STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16142 Thema: Aktivitäten der NPD in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aktivitäten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Versammlungen , Veranstaltungen, Delikte u.a.) der NPD bzw. einzelner Gliederungen — z.B. „Ring Nationaler Frauen“ — oder einzelner Mitglieder haben im Jahr 2018 in Sachsen stattgefunden (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität und Teilnehmerzahl )? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die monatlichen Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/12293, 6/12601, 6/12942, 6/13274, 6/13604, 6/13963, 6/14258, 6/14564, 6/14925, 6/15242, 6/15510 und 6/16105 verwiesen. Frage 2: An welchen Aktivitäten im obigen Sinne anderer Gruppierungen, Organisationen , Parteien oder Einzelpersonen war die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder beteiligt (aufgeschlüsselt nach konkret benannter Aktivität, Datum, Thema, Ort, Lokalität, Teilnehmerzahl und Veranstalter)? Es wird davon ausgegangen, dass es der Fragestellerin um Aktivitäten im rechtsextremistischen Kontext geht. Hierzu wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/12601, 6/13963, 6/15242 und 6/14502 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50l3533 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. Frage 3: Zu welchen Straftaten kam es während der unter 1. und 2. genannten Aktivitäten bzw. in deren Umfeld (einzeln aufgeschlüsselt nach Veranstaltung, konkret benanntem Delikt, Straftatbestand, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, erlassenen Strafen und Begründungen für die eingestellten Verfahren). Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt Sachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität mit Stand vom 10. Januar 2019 erfassten Meldungen der Polizeidienststellen und haben vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen noch verändern . Es wird auf die Tabelle verwiesen: STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN am 13. Februar 2018 in Dresden setzbuch (StGB) Aktivität! Delikt Straftatbestand Verfahrensstand/ Veranstaltung Verfahrensausgang Kranzniederlegung Sachbeschädigung § 303 Strafge— Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), weil kein Täter ermittelt „Schild und Schwert— Festival“ am 20./21. April 2018 in Ostritz Anwerben für § 109h StGB Einstellung gemäß fremden Wehr— § 170 Abs. 2 StPO, dienst angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand Volksverhetzung § 130 StGB anhängig Verwenden Kenn- § 86a StGB Einstellung gemäß zeichen verfas- § 170 Abs. 2 StPO, sungswidriger Or- weil Tatbestand, ganisationen Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Verwenden Kenn- § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Sachbeschädigung § 303 StGB anhängig Verstoß gegen das § 28 Abs. 2 anhängig Gesetz über Ver- Ziff. 1 Sächssammlungen und VersG Aufzüge im Freistaat Sachsen (SächsVersG) Seite 2 von 14 STAATSMIMSTERIUM g FreistaatDES INNERN ' . SACHSEN Aktivität] Delikt Straftatbestand Verfahrensstand/ Veranstaltung Verfahrensausgang Vergehen nach § 52 Abs. 3 Strafbefehl (nicht dem Waffengesetz WaffG rechtskräftig, Ein- (WaffG) spruch Angeklagter) Verwenden Kenn- § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen VenNenden Kenn- § 86a StGB Antrag auf Erlass ei— zeichen verfas— nes Strafbefehls sungswidriger Organisationen Gefährliche Kör- § 224 StGB in Bearbeitung perverletzung Verwenden Kenn- § 863 StGB Antrag auf Erlass eizeichen verfas- nes Strafbefehls sungswidriger Organisationen Verstoß gegen das § 26 Abs. 2 Einstellung gemäß Gesetz des Landes Ziff. 2 Ver— § 170 Abs. 2 StPO, Sachsen-Anhalt sammIG LSA weil Tatbestand, über Versammlun- Rechtswidrigkeit oder gen und Aufzüge Schuld nicht nach— (VersammlG LSA) weisbar Verstoß gegen das § 22 Sächs- Abgabe an eine ande- Gesetz über Ver- VersG re Staatsanwaltschaft sammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen Beleidigung § 185 StGB anhängig Körperverletzung § 223 StGB Antrag auf beschleunigtes Verfahren VenNenden Kenn- § 863 StGB Antrag auf Erlass eizeichen verfas— nes Strafbefehls sungswidriger Organisationen Nötigung § 240 StGB anhängig Verwenden Kenn- § 86a StGB Antrag auf Erlass ei— zeichen verfas- nes Strafbefehls sungswidriger Organisationen Seite 3 von 14 FreistaatSACHSEN über Versammlun-gen und Aufzüge STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktivität] Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Verwenden Kenn- § 86a StGB Strafbefehl (nicht zeichen verfas— rechtskräftig, Einsungswidriger Or- spruch Angeklagter) ganisationen Verstoß gegen das § 27 Abs. 1 anhängig Gesetz über Ver— Versammlungssammlungen und gesetz Aufzüge im Freistaat Sachsen Verstoß gegen das § 28 Abs. 1 anhängig Gesetz über Ver- SächsVersG sammlungen und Aufzüge im Frei— staat Sachsen Verwenden Kenn- § 86a StGB Einstellung gemäß zeichen verfas- §17O Abs. 2 StPO, sungswidriger Or- angezeigtes Verhalganisationen ten erfüllt keinen Straftatbestand Verwenden Kenn— § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Ven/venden Kenn- § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden Kenn- § 863 StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Verstoß gegen das § 26 Abs. 1 1x Einstellung gemäß Gesetz des Landes VersammIG § 170 Abs. 2 StPO, Sachsen—Anhalt LSA erwiesene Unschuld 1x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nach— weisbar Seite 4 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktivität] Delikt Straftatbestand Verfahrensstand/ Veranstaltung Verfahrensausgang Gefährliche Kör— §§ 223, 224 Einstellung gemäß perverletzung StGB § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermit— telt Verwenden Kenn- § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden Kenn- § 863 StGB anhängig zeichen verfas— sungswidriger Or— ganisationen Verwenden Kenn— § 86a StGB Einstellung gemäß zeichen verfas- § 170 Abs. 2 StPO, sungswidriger Or- angezeigtes Verhalganisationen ten erfüllt keinen Straftatbestand Verstoß gegen das § 28 Abs. 1 anhängig Gesetz über Ver- SächsVersG sammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen Verwenden Kenn- § 86a StGB 13 Ermittlungsverfahzeichen verfas- ren sind derzeit in sungswidriger Or- Bearbeitung ganisationen Verwenden Kenn— § 86a StGB Ermittlungsverfahren zeichen verfas— in Bearbeitung sungswidriger Organisationen Verstoß gegen das Ermittlungsverfahren Waffengesetz in Bearbeitung Verstoß gegen das Ermittlungsverfahren Versammlungsge- in Bearbeitung setz Demonstrationsge— Verwenden Kenn— § 86a StGB Urteil (nicht rechtsschehen am 27. August 2018 in Chemnitz zeichen verfas-sungswidriger Or-ganisationen kräftig, Berufung An-geklagter) Seite 5 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERWM DES1NNERN Aktivität! Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Verwenden Kenn- § 863 StGB Strafbefehl, Geldstrazeichen verfassungswidriger Organisationen fe in Höhe von 120 Tagessätzen (rechts— kräftig) Gefährliche Kör- §§ 223, 224 anhängig perverletzung StGB Verwenden Kenn- § 86a StGB Urteil, Geldstrafe in zeichen verfas— Höhe von 120 T3- sungswidriger Or- gessätzen (rechtskräf— ganisationen tig) Verwenden Kenn- § 86a StGB Urteil (nicht rechtszeichen verfas- kräftig, Berufung sungswidriger Or- Staatsanwaltschaft) ganisationen Beleidigung § 185 StGB in Bearbeitung Verwenden Kenn- § 863 StGB in Bearbeitung zeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden Kenn- § 86a StGB Antrag auf beschleuzeichen verfas- nigtes Verfahren sungswidriger Or— ganisationen Verwenden Kenn- § 86a StGB erledigt zeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden Kenn- § 86a StGB Urteil, Geldstrafe in zeichen verfas— Höhe von 60 Tagessungswidriger Or- sätzen (rechtskräftig) ganisationen Verwenden Kenn- § 86a StGB Einstellung gemäß zeichen verfas- § 170 Abs. 2 StPO, sungswidriger Or- weil kein Täter ermitganisationen telt Verwenden Kenn- § 863 StGB erledigt zeichen verfassungswidriger Organisationen Seite 6 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktivität] Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Gefährliche Kör- §§ 223, 224 Einstellung gemäß perverletzung StGB § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermit— telt Gefährliche Kör— §§ 223, 224 Einstellung gemäß perverletzung StGB § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Verdacht des Ver- in Bearbeitung stoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen Unbekannt Hausfriedensbruch § 123 StGB anhängig Gefährliche Kör- §§ 223, 224 Anklage vor dern perverletzung StGB Schöffengericht Gefährliche Kör- §§ 223, 224 anhängig perverletzung StGB Körperverletzung § 223 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Körperverletzung § 223 StGB anhängig Sachbeschädigung § 303 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Sachbeschädigung § 303 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Diebstahl § 242 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Gefährliche Kör- §§ 223, 224 Einstellung gemäß perverletzung StGB § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Landfriedensbruch § 125 StGB anhängig Seite 7 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktivität! Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Beleidigung § 185 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, Verfolgungshindernis Körperverletzung § 223 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nach— weisbar Gefährliche Kör- §§ 223, 224 Einstellung gemäß perverletzung StGB § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Körperverletzung § 223 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermit— telt Verstoß gegen das § 28 Abs. 1 Einstellung gemäß Gesetz über Ver- SächsVersG § 170 Abs. 2 StPO, sammlungen und weil kein Täter ermit- Aufzüge im Frei- telt staat Sachsen Verstoß gegen das § 28 Abs. 1 anhängig Gesetz über Ver- SächsVersG sammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen Sachbeschädigung § 303 StGB Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Verwenden Kenn- § 86a StGB in Bearbeitung zeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden Kenn- § 86a StGB anhängig zeichen verfassungswidriger Organisationen Gefährliche Kör— §§ 223, 224 Strafbefehl, Geldstraperverletzung StGB fe in Höhe von 120 Tagessätzen (rechtskräftig ) Seite 8 von 14 Freistaat „„SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktivität! Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Gefährliche Kör— §§ 223, 224 Verbindung mit einer perverletzung StGB anderen Sache, anhängig Tätlicher Angriff auf §§ 114 StGB anhängig Vollstreckungsbeamte Gefährliche Kör— §§ 223, 224 Verbindung mit einer perverletzung StGB anderen Sache, anhängig Verwenden Kenn- § 86a StGB drei Ermittlungsver— zeichen verfas- fahren in Bearbeitung sungswidriger Organisationen Volksverhetzung § 130 StGB drei Ermittlungsverfahren in Bearbeitung Diebstahl § 242 StGB Ermittlungsverfahren in Bearbeitung Gefährliche Kör- § 224 StGB vier Ermittlungsverperverletzung fahren in Bearbeitung Widerstand gegen § 113 StGB Ermittlungsverfahren Vollstreckungsbe— in Bearbeitung amte Öffentliche Auffor- § 111 StGB Ubergabe des Vorderung zu Strafta- gangs an die Polizei ten Nordrhein-Westfalen Verstoß gegen das Ermittlungsverfahren Gesetz über Ver- in Bearbeitung sammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen Beleidigung § 185 StGB Ermittlungsverfahren in Bearbeitung Körperverletzung § 223 StGB Ermittlungsverfahren in Bearbeitung Landfriedensbruch § 125 StGB Ermittlungsverfahren in Bearbeitung Landfriedensbruch § 125 StGB und Ermittlungsverfahren und gefährliche § 224 StGB in Bearbeitung Körperverletzung Seite 9 von 14 STAATSMINISTERIUM .\ . - FreistaatDES INNERN _ SACHSEN Aktivität] Delikt Straftatbestand Verfahrensstandl Veranstaltung Verfahrensausgang Aktion im Rahmen Verstoß gegen das Ermittlungsverfahren der ,,Schutzzonen- Gesetz über Ver— in Bearbeitung kampagne“ am sammlungen und 18. September 2018 Aufzüge im Freiin Roßwein staat Sachsen Aktion im Rahmen Verstoß gegen das § 29 Sächs— 3x Einstellung gemäß der „Schutzzonen— Gesetz über Ver- VersG § 170 Abs. 2 StPO, kampagne“ am sammlungen und angezeigtes Verhal- 23. September 2018 Aufzüge im Frei— ten erfüllt keinen in Freiberg staat Sachsen Straftatbestand Aktion im Rahmen Verstoß gegen das § 29 Sächs- 3x Einstellung gemäß der „Schutzzonen- Gesetz über Ver— VersG § 170 Abs. 2 StPO, kampagne“ am sammlungen und angezeigtes Verhal- 25. September 2018 Aufzüge irn Frei- ten erfüllt keinen in Döbeln staat Sachsen Straftatbestand Aktion im Rahmen Verstoß gegen das § 22 Sächs- 3x Einstellung gemäß der „Schutzzonen- Gesetz über Ver- VersG § 170 Abs. 2 StPO, kampagne“ am sammlungen und angezeigtes Verhal- 27. September 2018 Aufzüge im Frei- ten erfüllt keinen in Döbeln staat Sachsen Straftatbestand Aktion im Rahmen Verstoß gegen das § 29 Sächs— 3x Einstellung gemäß der „Schutzzonen- Gesetz über Ver- VersG § 170 Abs. 2 StPO, Kampagne“ am sammlungen und angezeigtes Verhal- 7. Oktober 2018 in Aufzüge im Frei- ten erfüllt keinen Döbeln staat Sachsen Straftatbestand „2. Schild und Sachbeschädigung § 303 StGB anhängig Sähgfgtääg‘r’äéer Hausfriedensbruch § 123 StGB anhängig 2018 in Ostritz Verwenden Kenn- § 863 StGB Einstellung gemäß zeichen verfas- § 170 Abs. 2 StPO, sungswidriger Or— weil Tatbestand, ganisationen Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Frage 4: Welche Aktivitäten im obigen Sinne, die die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder für das Jahr 2019 planen bzw. bereits durchgeführt haben, sind derzeit bekannt (aufgeschlüsselt nach Termin, Thema, Ort, Lokalität und evtl. Teilnehmerzahl)? Seite 10 von 14 Freista atSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Datum Ort Teilnehmerzahl Veranstaltung 11.01.2019 * * Mitgliederversammlung zur Aufstellung von Kandidaten des NPD- Kreisverbandes Meißen für die Kommunalwahl 19.01.2019 Riesa * Infoveranstaltung „Sozial statt Kapital “ — ,,Tag der offen Tür“ im Verlag der „Deutschen Stimme“ 23.01.2019 Heidenau * Demonstration unter dem Motto „Identität bewahren — Zuwanderung stoppen!“ 23.03.2019 Ostritz * Versammlung „Zurück zu den Wurzeln “ mit Konzert 01.05.2019 Dresden * Demonstration „1. Mai 2019 Sozial geht nur National” 21 .06.- Ostritz * Versammlung „Sonnenwende 23.06.2019 Sommerfest — Für die Selbstbestimmung aller freien Völker der Erde “/Schild und Schwert—Festival mit Redner, Konzert, Tatto-Konvention, Kampfsport-Show * ist nicht bekannt oder kann nicht genannt werden Der Staatsregierung liegen darüber hinaus Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übenNiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri'D entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Ven/valtungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vorn 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenba— ren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grund- Seite 11 von 14 STAATSMINISTERIUM DES INNERN rechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informa— tionsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: Welche weiteren Erkenntnisse für das Jahr 2018, die NPD bzw. einzelne Gliederungen oder Mitglieder betreffend — z.B. der Verlag „Deutsche Stimme“ in Riesa — liegen der Staatsregierung vor? In den vergangenen Jahren verringerte sich der Mitgliederbestand der Nationaldemo— kratischen Partei Deutschlands (NPD) in Sachsen kontinuierlich. Auch im Jahr 2018 setzte sich diese Tendenz fort. Das Mitgliederpotenzial in Sachsen wird auf ca. 300 Mitglieder geschätzt. Die personellen Verluste führten zu Strukturveränderungen. Nach Fusionen einzelner NPD-Strukturen sind die sächsischen NPD-Mitglieder nur noch in neun Kreisverbänden organisiert. Wenige dieser Mitglieder zeigten sich im Jahr 2018 aktiv. Einzelne Mitglieder der NPD sind darüber hinaus in der NPD-Frauenorganisation Ring Nationaler Frauen (RNF) sowie in der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) organisiert . Aktivitäten dieser Strukturen wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2018 nicht bekannt. Ebenso wurden keine Erkenntnisse über den NPD—nahen Verein Bildungswerk für Heimat und nationale Identität, welcher im Jahr 2017 noch die Publikation „Gegenlicht“ herausgab, bekannt. Die Deutsche Stimme Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Riesa hat nach finanziellen Problemen in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung verloren. Im Jahr 2015 übergeben die Betreiber des Verlages den Warenversand an den Thüringer NPD- Seite 12 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUNI DES iNNERN Funktionär Thorsten Heise. Auch der Buchversand wurde ausgelagert. Übrig blieb letztendlich die Herausgabe des NPD—Organs Deutsche Stimme. Auf der Liegenschaft des Verlages weihten die Rechtsextremisten im Jahr 2015 einen Teil des Gebäudetraktes als „Haus Wieland“ ein, weicher als Veranstaltungssaal mit Schlafplätzen als ,,nationales Begegnungszentrum“ für Seminare, Schulungen und andere Veranstaltungen genutzt werden sollte. Darüber hinaus richteten sie im Zusammenhang mit ihrer Kampagne ,,Deutsche helfen Deutsche" im Objekt Ende 2016 ein sogenanntes Sozialkaufhaus ein. Die Liegenschaft wird von der NPD für einzelne Veranstaltungen, wie zum Beispiel „Sommerfeste“, genutzt. - Nach dem Ausscheiden der NPD-Fraktion aus dem Sächsischen Landtag im Jahr 2014 verlor der NPD—Landesverband Sachsen kontinuierlich an Bedeutung. Das Engagement der Mitglieder sank ebenso wie die Mitgliederzahl. Nur wenige NPD-Strukturen zeigten noch ein aktives Parteileben. Von Seiten des Landesvorstandes gingen keine neuen Impulse aus, um diese Zustände zu ändern. Auch im Jahr 2018 hat sich diese Situation nicht wesentlich geändert. Deutlich wurde, dass die NPD in Sachsen mit allen Mitteln versuchte, in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu gelangen. So initiierte die Partei verschiedene Kampagnen, in deren Mittelpunkt immer wieder fremdenfeindliche Aspekte standen. Das Echo war jedoch verhalten: Nur wenige folgten dem Aufruf zu einer fremdenfeind- |ichen Kundgebung am 17. Januar 2017 in Dresden. Auch ein neugeschaffenes Videoformat unter dem Namen „Klartext für Sachsen“ ab Mai 2018 brachte bisher kaum Resonanz . Im Juli 2018 lief die „Schutzzonenkampagne“ der NPD auch in Sachsen an. Nach einem ersten sogenannten „Streifengang" am 27. Juli 2018 in Dresden (Ortsteil Gorbitz) folgte am 6. August 2018 eine weitere Aktion in Riesa. Auch die Ereignisse in Chemnitz versuchte die Partei für sich auszunutzen. Am 28. August 2018 posierten vier Vertreter der NPD und der „Jungen Nationalisten“ (JN), darunter der NPD—Landesvorsitzende Jens Baur und der JN—Bundesvorsitzende Christian Häger medienträchtig vor der Chemnitzer Skulptur von Karl Marx. Darüber hinaus „streiften“ unter anderem meist drei bis vier NPD- bzw. JN-Aktivisten durch Döbeln und verteilten vor Schulen im Rahmen von sogenannten „Schulwegwachen “ ihre Flugblätter. Gegen Ende November des Jahres 2018 verkündeten die JN auf einer Facebookseite die Verteilung von „Sicherheitstipps“ für Kleingärtner bei „Gartenstreifen “ in Döbeln. Während Funktionäre des sächsischen NPD-Landesverbandes im Jahr 2018 mit verschiedenen Kampagnen wenig erfolgreich sowohl um mediales Interesse als auch um Aufmerksamkeit bei potenziellen Wählern kämpften, zeigte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende Thorsten Heise im Jahr 2018 bestrebt, die Partei als „führende Kraft der gesamten Szene“ zu etablieren. Er fand dabei in Sachsen eine geeignete Plattform für seine Aktivitäten, die offenbar weitgehend ohne eine Einbindung der regionalen NPD-Strukturen stattfanden. Thorsten Heise organisierte im April und im November 2018 in der Liegenschaft des Hotels „Neißeblick“ in Ostritz unter dem Motto „Schild und Schwert Festival“ zwei mehr— tägige Großereignisse, welche Rechtsextremisten aus der Bundesrepublik und aus Seite 13 von 14 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUNI DES iNNERN dem Ausland im vierstelligen Bereich an die Ostgrenze des Freistaates Sachsen zog. Mit einem im Freistaat Sachsen bei rechtsextremistischen Veranstaltungen bisher noch nicht festgestellten Veranstaltungskonzept — einer Mischung aus politischer Veranstaltung (angemeldet als Kundgebungen), Konzert, Tätowier-Show sowie einer Kampfsportaufführung — versuchte Thorsten Heise, das gesamte Spektrum der rechtsextremistischen Szene im ln- und Ausland anzusprechen und in die Ortschaft an der polni— schen Grenze zu mobilisieren. Die sächsische rechtsextremistische Szene blieb bei der Organisation der Veranstaltung weitgehend außen vor. Der Veranstalter griff nicht auf die in Sachsen beheimateten rechtsextremistischen Bands zurück. Lediglich unter den gemeldeten Ordnern waren einzelne Aktivisten der lokalen Szene vertreten. Am ersten Tag der Veranstaltung im April 2018, dem ,,Ba||adenabend“, nahmen ca. 600 Personen teil. Am zweiten Tag, an welchem der Auftritt der Bands und die Kampfsportund Tätowier-Veranstaltung stattfand, beteiligten sich ca. 1.300 Rechtsextremisten aus Deutschland sowie dem Ausland. Bei einer zweiten Auflage dieser Veranstaltung im November 2018 beteiligten sich mit ca. 400 bzw. am zweiten Tag ca. 800 Personen weit weniger Teilnehmer. dlichen GrüßenMA Pro . Dr.Roland Wöller Seite 14 von 14 FreistaatSACHSEN 2019-02-01T08:44:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes