch nicht erfasst werden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 671 in Frage kommenden Anträge aus dem Jahr 2018 händisch ausgewertet werden. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Antrages an— setzt, wären dies 335 Stunden für die Auswertung aller Anträge. Bei einer 40-Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über acht Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem pariamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11697 verwiesen. Mitffre dlichenGrüßen„& Prof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/16086 Übersicht zu den verfügbaren personenbezogenen Hinweisen — PHW in lNPOL-Z und IVOIPASS PHW Langbezeichnung des PHW lNPOL-Z IVOIPASS ANST Ansteckungsgefahr 16 846 AUSB Ausbrecher 42 119 BEWA Bewaffnet 241 1 .545 BTMK Betäubungsmitte|(BTM)-Konsument 13.246 31.003 EXPL Explosivstoffgefahr 3 38 FLCH Fluchtgefahr - 443 FREI Freitodgefahr 3 644 GESP Gewalttäter Sport - 1.062 GEWA Gewalttätig 2.075 8.571 JUNI Junger Intensivtäter - 693 DROG Konsument harter Drogen — 8.762 LAST Land- oder Stadtstreicher - 461 MITA Mehrfach-llntensiv tatverdächtiger Zuwanderer — 1.443 PSYV Psychische- und Verhaltensstörungen 63 2.310 RAUS Rauschgiftschmugglerl-händler - 6.943 SGRB Sogenannter Reichsbürger - 782 SPRY Sprayer - 1.397 URKU Urkundenfälscher - 785 WABV Waffenbesitzverbot — 1 72 WAFF Waffenschmugglerl-händler - 63 HWAO Wechselt häufig Aufenthaltsort - 2.154 Anlage 2 zur Drs.-Nr. 6/16086 Übersicht zu den verfügbaren ermittlungsunterstützenden Hinweisen — EHW in lNPOL-Z und IVOIPASS EHW Langbezeichnung des EHW INPOL-Z IVOIPASS BTKU BTM-Handel (Kurier) 11 138 BTMA BTM—Handel (Abnehmer) 16 680 BTMH BTM-Handel (Händler) 242 1 607 BTML BTM-Handel (Lieferant) 7 147 BTMP BTM-Handel (Produzent) 5 86 EINB Einbrecher 7 261 GEFB Gefährdung (Brandstifter) 4 41 GEFH Gefährdung (Häusliche Gewalt) O 119 GEFS Gefährdung (Stalker) O 50 IDDO Identität (Dokumentenbeschaffer) O 9 IDEN Identität. 1 35 IDPA Identität (Passüberlasser) O 2 INTS lntensivtäter (Sportveranstaltungen) 1 1 JIHA Reisender in/aus Jihad-lKrisengebiet 1 2 KFZD Kfz-Dieb 3 81 MENA Menschenhandel (Anwerber) 0 1 MENS Menschenhandel (Schleuser) O 75 MENV Menschenhandel (Vermieter) O 2 MENZ Menschenhandel (Zuhälter) O 8 PMKA Politisch motivierter Straftäter (ausländische Ideologie) 13 121 PMKL Politisch motivierter Straftäter (PMK -|inks-) 283 1 670 PMKN Politisch motivierter Straftäter (nicht zuzuordnen) 1 - PMKR Politisch motivierter Straftäter (PMK -rechts-) 1 108 4 703 PMKS Politisch motivierter Straftäter (PMK —sonstige-) - 24 PMRE Eoelgläfgrilegotmer‘ter Straftater (PMK rellglose REIT Reisender Täter 2 205 ROCK Rocker 6 30 SCHM Schmuggler 2 7 TDIE Trick—l'l'aschendieb 0 20 2019-01-31T17:46:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes