STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16136 Thema: Aktivitäten der sogenannten „GefangenenHilfe“ im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin venNendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der „GefangenenHilfe“ und des „Gefangenenhilfe Freundeskreis“ im Jahr 2018 in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt geworden (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung)? Die „GefangenenHilfe“ (GH) aktualisiert fortlaufend ihre Internetseite sowie ihr Facebook-Profil und berichtet dort insbesondere über ihre Aktivitäten. Darüber hinaus sammelte die GH im Freistaat Sachsen bei mehreren rechtsextremistischen Veranstaltungen Spenden für ihre Organisation oder war mit einem Verkaufs- oder Infostand vertreten. Auf die Tabelle wird ver- Wiesen: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3529 Dresden. 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Datum Ort Veranstalter Teil- Veranstaltung nehmerzahl 10.03.2018 Chemnitz Rechtsextremisten 174 Zeitzeugenvortrag mit Stand der GH ,,Schild & Schwert Festival“ mit Stand der GH 20./21.04. Ostritz NPD ca. 1.300 2018 11./ Riesa Junge Nationalisten ca. 160/ Europakongress Sachsen “[RE]generation12.05.2018 ca. 350 EUROPA” mit Werbebanner für die GH 21.10.2018 Oelsnitz/ Rechtsextremisten ca. 100 Zeitzeugenvortrag Erzgeb. mit Werbung für die GH 28.10.2018 Zwickau Partei „Der Dritte * Zeitzeugenvortrag Weg“ Stützpunkt der Vortragsreihe Westsachsen „Stimmen der Bewegung “ mit Stand und Spendensammlung der GH 02./ Ostritz Rechtsextremisten ca. 400/ „2. Schild und Schwert Festival“ mit03.11.2018 ca. 800 Stand der GH 16.11.2018 Zwickau Rechtsextremisten * Liederabend mit Phil von FLAK mit Werbung für GH * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der VenNaitungsvorschrifi der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstiicher Zugänge ermöglichen und somit die Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsin— teresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abge— ordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wie viele inhaftierte Personen in welchen JVAs im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2018 auf welche Weise durch die „GefangenenHilfe“ bzw. deren Anhänger kontaktiert und auf welche Weisen durch oder auf Vermittlung der ,,Gefangenen- Hilfe“ unterstützt? Im Jahr 2018 wurden keine Kontaktversuche der GH oder deren Anhänger zu den in sächsischen Justizvollzugsanstalten inhaftierten Personen bekannt. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eine Zusammenarbeit der „GefangenenHilfe“ mit anderen Bestrebungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen sowie sächsischen Mitgliedern bzw. Gliederungen der Parteien NPD, „Die Rechte“ und ,,Der Ill. Weg“ vor? Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 venNiesen. Darüber hinaus veröffentlichte die Partei „Der Dritte Weg" am 1. Juli 2018 auf ihrer Homepage ein Interview mit einem Vertreter der GH. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche weiteren von Gruppierungen der extremen Rechten ausgehenden Aktivi-täten, die auf eine „Gefangenenbetreuung“ gegenüber Gesinnungsgenossen zie-len, sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit ergeben sich Anhaltspunkte für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) im Freistaat Sachsen? Für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung derzeit keine Anhaltspunkte vor. Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene unabhängig von der GH richteten sich im Jahr 2018 im Freistaat Sachsen auf eine symbolische Unterstützung von Gefangenen, bspw. mittels Banner- oder Sprühaktion. M' ndlichen Grüßen [%av , ro.Dr. oland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T15:44:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes