STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16115 Thema: Sachbeschädigung sowie Personenschaden durch Angriffe auf Kräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes am 31.12.2018 und 01.01.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unter nichtpolizeilichen Einsatzkräften sind Kräfte der nach den Brand— schutz—, Rettungsdienst— und Katastrophenschutzgesetzen der Länder tätigen Behörden und Organisationen sowie des Technischen Hilfswerkes zu verstehen. Frage 1: Wie viele Angriffe auf nichtpolizeiliche Einsatzkräfte gab es am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Sachsen? Bitte einzeln mit Ort, Uhrzeit und Schaden aufschlüsseln. Frage 2: Wie viele Personen wurden verletzt und wie hoch ist der Sachschaden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Statistische Erfassungen im Sinne der Fragestellungen erfolgen nicht. Frage 3: Welche Angriffe wurden zur Anzeige gebracht bzw. in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausweislich des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen mit Datenbestand vom 7. Januar 2019, in dem nach Straftaten im Tatzeitraum 31. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 recherchiert wurde, bei denen die Geschädigten in der Opferspezifik den Eintrag „Feuerwehr" oder „Sonstige Rettungsdienste“ FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/45 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N15TER1UM DES 1NNERN oder im angegriffenen Objekt „Feuerwehrfahrzeug" oder „Krankenwagen“ bzw. im Sachverhalt entsprechende Angaben wie zum Beispiel „Feuerwehr", „Rettungsdienst“ etc. enthielten, wurde ein Angriff auf Rettungskräfte und eine Sachbeschädigung an Löschfahrzeugen der Feuerwehr im Bereich der Polizeidirektion Leipzig angezeigt und dazu jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei dem Angriff auf Rettungskräfte handelt es sich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) gegen einen Rettungssanitäter. Die Sachbeschädigung an den Löschfahrzeugen wurde als schwerer Landfriedensbruch gemäß § 125a StGB erfasst. Frage 4: Wie viele Angriffe auf nichtpolizeiliche Einsatzkräfte sind im Zusammenhang mit laufenden oder unmittelbar bevorstehen den Maßnahmen der Polizei erfolgt? Bitte Ort, Zeit und Art der polizeilichen Maßnahme aufschlüsseln. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Frage 5: Welche Angriffe erfolgten mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 und waren somit nur, entsprechen §23 (2) 1. SprengV, am 31.12. und 01.01. frei verwendbar? Bitte einzeln aufschlüsseln. Bei dem in der Antwort auf die Frage 3 aufgeführten Angriff sowie der Sachbeschädigung wurden keine pyrotechnischen Gegenstände zur Tatbegehung eingesetzt. M/ibfre dlichen Grüßen Li . Dr. Roland Wöller Pr Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T14:23:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes