STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16147 Thema: Schießübungen der extremen Rechten und der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ im’Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: In welchen Fällen beteiligten sich im Jahr 2018 nach Kenntnis der Staatsregierung Anhänger der extremen Rechten undloder der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ in welchen Orten an Übungen mit Schusswaffen oder andenNeitigen Trainings mit scharfen Waffen und welchen konkreten Strukturen sind die Beteiligten jeweils zuzuordnen ? Frage 2: In welchen Fällen im Sinne der Frage 1 wurden für derartige Übungen Schützen-ISchießsportvereine genutzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen hierzu Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informati— onen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3511 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem lnformationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem lnformationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 3: Welche Fälle im Sinne de‘r Frage 1 fanden im Ausland statt? Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Wie viele Anhänger der extremen Rechten und/oder der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ im Freistaat Sachsen sind nach Kenntnis der Staatsregierung Mitglieder von Schützen-ISchießsportvereinen? Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10945 wird verwiesen. — 2/1 fre ndlic?rüßen Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-31T16:25:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes