Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/26-2019/4228 Dresden, 29. Januar 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16101 Thema: Verbotszonen für den Aufstieg und Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen – 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und für welche Dauer und für welche örtlichen Bereiche sind im Jahre 2018 Verbotszonen für den Aufstieg und den Überflug von Drohnen und Flugmodellen in Sachsen durch welche Behörden eingerichtet worden? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verbotszonen gemäß Frage 1 sind festgestellt worden und wurden diese Verstöße geahndet bzw. wie viele dieser Verstöße blieben aus welchen Gründen unaufgeklärt und ungeahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Ordnungswidrigkeiten und Straftaten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wurden keine entsprechenden Zonen eingerichtet. Frage 3: Wie viele Anträge auf Erlaubnis einer Nutzung von Drohnen und Flugmodellen sind im Jahr 2018 gestellt worden? Im Freistaat Sachsen gilt eine Allgemeinverfügung für die Erteilung der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle. Einzelheiten sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=12256&art_param=478. Steuerer von Drohnen und Flugmodellen, die von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen und gegenüber der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Erklärung abgegeben haben, benötigen für ihren Betrieb unter Beachtung der luftrechtlichen Regelung der Luftverkehrs-Ordnung keine zusätzliche Erlaubnis. Der Staatsminister Seite 2 von 2 2018 gaben 379 Steuerer von Drohnen und Flugmodellen eine entsprechende Erklärung ab. Darüber hinaus wurden für Nutzungen, welche über den Rahmen der Allgemeinverfügung hinausgehen, 13 Erlaubnisse erteilt. Frage 4: Wie viele Verstöße gegen die Erlaubnispflicht zum Aufsteigen von Drohnen und Flugmodellen wurden in Sachsen im Jahr 2018 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Rechtsvorschrift, Verstößen!) Frage 5: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Flugdrohnen und Flugmodellen wurden in Sachsen im Jahr 2018 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Rechtsvorschrift!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Im maßgeblichen Zeitraum wurden folgende Verstöße gegen die Erlaubnispflicht festgestellt , welche als Ordnungswidrigkeit gelten: Verstoß (Rechtsgrundlage) 2018 Betrieb ohne Aufstiegserlaubnis (58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 17a LuftVO) 24 Verstoß gegen Auflagen der Erlaubnis (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 11 LuftVG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 17b LuftVO) 10 Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: 2019-01-30T15:16:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes