STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.—Nr.: 6I16124 Thema: Fortgesetzte Aktivitäten der „Terrorcrew Muldental“ (TCM) im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der TCM oder möglicher Nachfolgestrukturen, ihrer mutmaßlichen Mitglieder undloder maßgeblichen Unterstützer, sind der Staatsregierung im Jahr 2018 bekannt geworden? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten der Gruppierung „Terrorcrew Muldental“ (TCM) oder möglicher Nachfolgestrukturen im Jahr 2018 vor. Zu den Aktivitäten von Personen, welche der TCM zugerechnet wurden, liegen Erkenntnisse darüber vor, dass sich einzelne Personen an rechtsextremistischen Veranstaltungen wie an einem Zeitzeugenvortrag am 10. März 2018 in Chemnitz, am „Schild und Schwert Festival“ vom 20. bis 22. April 2018 in Ostritz, an der Demonstration ,,Kapita|ismus zerschlagen — Für Familie , Heimat, Tradition“ am 1. Mai 2018 in Chemnitz, an der Kampfsportveranstaltung „TIWAZ“ am 9. Juni 2018 in GrUnhain sowie an der Demonst— ration ,,Mord verjährt nicht — Gebt die Akten frei — Recht statt Rache!“ am 18. August 2018 in Berlin beteiligten. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3521 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Darüber hinaus sind weitere Aktivitäten bekannt, deren Mitteilung [Jberwiegende Be- Iange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerfD entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen Offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grund— rechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Ermittlungsverfahren sind mit welchem Vorwurf gegen mutmaßliche Mitglieder undloder maßgeblichen Unterstützer der TCM anhängig? Gegen vier im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 129 Strafgesetzbuch (StGB) beschuldigte Personen wurden durch die sächsische Polizei im Jahr 2018 zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 223 StGB und jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 303 StGB, wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 316 StGB sowie wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 21 Straßenverkehrsgesetz geführt. Frage 3: Wie viele vormalige mutmaßliche Mitglieder undloder maßgeblichen Unterstützer der TCM aus welchen Orten engagieren sich in welchen anderen Organisationen der extremen Rechten und welche Aktivitäten entfalten sie dort? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, dass eine Person, welche der TCM zugerechnet wurde, Verbindungen zur „Gefangenhilfe“ hat. MiH‘reu dlichen QrUBen;( LL Prof Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-02-01T07:45:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes