STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16105 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Dezember 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Num— mer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 venNiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung üben/viegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichten— dienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestel— lung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Per— sonen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3514 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnem Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbieibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den In— formationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persön— lichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbieiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Dezember 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: FreistaatSACHSEN Datum Ortl Veranstalter Teil- Veranstaltung ggf. Region nehmer- Bands, Liedermazahl cher, Redner 01.12.2018 Ostritz Rechtsextremisten ca. 350 Konzert mit „Blutzeugen “, ,,True Aggression “, ,,Barricades" und ,,Bronson“ 01.12.2018 Mücka Brigade 8 ca. 150 Konzert mit Auftritt von ,,Painful Awake— ning“ und ,,LTW" 01.12.2018 Görlitz ldentitäre Bewegung * Banneraktion „Stoppt den Pakt 244 Millionen Migranten für Europa“ 01.12.2018 Ost- Rechtsextremisten * Treffen sachsen 03.12.2018 Chemnitz Partei „Der Dritte Weg“, * Spendenaktion „Tier- Stützpunkt Westsachsen futter statt Böller" 06.12.2018 Leipzig ldentitäre Bewegung * Banneraktion „Migrationspakt stoppen!" 08.12.2018 Plauen Partei ,,Der Dritte Weg", * Öffentliche Kinder- Stützpunkt Vogtland weihnachtsfeier 09.12.2018 Döbeln Junge Nationalisten * Soziale Aktion „Deutsche helfen Deut— schen“ Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Datum Ortl Veranstalter Teil- Veranstaltung ggf. Region nehmer- Bands, Liedermazahl cher, Redner 12.12.2018 Chemnitz Partei ,,Der Dritte Weg“ mind. 6 Streifengang auf Weihnachtsmarkt anlässlich des Straßburger Attentats 14.12.2018 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 5 % Kundgebung ,,Sicherheit für Chemnitz“ mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Ge— samtteilnehmerzahl ca. 250), Redner: Martin Kohlmann 15.12.2018 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 150 ,,Zeitzeugenvortrag“ 15./16.12. Bautzen Identitäre Bewegung * Verteilaktion auf dem 2018 Wenzelsmarkt 15116.12. Zwickau Partei ,,Der Dritte Weg", * Verteilaktion auf dem 2018 Stützpunkte Westsach— Weihnachtsmarkt sen und Mittelsachsen 15./16.12. Anna- Partei „Der Dritte Weg", * Verteilaktion auf dem 2018 berg— Stützpunkte Westsach- Weihnachtsmarkt Buchholz sen und Mittelsachsen 17.12.2018 Leisnig NPD mind. 4 Schutzzonen-Aktion 19.12.2018 Dresden Identitäre Bewegung mind. 5 Verteilaktion auf dem Striezelmarkt 19.12.2018 Pirna NPD mind. 3 „Aktion — gegen das Vergessen" 22.12.2018 Görlitz Rechtsextremisten mind. 4 Gedenkveranstaltung 23.12.2018 Bautzen Identitäre Bewegung mind. 15 Treffen Seite 4 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Datum Ortl Veranstalter Teil- Veranstaltung ggf. Region nehmer- Bands, Liedermazahl cher, Redner 28.12.2018 Torgau Rechtsextremisten * Konzert mit ,,Die Luni- OT Stau— koff Verschwörung", pitz „Kommando Skin“ und „Stahlwerk“ 29.12.2018 Sachsen Rechtsextremisten * Konzert mit ,,White Resistance", „Killumi— nati", „Confident of Victory", „SPN-S" * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung und des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Dezember 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Lie- Anzahl der rechtsdermacher , Redner extremistischen Teilnehmer 03.12.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration 08.12.2018 Plauen Beteiligung von Rechtsextremisten * an der Demonstration „Wir sind Deutschland" Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN 16.12.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten (u. a. Vertreter der „Identitären Bewegung “) am Weihnachtssingen mit PEGIDA, Redner: Martin Sellner * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird ven/viesen. Frage 3: ' Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Dezember 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das o. g. rechtsextremistische Konzert am 1 . Dezember 2018 in Ostritz wurde aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen ven‘assungswidriger Organisationen) durch die Polizei aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 02.09.2018 Leipzig Rechtsextremis- ca. 20 Kundgebung ten ,,Trump&Putin Ralley- Neue Leipziger Wende“1 29.09.2018 Zittau Nationaler Ju- ca. 170 Konzert „Live.Love.Burn. gendblock Zittau Die" mit Auftritt von: ,,Green Arrows“, „Painful Awakening“, „Fight Tonight “, „Saubande“ 18.11.2018 Leipzig Partei „Der Dritte * Aktion „Heldengedenken“ Weg“, Stützpunkt mit Kranzniederlegung Mittelland 1 Fehler wie im Original Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 18.11.2018 Delitzsch Partei „Der Dritte * Aktion „Heldengedenken“ Weg“, Stützpunkt mit Kranzniederlegung Mittelland 18.11.2018 Zwenkau Rechtsextremis- * Kranzniederlegung anlässten lich des Volkstrauertages * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit/f eu dlichen Grüßen Seite 7 von 7 2019-01-31T13:44:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes