STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (Die LINKE) Drs.-Nr.: 6/16096 Thema: Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in Sachsen - 2018 Der Beantwortung der Fragen liegen die im Wege einer Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) gewonnenen Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren wegen g 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses), S 94 StGB (Landesverrat), S 95 SIGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen), S 97 StGB (Preisgabe von Staatsgeheimnissen), S 97a StGB (Verrat illegaler Geheimnisse), g 97b StGB (Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses), g 353d StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) und S 355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564'1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1341 - KLR Dresden, lJ.Januar2019 t TOB MIT ,Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die wwwroB_MF-r.DE Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung o Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang f ür elektronisch sign¡erte sowie tür verschlüsselte elektronischs Dokumente nur per EGVP, beBPo oder De"Mail; nähere lnformationen zur elsktronischen Kommun¡kation mit sächsischen Just¡zbehörden unter w-iùdi¿.dtmrl(b,G l(d'ümMiftdlim.Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw zugrunde. Der in Frage 3 bezeichnete ,,Empfänger" ist nicht in jedem Fall zu identifizieren. Bei einer Vielzahl der Fälle wurden lnformationen in soziale Medien eingestellt, ohne den Empfängerkreis zu kennen. Bei diesen Fällen wurde als Empfänger ,,Soziale Medien" gewählt. Hinsichtlich der abgeschlossenen Disziplinarverfahren sind solche Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß $ 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß g 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit S 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, nicht zu berücksichtigen . Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (S 16 Abs.3 Satz 1, Abs.4 Satz 1 SächsDG; g 1 12 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit $ 89 Abs. 1 SächsDG). Soweit die tabellarische Ubersicht keine Angaben enthält oder die Angabe ,,Unbekannt" erfolgte (insbesondere im Hinblick auf die dienstrechtlichen Konsequenzen), liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor, da die Betroffenen entweder in keinem Beschäftigungsverhältnis mit einer Behörde/ einem Ressort im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Staatsregierung standen bzw. stehen oder weil die Disziplinarverfahren zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot unterliegen und die entsprechenden Daten deshalb bereits vernichtet wurden. Darüber hinaus sind Vorgänge enthalten, welche im sogenannten ,,geschützten Bestand " (Zugriffsstatus ,,Persönlich", ,,Dienststelle") registriert und bearbeitet werden. Auch zu diesen Vorgängen sind keine weiteren Angaben möglich. Frage 1: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im Jahr 2018 wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (S 353b SIGB) und ähnlicher Straftaten ($ 94 SIGB - Landesverrat , S 95 SIGB - Offenbaren von Staatsgeheimnissen, $ 97 SIGB - Preisgabe von Staatsgeheimnissen, $ 97a SIGB - Verrat illegaler Geheimnisse, S 97b SIGB - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnissesn S 353d SIGB - Verbo- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw tene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und S 355 SIGB - Verletzung des Steuergeheimnisses) ermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Straftatbestand , Behörde aus der der mutmaßlich Tatverdächtige stammtn Ermittlungen gegen bekannt, Ermittlungen gegen unbekannt und Ermittlungsergebnis!) Frage 2: Welche strafrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen erwuchsen aus den Ermittlungen gemäß Frage 1? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Frage 1!) Frage 3: Wer waren die Empfänger der lnformationsweitergaben aus Frage 1 (2. B. politische Gruppierungen, Privatpersonen, ausländische Geheimdienste)? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Frage 1!) Frage 4: Wie viele der Fälle der lnformationsweitergaben aus Frage I wurden als politisch motivierte Kriminalität eingestuft? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Frage 1 und nach Phänomenbereich PMK!) Zusammenfasende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Auf die tabellarische Ubersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Ubersicht Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6/16096 Seite 1 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität 2018 Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt (zwei Beschuldigte ) Kein(e) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Unbekannt Unbekannt - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Unbekannt Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Unbekannt Polizei in Bearbeitung Keine Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei in Bearbeitung Keine Unbekannt - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Finanzamt in Bearbeitung Laufendes Disziplinarverfahren (vorläufige Dienstenthebung sowie teilweiser Einbehalt der Dienstbezüge gemäß § 38 SächsDG erfolgt) Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Keine Unbekannt - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Kein Bediensteter der sächsischen Polizei Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Unbekannt Unbekannt - Seite 2 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Einleitung Disziplinarverfahren wird geprüft Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt (drei Beschuldigte ) Polizei in Bearbeitung Derzeit kein Disziplinarverfahren anhängig Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei in Bearbeitung Offenes Disziplinarverfahren Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei in Bearbeitung Offenes Disziplinarverfahren Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei in Bearbeitung Offenes Disziplinarverfahren Privatperson - StGB § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses Bekannt Stadtverwaltung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Unbekannt Unbekannt - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Unbekannt Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Keine Privatperson - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Keine Privatperson - Seite 3 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen Bekannt (18 Beschuldigte ) Justizvollzug 6 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, 12 x in Bearbeitung 6 x nicht veranlasst ; 1 x Suspendierung , laufendes Disziplinarverfahren ; 9 x laufendes Disziplinarverfahren , 2 x Verbot der Führung der Dienstgeschäfte , laufendes Disziplinarverfahren Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB - - - - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB - - - - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Kein Amtsträger In Bearbeitung - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Kein Amtsträger Verbindung zu anderem Verfahren - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB - - - - Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB - - - - Soziale Medien - Seite 4 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB - - - - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Unbekannt - - - Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Unbekannt - - Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Unbekannt - - Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Bekannt (3 Beschuldigte ) Stadtrat, ein Amtsträger Bundesbehörde in Bearbeitung Keine bzgl. Stadtrat , unbekannt bzgl. Amtsträger Bundesbehörde Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Bekannt Amtsträgereigenschaft nicht bekannt in Bearbeitung - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Unbekannt Polizei Einstellung gemäß § 152 Abs. 2 StPO i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO Unbekannt Privatperson - Seite 5 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Bekannt (2 Beschuldigte ) Polizei Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO gegen einen Beschuldigten , in Bearbeitung gegen zweiten Beschuldigten Einleitung Disziplinarverfahren wird noch geprüft Privatperson - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Bekannt - - - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Bekannt Sozialamt in Bearbeitung Unbekannt Privatperson - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Bekannt Keine Bedienstete der sächsischen Polizei Bundespolizei - - Soziale Medien - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Unbekannt - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Unbekannt Polizei In Bearbeitung - Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Bekannt Polizei Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Einleitung Disziplinarverfahren wird noch geprüft Privatperson - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß StGB § 353d Unbekannt - - - Soziale Medien - Seite 6 von 6 Straftat Tatverdächtige (bekannt/unbekannt) Ressort/ Behörde, aus der die Tatverdächtigen stammen Juristische Konsequenz / Verfahrensstand Dienstrechtliche Konsequenz Empfänger der Informationsweitergabe Politisch motivierte Kriminalität Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß StGB § 353b Bekannt Polizei In Bearbeitung Offenes Disziplinarverfahren Soziale Medien - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Unbekannt Polizei/Justiz In Bearbeitung Unbekannt Unbekannt - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Unbekannt Polizei In Bearbeitung Unbekannt Privat - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei In Bearbeitung Einleitung eines Disziplinarverfahrens Privat - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei In Bearbeitung Dienstrechtliches Prüfverfahren Privat - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei In Bearbeitung Einleitung eines Disziplinarverfahrens Privat - Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB Bekannt Polizei In Bearbeitung Sachverhalt unbekannt , Beamter wurde am 1. Mai 2018 in ein anderes Bundesland versetzt Privat - KA 6-16096 Anlage KA 6-16096 2019-01-30T11:16:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes