STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16127 Thema: Treffobjekte der extremen Rechten im Jahr 2018 im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15461 verwiesen. Frage1: Welche baulichen Einrichtungen und Grundstücke, gleich welche, wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Staatsregierung als Treffobjekte (beispielsweise als Tagungs-, Versammlungs-‚ Veranstaltungs- und Konzertstätte) der extremen Rechten genutzt (bitte aufschlüsseln nach Lage und Bezeichnung der Objekte sowie Art, Umfang und Rhythmus der Nutzung)? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15461 verwiesen. Frage 2: Welche Einrichtungen und Grundstücke im Sinne der Frage 1 befinden sich in öffentlicher Hand? Keine der Einrichtungen und Grundstücke befindet sich in öffentlicher Hand. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16—0141450/3522 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Teiefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUiVIDES iNNERN Frage 3: Bei welchen Einrichtungen und Grundstücken im Sinne der Frage 1 sind Besitzer, Mieter undloder anderweitige Nutzer, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, im Besitz der Schlüsselgewalt? Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügen Rechtsextremisten bei 20 dieser Objekte über eine grundsätzliche Zugangsmöglichkeit. Zwei weitere Objekte wurden im Jahr 2018 anlassbezogen von Rechtsextremisten angemietet. Frage 4: Hinsichtlich welcher Einrichtungen im Sinne der Frage 1 bestehen Auflagen, Untersagungen undloder Verbote welcher Art, aus der sich welche konkreten Beschränkungen welcherjeweiligen Nutzungsarten ergeben? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/15461 verwiesen. Frage 5: Wie hat sich die Zahl im Jahr 2018 zur Verfügung stehender Treffobjekte gegenüber dem Jahr 2017 entwickelt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/11784 verwiesen. reu dlichen Grüßen%J/A. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-31T15:05:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes