STAATSMINISTERiUM DES INN ERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin K6ditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16103 Thema: Brandstiftung auf dem Gelände einerjüdischen Kindertagesstätte in Chemnitz im April 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Nacht vom 5. auf den 6. April 2018 wurde auf einem Kindergartengelände in Chemnitz-Sonneberg ein Geräteschuppen inbrand gesetzt . Das Gelände wird auch durch einen jüdischen Kindergarten genutzt .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ermittlungsverfahren sind in Bezug auf den in der Vorbemerkung beschriebenen Sachverhalt anhängig und welchen Stand haben diese Ermittlungsverfahren? Frage 2: Wurden Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt, wenn ja: wie viele ? Frage 3: Wurde Anklage gegen den oder die Beschuldigten erhoben, welche juristischen Folgen traten ggf. ein oder ist das Ermittlungsverfahren auf welche andere Weise erledigt worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zum 0. g. Sachverhalt ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen § 306 Strafgesetzbuch eingeleitet worden. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen drei Tatverdächtige und dauern an. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/44 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: Wird der zugrunde liegende Vorgang dem Phänomenbereich der PMK-rechts zugeordnet undloder als antisemitisch bewertet? Frage 5: Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Vorgang in Verbindung steht zu anderen Taten, falls ja: zu welchen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: lm Zuge der o. g. Ermittlungen haben sich bislang keine diesbezüglichen Erkenntnisse ergeben. MfiLfr dlichen Grüßen (' _ {f Pro Dr. goland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-31T13:06:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes