SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16123 Thema: Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams in der Hamburger Straße 15, 01067 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden aktuell die Flächen und Liegenschaften genutzt, die sich auf derselben Seite der Hamburger Straße in unmittelbarer Nähe zum Areal der Einrichtung befinden? In unmittelbarer Nähe zum Areal dieser Einrichtung befinden sich drei Flurstücke , davon zwei im Eigentum des Freistaates Sachsen. Ein Flurstück ist für die Unterbringung des Integrierten Verwaltungszentrums Dresden vorgesehen . Aktuell finden dazu Baumaßnahmen statt. Ein weiteres Flurstück wird für die Unterbringung der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße 19 genutzt. Das dritte Flurstück befindet sich nicht im Eigentum des Freistaates Sachsen. Dem SMF liegen keine Kenntnisse zur aktuellen Nutzung dieses Flurstücks vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2103/7171 /1/91- 2019/727 Dresden, ll . Februar 2019 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. 'Kein Zugang für verschlüssette elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Wie groß ist das Areal der Einrichtung insgesamt, wieviel entfällt davon auf das Gebäude, besteht auf dem Areal der Einrichtung die Möglichkeit zur Ausweitung der Nutzung, und wenn ja, in welcher Art und welchem Umfang? (Bitte aufschlüsseln nach m2 ) Frage 3: Ist eine solche Nutzungsausweitung von der Staatsregierung beabsichtigt und wenn ja, in welcher Art, welchem Umfang und mit welchen voraussichtlichen Kosten pro m2 ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 3: Die Grundstücksfläche des Areals Hamburger Straße 15 beträgt 4.813 m2 . Die Grundfläche der Gebäude (Hauptgebäude und Wachgebäude) beläuft sich auf insgesamt 577 m2 . Auf dem Areal der Einrichtung besteht keine Möglichkeit, die Nutzung auszuweiten. Die nicht mit Gebäuden bebaute Grundstücksfläche wird vollständig für die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen Freiflächen benötigt. Frage 4: Wessen Eigentum war das Areal der Einrichtung, bevor es vom Freistaat Sachsen erworben wurde, zu welchem Preis wurde es erworben, und wie ist es vom Voreigentümer genutzt worden? (Sollte eine Beantwortung der Gesamtheit der Teilaspekte der Frage nicht möglich sein, so ist allein die Frage des Kaufpreises zu beantworten.) Vorheriger Eigentümer war die Grasselt GmbH. Der Kaufpreis betrug 1,7 Mio. EUR. Dem SMF liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie der Voreigentümer das Areal genutzt hat. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 5: Gibt es im unmittelbaren oder weiteren Umfeld der Einrichtung weitere Grundstücksflächen, die ggf. für eine Ausweitung bzw. eine zusätzliche Einrichtung zum Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam genutzt werden könnten? Im unmittelbaren oder weiteren Umfeld der Einrichtung befinden sich nach dem aktuellen Kenntnisstand keine entsprechenden Grundstücksflächen. Mit freundlichen Grüßen h.'fh ~ / or. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-02-05T11:08:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes