STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6116129 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Angehörigen der extremen Rechten sowie der „Reichsbürger und Selbstverwalter “ im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin ven/vendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer 1. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Nach dem Waffengesetz (WaffG) begründet (nur) der Nachweis, dass der/die Betroffene einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, sind derzeit im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse (bitte fallweise aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten)? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass 79 Personen, die der rechtsextremistischen Szene und 36 Personen , die den „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Hinsichtlich der Aufschlüsselung dieser Personen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte wird auf die Tabelle verwiesen: Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/31 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM | DES iNNERN Anzahl der Rechts- Anzahl der „Reichsbürger LandkreisIKreisfreie extremisten mit waffen- und Selbstverwalter“ Stadt rechtlicher Erlaubnis mit waffenrechtlicher Erlaubnis Bautzen 11 0 Chemnitz, Stadt 5 0 Dresden, Stadt 3 5 Erzgebirgskreis 11 4 Görlitz 8 4 Leipzig 7 1 Leipzig, Stadt 6 2 Meißen 8 1 Mittelsachsen 3 O Nordsachsen 6 2 Sächsische Schweiz— 7 4 Osterzgeblrge Vogtlandkreis 3 2 Zwickau 1 11 Frage 2: Wie viele Personen in Sachsen, die der extremen Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, haben im Verlauf des Jahres 2018 die Erteilung einer wafienrechtlichen Erlaubnis beantragt undloder diese Erlaubnis erhalten? Keine Person, die nachweislich einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat bzw. die unter den Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 1. November 2016 zu subsumieren ist (vgl. Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7073), erhielt im Jahr 2018 eine waffenrechtliche Erlaubnis. Im Jahr 2018 waren in einem Antragsven‘ahren Hinweise auf diesen Personenkreis zu prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Frage 3: In wie vielen Fällen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im Jahr 2018 Überprüfungen hinsichtlich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dieser Personen angeregt oder vorgenommen und in wie vielen Fällen führte dies zur Beanstandung der Zuverlässigkeit bzw. zum Widerruf oder Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. tatsächlich vorhandener Waffen? Die Waffenbehörden haben im Jahr 2018 insgesamt 69 Personen auf ihre waffenrecht- Iiche Zuverlässigkeit überprüft, bei denen Hinweise über Bezüge zum Rechtsextremismus und/oder zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ vorlagen. In 35 Fällen führten die Überprüfungen zum Widerruf bzw. zur Rücknahme der waffenrechtlichen Erlaubnisse, welche die Abgabe der erlaubnispflichtigen Waffen zur Folge hatte. Bei zwei weiteren Personen wurden Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse aus den Vorjahren in 2018 abgelehnt. Frage 4: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2018 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen? In dem vom LfV Sachsen der rechtsextremistischen Szene zugerechneten Personen— kreis wurde ein Fall dieser Art bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG berücksichtigt. In dem vom LfV Sachsen den „Reichsbürgern und SeibstvenNaltern“ zugerechneten Personenkreis sind keine Fälle bekannt geworden. Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2018 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zuzurechnen sind, mit Waffen handeln? Derartige Fälle wurden nicht bekannt. Mit reu dlichen Grüßen M44Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T15:37:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes