STAATSM1N1STER1DM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/8791 Dresden, . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1614 Thema: Datei „Sportgewalt“ in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Berlin existiert seit 1998 beim hiesigen Landeskriminalamt eine Datei,Sportgewalt1. In dieser werden Daten folgender Fans erfasst: die .Beschuldigte von Straftaten, die in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, Verdächtige solcher Straftaten, wenn Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegen, Gefahrverursache-rlnnen, Personen, gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden [...]‘.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Existiert in Sachsen eine Datei „Sportgewalt"? Eine landesweite Datei im Sinne der Fragestellung existiert im Freistaat Sachsen nicht. Neben der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ und der Möglichkeit der Vergabe des Personengebundenen Hinweises „GESP“ (Gewalttäter Sport) in PASS und IVO nutzen nach hier vorliegenden Erkenntnissen die Polizeidirektion Dresden, Leipzig und Zwickau das „ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem Sachsen“ (eFAS) zu Auswertezwecken im Phänomenbereich Gewalt und Sport. Bei der Polizeidirektion Dresden wird ein Verfahren „Gewalttätigkeiten, sonstige Straftaten sowie bedeutende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen“ geführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11I1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Seit wann wird diese Datei bei welcher Polizeibehörde geführt? Das Verfahren wird in der Polizeidirektion Dresden seit dem Jahr 2005 geführt. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird eine Person in die Datei „Sportgewalt" eingetragen und wer legt diese fest? In dem von der Polizeidirektion Dresden geführten Verfahren sind Daten zu Tatverdächtigen, Beschuldigten, Betroffenen oder Verantwortlichen gemäß §§ 4, 5 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) nach einer einzelfallbezogenen Bewertung durch die Szenekundigen Beamten der Polizeidirektion Dresden erfasst. Dieses Verfahren wird in absehbarer Zeit vollständig aus dem Betrieb genommen. Die letztmalige Dateneingabe erfolgte im Januar 2014. Frage 4: Wie viele Anhängerinnen welcher Sportarten sind gegenwärtig in der Datei gespeichert? (bitte nach Sportart und Vereinsanhängerschaft aufschlüsseln) In dem von der Polizeidirektion Dresden geführten Verfahren sind gegenwärtig 769 Personen erfasst, welche dem Fußballverein SG Dynamo Dresden zugeordnet werden. Frage 5: Welche polizeirechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen gibt es für das Anlegen und Führen der Datei? Die Speicherung, Prüfung und Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt in dem von der Polizeidirektion Dresden geführten Verfahren auf der Grundlage der Bestimmungen des SächsPolG, des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und der Strafprozessordnung (StPO). Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2