STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16149 Thema: Waffen- und Sprengstoff-Funde 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/614 verwiesen. Frage 1: In welchen Fällen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Art des Fundes , Straftatbestand) wurden bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2018 illegale Schusswaffen, Munition und Sprengstoff — inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind — sichergestellt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11810 verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2018. Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz , das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz waren zum Stichtag 31.12.2018 in Sachsen mit welchem bisherigen Ermittlungsstand anhängig und welche dieser Verfahren werden mit Angehörigen der extremen Rechten bzw. dem Bereich der PMK-rechts undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ in Verbindung gebracht ? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren in 590 Fällen die Ermittlungen wegen derartiger Straftaten noch nicht abgeschlossen (kein Abgabedatum an die Staatsanwaltschaft). FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/22 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN In 504 Verfahren wurden 516 Tatverdächtige ermittelt. Bei zwei Personen ist der Iandesspezifische personengebundene Hinweis ,,SGRB — Sogenannter Reichsbürger“ erfasst. Ein Verfahren konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet werden. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 gegen Sympathisanten, Angeh6rige undloder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten undloder der „Reichsbürger und Selbstverwalter“? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/614 sowie auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Dem wird hinzugefügt, dass dies auch für den Frageteil zu „Reichsbürgern und SelbstvenNaltern“ gilt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, urn den „legalen“ Waffenbesitz von Angehörigen der extremen Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sowie deren Mitgliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen unterrichtet die Waffenbehörden, wenn Erkenntnisse vorliegen,?dagstetspnenmit‚Lechtsextnemistisphen‚B‚ezügen‚undff i Personen, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. Diese Informationen fließen in die Beurteilung der Waffenbehörden, ob die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz erfüllt ist, ein. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist u. a. dann nicht gegeben, wenn der Betroffene verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat. Zur Anzahl der durchgeführten waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sowie zur Anzahl der nicht erteilten, widerrufenen bzw. zurückgenommenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/16129 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/614, Sätze 1, 2 und 4 verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2018. 2;“ndlichen Grüßen Pr .Dr.Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T10:11:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes