STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/111 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- 3ä Mai 2015 KE Drs.-Nr.: 6/1609 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/998 - Förderprogramm für Medizinstudenten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die fünfte Frage zur Kleinen Anfrage zur o. g. Drucksache sprechen sie von dem Programm „Studienbeihilfe“, welches 2008 eingeführt wurde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studenten profitieren von dem Programm? In den fünf Studienjahrgängen im Zeitraum von 2008-2013, in denen die „Studienbeihilfe“ angeboten wurde, war grundsätzlich eine Förderung von jeweils bis zu 50 Studierenden möglich. Insgesamt verzeichnete das Programm jedoch nur 53 Teilnehmende, von denen 20 Teilnehmende noch studieren und eine monatliche Beihilfe beziehen. Frage 2: Wie sind die Förderbedingungen dieses Programms gestaltet? Die Studienbeihilfe richtete sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Universität in Deutschland eingeschrieben waren und den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“) bestanden hatten. Diese verpflichteten sich im Gegenzug vertraglich dazu, nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in ärztlich unterdurchschnittlich versorgten Gebieten im Freistaat Sachsen hausärztlich tätig zu werden. Frage 3: Welche Verpflichtungen sind die Studenten eingegangen, um Zugang zu dem Programm zu erhalten? Während des Beihilfezeitraumes haben sich die Studierenden verpflichtet, eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMIIMISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN KV Sachsen einzugehen und diese studienbegleitend an mindestens einem Tag pro Monat aufzusuchen. Nach Ablauf des Beihilfezeitraums mit erfolgreichem Studienabschluss haben sich die Studierenden verpflichtet, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und anschließend mindestens vier Jahre als Hausarzt/Hausärztin in einer unterdurchschnittlich versorgten Region in Sachsen tätig zu sein. Frage 4: Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme pro Student, wie hoch ist die maximale Fördersumme? Die Studienbeihilfe wurde über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten als nach Bezugsdauer gestaffelte Förderung gewährt. Die Geförderten erhielten: a) 300 € monatlich im ersten und zweiten Jahr, b) 400 € monatlich im dritten Jahr und c) 600 € monatlich im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes. Dies ergibt eine maximale Studienbeihilfe pro Studierendem/Studierender von 19.200 Euro. Zahlen zur durchschnittlichen Forderungssumme liegen aufgrund des fortwährenden Bezuges nicht vor. Frage 5: Warum wird dieses Programm seit 2013 nicht weiter geführt? Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses Nr. 05/0509 vom 31. Januar 2012 ist mit Beginn des Wintersemesters 2013/14 die „Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudierende“ eingeführt worden. Sie stellt eine Weiterentwicklung der Studienbeihilfe dar. Im Gegensatz zu dieser setzt das Nachfolgeprogramm bereits in den Anfangssemestern an. Es fokussiert in erster Linie Medizinstudierende der beiden sächsischen Universitäten, um u. a. Synergieeffekte zu den Patenpraxen, aber auch zu den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin herzustellen. Die Beihilfe wurde deutlich erhöht, um einen echten Anreiz für eine spätere hausärztliche Tätigkeit zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2