STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6116122 Thema: Aktivitäten „völkischer Siedler" in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten so genannter „völkischer Siedler“ sind der Staatsregierung im Jahr 2018 bekannt geworden und welche Gemeinden im Freistaat Sachsen sind von derartigen Aktivitäten in welcher Weise konkret betroffen? Frage 2: Wie groß ist das Spektrum so genannter „völkischer Siedler“ im Freistaat Sachsen und inwieweit bestehen Bezüge zu welchen anderen Bestrebungen der extremen Rechten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten sogenannter „völkischer Siedler“ im Freistaat Sachsen vor. Die derzeit von Rechtsextremisten im ländlichen Raum genutzten Objekte dienen in der Regel Wohnzwecken oder anlassbezogen für Treffen und Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15461 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3520 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.5mi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Eine Ansiedlung mehrerer Angehöriger der rechtsextremistischen Szene ist derzeit in einer Gemeinde im Landkreis Mittelsachsen bekannt. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Nutzung der Objekte im Landkreis Mittelsachsen ein Siedlungsprojekt im Sinne der Anfrage darstellt. „Völkische Siedler“ sind kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden, sodass im Verfassungsschutzver— bund keine einheitliche Definition der „Völkischen Siedler" bzw. der „Völkischen Sied— Iungsbewegung" existiert. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 18/9647 wird verwiesen. Die Erfassung rechtsextremistischer Bestrebungen im ländlichen Raum erfolgt im Rahmen der Beobachtung rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen. Frage 3: Welche Aktivitäten sind der Staatsregierung darüber hinaus insbesondere hinsichtlich so genannter „Neo-Artamanen“ im Freistaat Sachsen bekannt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14085 venNiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung im Jahr 2018 konkret getroffen, um Projekte so genannter „völkischer Siedler“ im Freistaat Sachsen zu erkennen, ggf. zu unterbinden und betroffene Gemeinden zu unterstützen? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/11781 wird verwiesen. Diese Ausführungen gelten auch für das Jahr 2018. Mi/tfr‘é’u dlichen lGrüßen Mu Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-01T07:44:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes