STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16095 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2018 aufgrund welches Tatvorwurfs/Dienstvergehens im Amt gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aktualisiert aufstellen entsprechend der Drs. 6/5775, Drs. 6/3806, Drs. 6/2264, Drs. 6/7727, Drs. 6/10094 und Drs. 6/11682 nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte, Angabe Anzeige von Amts wegen oder durch Anzeigenerstatter!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013 bis 2018 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren aus Frage 1 gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln entsprechend der Drs. 6/5775, Drs. 6/3806, Drs. 6/2264, Drs. 6/7727, Drs. 6/10094 und Drs. 6/11682 nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Aufstellung beantwortet werden, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 15. Januar 2019 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt, die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 unter den Sachgebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete ", 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienste- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bit te bei Antw or t angeben) 3-1053/72/87 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN te" und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete" sowie unter dem Sachgebietsschlüssel 51 „Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)", letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf „Polizist" oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten daher alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende kurze Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. In der Anlage 1 ist jeweils die Anzahl der Amtsanzeigen bzw. der Anzeigen durch Anzeigeerstatter ausgewiesen, soweit diese Informationen den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften entnommen werden konnten. Zu insgesamt 2.000 in der Anlage aufgeführten Beschuldigten war ein diesbezüglicher Eintrag in den Datenbanken jedoch nicht vorhanden. Zusätzlich zu der o. g. Auswertung müsste auch insoweit eine manuelle Durchsicht und Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten vorgenommen werden, um diese Teilfrage vollständig beantworten zu können. Dies kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den sächsischen Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 2.000 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 125 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013 bis 2017 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/546, 6/3806, 6/7727 und 6/11682 verwiesen. Hinsichtlich der abgeschlossenen Disziplinarverfahren konnten solche Disziplinarvorgänge , die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 Sächsisches Disziplinargesetz (SächsDG) bzw. gemäß § 112 Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG). Mit -freundlichen Grüßen Prrclf. 13- -Roland Wöller Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart Amts- Anzeige- Gesamtgerichtliche Erledigungsart anzeige erstatter unbekannt ergebnis 2013 Amtsanmaßung Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Aussageerpressung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar gerichtsanhängig Ausspähen von Daten Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Bedrohung Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (Owi), Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Begünstigung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Beleidigung 8 s 14 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Betrug 5 7 12 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (Strafrecht [StrafRj) 3 3 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 2 Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO Geringfügigkeit — Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl 6 3 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Entziehung Minderjähriger 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Kein öffentliches Interesse 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falsche Verdächtigung 10 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar e 8 gerichtsanhängig 8 8 Freiheitsberaubung 10 1 11 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Hausfriedensbruch 6 3 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 1 5 gerichtsanhängig 4 1 5 199 236 2 7 2 2 2 1 1 1 1 2 436 9 2 2 7 7 7 7 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 4 6 1 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar gerichtsanhängig Körperverletzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Körperverletzung im Amt Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi gerichtsanhängig Anklage vor dem Strafrichter Freispruch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis gerichtsanhängig Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 Abs. 1 StPO) gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Misshandlung von Schutzbefohlenen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Nötigung Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Täter-Opfer-Ausg.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 154 I StPO gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Raub Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Räuberische Erpressung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Rechtsbeugung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach 5170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Sachbeschädigung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftalbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Schwerer Raub Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Störung von Versammlungen und Aufzügen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Strafvereitelung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Strafbefehl) Strafvereitelung im Amt Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi gerichtsanhängig 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 6 6 1 1 1 1 5 5 5 5 38 112 150 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 3 3 1 4 5 1 4 5 3 3 3 3 7 18 25 7 18 25 28 67 95 28 67 95 1 8 9 1 8 9 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 3 4 1 3 4 1 1 1 1 1 1 16 17 34 1 1 1 1 1 1 1 1 6 6 12 6 6 12 8 9 .18 8 9 18 1 1 1 1 1 1 1 1 7 7 7 7 7 7 5 5 2 2 2 2 3 3 3 3 4 2 6 3 3 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 3 8 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 5 4 1 5 1 1 1 1 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 24 17 41 1 1 1 1 2 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 1 8 gerichtsanhängig 7 1 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 14 12 26 gerichtsanhängig 14 12 26 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Üble Nachrede 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Uneidliche Falschaussage 12 7 19 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 5 12 gerichtsanhängig 7 5 12 Verbindung mit einer anderen Sache 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Unterschlagung 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Untreue 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verfolgung Unschuldiger 16 9 25 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 4 10 gerichtsanhängig 6 4 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 2 5 gerichtsanhängig 3 2 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 1 a gerichtsanhängig 7 1 8 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Vergehen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Verleitung Untergebenen zu Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 9 9 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO Geringfügigkeit — Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Verletzung Post(Femmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 1 1 2 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verleumdung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verstoß gegen § 39 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) 2 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 •Geldstrafe (Urteil) 1 1 2014 3 391 333 727 3 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Amtsanmaßung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Bedrohung 9 2 11 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Begünstigung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Beleidigung 27 15 42 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft (StA) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 8 gerichtsanhängig 8 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 8 15 gerichtsanhängig 7 8 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 5 5 10 gerichtsanhängig 5 5 10 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Betrug 3 2 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl 6 13 19 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 4 5 gerichtsanhängig 1 4 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 7 9 gerichtsanhängig 2 7 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl gem. § 244 Strafgesetzbuch (StGB) 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Erpressung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Erschleichen von Leistungen 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Kein öffentliches Interesse 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Tötung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Falschbeurkundung im Amt 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falsche Verdächtigung 25 8 33 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 13 2 15 gerichtsanhängig 13 2 15 4 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 6 10 gerichtsanhängig 4 6 10 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Freiheitsberaubung 16 7 23 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 2 14 gerichtsanhängig 12 2 14 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Hausfriedensbruch 4 8 12 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 5 7 gerichtsanhängig 2 5 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Körperverletzung 4 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung im Amt 105 164 269 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 5 6 gerichtsanhängig 1 5 6 Anklage vor dem Strafrichter 7 2 9 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (mehrere Auflagen und Weisungen) 3 3 Freispruch 2 1 3 Geldstrafe (Urteil) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 13 9 22 gerichtsanhängig 13 9 22 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 9 36 45 gerichtsanhängig 9 36 45 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 66 96 162 gerichtsanhängig 66 96 162 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 7 8 gerichtsanhängig 1 7 8 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO Geringfügigkeit — Staatskasse trägt Auslagen 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Missbrauch von Notrufen 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nachstellung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nötigung 63 18 81 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 32 9 41 gerichtsanhängig 32 9 41 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 10 1 11 gerichtsanhängig 10 1 11 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 6 21 gerichtsanhängig 15 6 21 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 OWi Sächsisches Datenschulzgesetz 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Raub 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Rechtsbeugung 10 4 14 5 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Sachbeschädigung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Strafvereitelung im Amt Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft gerichtsanhängig Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Straßenverkehrsgefährdung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Üble Nachrede Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Uneidliche Falschaussage Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Unterlassene Hilfeleistung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Unterschlagung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Verfolgung Unschuldiger Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis gerichtsanhängig Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Vergehen nach § 29 BtMG Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Vergehen nach § 52 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Verletzung des Dienstgeheimnisses Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi gerichtsanhängig Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. gerichtsanhängig 3 3 3 1 3 4 1 3 4 9 1 10 9 1 10 16 2 18 4 1 5 4 1 5 5 5 5 5 7 7 7 7 1 1 1 1 44 21 68 4 4 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 16 5 24 16 5 24 7 2 9 7 2 9 15 12 27 15 12 27 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 6 1 7 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 2 1 3 2 1 3 5 3 8 2 2 2 2 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 5 3 8 2 1 3 2 1 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 7 9 1 3 4 1 3 4 1 1 1 1 4 4 4 4 14 5 19 5 5 5 5 2 2 2 2 4 3 7 4 3 7 1 1 1 1 3 1 4 3 1 4 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 10 13 23 2 2 4 2 2 4 1 1 1 1 6 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar gerichtsanhängig Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § gerichtsanhängig Einstellung nach § gerichtsanhängig Einstellung nach § gerichtsanhängig Einstellung nach § gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Strafbefehl) Verletzung von Privatgeheimnissen Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO — geringe Schuld gerichtsanhängig Verleumdung Einstellung nach § 170 Abs. gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Verweisung auf den Weg der Privatklage gerichtsanhängig Verstoß gegen § 39 SächsDSG Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi gerichtsanhängig Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. gerichtsanhängig Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar gerichtsanhängig Anklage vor dem Strafrichter Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Verwahrungsbruch Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Vortäuschen einer Straftat Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 2 1 1 2 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 3 3 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 1 1 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 2 3 5 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 3 7 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 2 2 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 2 2 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 4 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 385 323 708 Amtsanmaßung 2 3 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 3 4 gerichtsanhängig 1 3 4 Bedrohung 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Beleidigung 11 14 25 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 3 9 gerichtsanhängig 6 3 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 1 3 4 gerichtsanhängig 1 3 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 3 4 gerichtsanhängig 1 3 4 Betrug 2 2 4 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Diebstahl 6 12 18 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 6 7 gerichtsanhängig 1 6 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Diebstahl gern. § 244 StGB 5 5 'Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 5 gerichtsanhängig 5 5 7 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Entziehung Minderjähriger 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Erpressung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 9 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Tötung 6 6 Anklage vor der Großen Strafkammer 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falschbeurkundung im Amt 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falsche Verdächtigung 4 11 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 5 7 gerichtsanhängig 2 5 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 6 8 gerichtsanhängig 2 6 8 Freiheitsberaubung 15 8 23 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 10 2 12 gerichtsanhängig 10 2 12 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 gerichtsanhängig 2 2 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 4 7 gerichtsanhängig 3 4 7 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Hausfriedensbruch 9 10 19 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 3 9 gerichtsanhängig 6 3 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153Abs. 1 StPO) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Jugendpomografische Schriften 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung 4 3 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung im Amt 147 117 264 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 Anklage vor dem Strafrichter 1 3 4 Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 1 Freispruch 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 13 14 27 gerichtsanhängig 13 14 27 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 14 3 17 gerichtsanhängig 14 3 17 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 44 3 47 gerichtsanhängig 44 3 47 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 60 82 142 gerichtsanhängig 60 82 142 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 8 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach § 153b Abs. 2 StPO 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 5 2 7 gerichtsanhängig 5 2 7 Nötigung 60 30 90 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 34 4 38 gerichtsanhängig 34 4 38 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 gerichtsanhängig 3 6 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 14 17 31 gerichtsanhängig 14 17 31 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Rechtsbeugung 21 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 12 gerichtsanhängig 12 12 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Sachbeschädigung 5 6 11 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 1 1 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung im Amt 46 27 73 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 2 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 9 21 gerichtsanhängig 12 9 21 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 17 4 21 gerichtsanhängig 17 4 21 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 12 19 gerichtsanhängig 7 12 19 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Üble Nachrede 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 5 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 1 7 gerichtsanhängig 6 1 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 8 gerichtsanhängig 4 4 8 Unerlaubtes Entfernen vorn Unfallort 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 5 3 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 1 5 gerichtsanhängig 4 1 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Unterschlagung 4 2 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 UrkundenunterdrückungNeränderung einer Grenzbezeichnung 1 1 9 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verfolgung Unschuldiger 9 5 14 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 4 7 gerichtsanhängig 3 4 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 1 5 gerichtsanhängig 4 1 5 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WafIG 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 6 16 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 6 9 gerichtsanhängig 3 6 9 Sonstige Erledigungsart (z. B. Abgabe an Bußgeld- und Strafsachenstelle [BuStra]) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 3 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verleumdung 7 6 13 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Volksverhetzung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 2016 324 380 704 Amtsanmaßung 8 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Bedrohung 1 3 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Beleidigung 15 22 37 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 2 8 gerichtsanhängig 6 2 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 9 12 gerichtsanhängig 3 9 12 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindemis) 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 4 4 10 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 gerichtsanhängig 4 4 Belohnung/Billigung von Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Bestechlichkeit 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Betrug 4 1 5 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl 2 2 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Entziehung Minderjähriger 6 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 6 gerichtsanhängig 6 6 Fahrlässige Körperverletzung 8 8 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, §§ 374, 376 StPO — kein öffentliches Interesse 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Tötung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falsche Verdächtigung 15 10 25 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 3 4 gerichtsanhängig 1 3 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 3 4 gerichtsanhängig 1 3 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 gerichtsanhängig 7 2 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 2 8 gerichtsanhängig 6 2 a Fälschung beweiserheblicher Daten 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Freiheitsberaubung 12 10 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 4 9 gerichtsanhängig 5 4 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung näch § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Hausfriedensbruch 6 7 13 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 5 9 gerichtsanhängig 4 5 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Körperverletzung 8 7 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 6 13 gerichtsanhängig 7 6 13 Körperverletzung im Amt 100 188 288 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 3 5 gerichtsanhängig 2 3 5 Anklage vor dem Strafrichter 4 4 Einstellung nach § 153a StPO (sonstige Auflagen und Weisungen) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Freispruch 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 11 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 16 24 gerichtsanhängig 8 16 24 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 49 58 107 gerichtsanhängig 49 58 107 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 36 104 140 gerichtsanhängig 36 104 140 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 •Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Nachstellung 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nötigung 48 34 82 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 30 11 41 gerichtsanhängig 30 11 41 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 13 8 21 gerichtsanhängig 13 8 21 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 11 15 gerichtsanhängig 4 11 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Raub 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Rechtsbeugung 10 1 11 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 1 5 gerichtsanhängig 4 1 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Sachbeschädigung 1 8 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Sexueller Missbrauch von Gefangenen 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 1 1 Einstellung § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) (erzieherische Maßnahme) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung im Amt 33 28 61 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153s StPO (Geldbetrag) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 6 14 gerichtsanhängig 8 6 14 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 4 5 9 gerichtsanhängig 4 5 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 6 gerichtsanhängig 3 3 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 18 11 29 gerichtsanhängig 18 11 29 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Üble Nachrede 3 2 5 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 12 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 gerichtsanhängig 1 1 Uneidliche Falschaussage 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 9 1 10 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Unterschlagung 7 7 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Untreue 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Urkundenfälschung 4 2 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Verfolgung Unschuldiger 5 5 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 12 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 gerichtsanhängig 6 6 Verletzung Post/Femmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 3 5 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Verleumdung 1 4 5 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Vorteilsannahme 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Wohnungseinbruchdiebstahl 2 2 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 2017 ............ 413 354 767 Aussetzung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 13 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Bedrohung 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Beleidigung 15 13 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 6 gerichtsanhängig 6 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 7 12 gerichtsanhängig 5 7 12 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Betrug 6 6 12 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Computersabotage 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl 1 1 2 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl mit Waffen 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Entziehung Minderjähriger 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Erpressung 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Brandstiftung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 1 4 5 gerichtsanhängig 1 4 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Falschbeurkundung im Amt 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Falsche Verdächtigung 11 2 13 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 2 5 gerichtsanhängig 3 2 5 Freiheitsberaubung 12 8 20 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 4 5 gerichtsanhängig 1 4 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 4 9 gerichtsanhängig 5 4 9 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 14 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Gefährliche Körperverletzung 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Hausfriedensbruch 17 4 21 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 1 5 gerichtsanhängig 4 1 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 1 7 gerichtsanhängig 6 1 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung 14 1 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 8 gerichtsanhängig 8 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 1 7 gerichtsanhängig 6 1 7 Körperverletzung im Amt 157 177 334 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 anhängig 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 8 9 Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Freispruch 2 2 gerichtsanhängig 6 6 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 7 19 gerichtsanhängig 12 7 19 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 6 8 14 gerichtsanhängig 6 8 14 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 72 64 136 gerichtsanhängig 72 64 136 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 58 81 139 gerichtsanhängig 58 81 139 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Meineid 1 1 Anklage vor dem Schöffengericht 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Missbrauch von Notrufen 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nachstellung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nichtanzeige geplanter Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nötigung 38 37 75 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 14 10 24 gerichtsanhängig 14 10 24 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 10 8 18 gerichtsanhängig 10 8 18 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 10 18 28 gerichtsanhängig 10 18 28 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Raub 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Rechtsbeugung 17 7 24 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 11 6 17 gerichtsanhängig 11 6 17 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Sachbeschädigung 13 13 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 9 gerichtsanhängig 9 9 15 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Steuerhinterziehung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung im Amt 44 26 70 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 18 7 25 gerichtsanhängig 18 7 25 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 16 3 19 gerichtsanhängig 16 3 19 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 9 15 gerichtsanhängig 6 9 15 Einstellung nach 5170 Abs. 2 StPO, Tod 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Üble Nachrede 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Uneidliche Falschaussage 11 11 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Unterlassene Hilfeleistung 1 6 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Unterschlagung 2 1 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 gerichtsanhängig 2 1 3 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 UrkundenunterdrückungNerändererung einer Grenzbezeichnung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Urkundenfälschung 4 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Verfolgung Unschuldiger 20 1 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 1 8 gerichtsanhängig 7 1 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 gerichtsanhängig 6 6 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Vergehen nach dem Tierschutzgesetz 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung der Fürsorge-/Erciehungspfl. 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 7 13 20 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 16 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft gerichtsanhängig anhängig gerichtsanhängig Anklage vor dem Strafrichter gerichtsanhängig Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Strafbefehl) Verbindung mit einer anderen Sache gerichtsanhängig Verletzung von Privatgeheimnissen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Einspruch gegen Strafbefehl Verleumdung Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs, 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis gerichtsanhängig Verweisung auf den Weg der Privatklage gerichtsanhängig Volksverhetzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Vollstreckung gegen Unschuldige Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gerichtsanhängig Vorteilsannahme Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig 2018 Amtsanmaßung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Aussetzung Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Bedrohung anhängig gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Urteil) Begünstigung anhängig gerichtsanhängig Beleidigung anhängig gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Verweisung auf den Weg der Privatklage gerichtsanhängig Besonders schwerer Fall des Diebstahls Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar gerichtsanhängig Bestechlichkeit Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindemis gerichtsanhängig Betrug anhängig gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand gerichtsanhängig Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gerichtsanhängig 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 6 10 4 6 10 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 5 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 6 9 15 1 1 1 1 1 2 3 1 2 3 1 1 1 1 4 4 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 4 4 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 385 374 760 5 2 7 5 2 7 5 2 7 3 3 3 3 3 3 1 3 4 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 6 10 16 2 1 3 2 1 3 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 3 3 3 3 1 4 5 1 4 5 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 4 7 11 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 3 3 3 3 17 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Diebstahl 2 2 4 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Diebstahl mit Waffen 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Entziehung Minderjähriger 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Erpressung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 11 11 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO — geringe Schuld 1 1 gerichtsanhängig 1 1 anhängig 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Falschbeurkundung im Amt 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Falsche Verdächtigung 13 11 24 anhängig 6 3 9 gerichtsanhängig 6 3 9 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 6 10 gerichtsanhängig 4 6 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Freiheitsberaubung 27 27 anhängig 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 10 10 gerichtsanhängig 10 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) e 8 gerichtsanhängig 8 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 6 6 anhängig 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gefährliche Körperverletzung 2 2 anhängig 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Hausfriedensbruch 16 17 33 anhängig 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 6 10 gerichtsanhängig 4 6 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 5 6 gerichtsanhängig 1 5 6 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Hehlerei 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Körperverletzung im Amt 89 162 251 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 anhängig 21 44 65 gerichtsanhängig 21 44 65 Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 18 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Einstellung nach § 154 I StPO 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 6 10 gerichtsanhängig 4 6 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 17 8 25 gerichtsanhängig 17 8 25 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 21 18 39 gerichtsanhängig 21 18 39 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 24 80 104 gerichtsanhängig 24 80 104 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Meineid 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nachstellung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Nötigung 79 26 105 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 5 5 gerichtsanhängig 5 5 anhängig 22 6 28 gerichtsanhängig 22 6 28 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 17 2 19 gerichtsanhängig 17 2 19 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 3 8 gerichtsanhängig 5 3 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 1 8 gerichtsanhängig 7 1 e Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 7 22 gerichtsanhängig 15 7 22 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Verfahrenshindernis 7 1 8 gerichtsanhängig 7 1 8 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 5 5 gerichtsanhängig 5 5 Rechtsbeugung 18 18 anhängig 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 8 8 gerichtsanhängig 8 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Sachbeschädigung s 8 13 anhängig 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 2 6 gerichtsanhängig 4 2 6 Sexueller Missbrauch auch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung (schutzl. Lage) 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung 5 5 anhängig 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Strafvereitelung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Strafvereitelung im Amt 48 27 75 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 anhängig 7 3 10 gerichtsanhängig 7 3 10 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 14 3 17 gerichtsanhängig 14 3 17 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 11 10 21 gerichtsanhängig 11 10 21 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 1 7 gerichtsanhängig 6 1 7 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 10 17 gerichtsanhängig 7 10 17 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Straßenverkehrsgefährdung 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Üble Nachrede 3 3 19 von 20 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16095 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Uneidliche Falschaussage 5 2 7 anhängig 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Unterlassene Hilfeleistung 4 9 13 anhängig 2 2 4 gerichtsanhängig 2 2 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 gerichtsanhängig 3 3 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 4 6 gerichtsanhängig 2 4 6 Unterschlagung 1 4 5 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 4 gerichtsanhängig 4 4 UrkundenunterdrückungNeränderung einer Grenzbezeichnung 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Urkundenfälschung 2 1 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verfolgung Unschuldiger 22 10 32 anhängig 15 15 gerichtsanhängig 15 15 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 2 5 gerichtsanhängig 3 2 5 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 7 11 gerichtsanhängig 4 7 11 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 11 28 40 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Verfahrenshindemis hinsichtlich Straftat 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 anhängig 1 4 20 25 gerichtsanhängig 1 4 20 25 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 1 4 gerichtsanhängig 3 1 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 gerichtsanhängig 2 2 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einspruch gegen Strafbefehl 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 gerichtsanhängig 2 2 Verletzung von Privatgeheimnissen 3 1 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Verleumdung 7 3 10 anhängig 4 4 gerichtsanhängig 4 4 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 gerichtsanhängig 1 1 2 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 2 3 gerichtsanhängig 1 2 3 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Vorteilsgewährung 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 1 anhängig 1 1 gerichtsanhängig 1 1 Gesamtergebnis 5 2097 20-00 4102 Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft (INES), Stand: 15.01.2019 20 von 20 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/16095 2018 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren 1 Fehlverhalten im Zusammenhan. mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 2 Fernbleiben vom Dienst 6 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 4 Ordnungswidrigkeiten 0 5 Sonstiges 6 6 Störung des Betriebsfriedens 3 7 Straftat 39 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 9 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 5 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 3_ 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 11 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 1 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 15 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/16095 2018 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 0 1 0 0 0 0 2 Fernbleiben vom Dienst 0 0 0 0 0 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 6 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 0 7 Straftat 1 0 0 0 0 2_ 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 0 0 0 0 0 1 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 1 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 0 0 0 0 0 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 0 1 0 0 0 1 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 0 2019-01-31T10:10:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes