STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16150 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, IV. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminali— tät abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im IV. Quartal Jahr 2018 sowie im I., II., und III. Quartal 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6/12919, Drs. 6/13928 und Drs. 6/14919 enthalten) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift , Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich !) Insgesamt wurden 535 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/72/24 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DESINNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 60 49 Februar 18 8 März 20 4 April 13 9 Mai 18 22 Juni 16 24 Juli 12 24 August 16 10 September 15 16 Oktober 20 16 November 21 23 Dezember 47 54 Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der Tabelle dargestellt: §308 §308 Gemeinde SprengG StGB Gemeinde SprengG StGB Annaberg-Buchholz 2 - Markneukirchen - 1 Arnsdorf - 1 Markranstädt 1 1 Arzberg — 2 Meerane - 2 Aue 4 - Meißen 3 - AuerbachNogtl. 1 - Mittweida — 3 Bad Gottleuba- Berggießhübel 1 - Mügeln — 2 Bad Lausick 1 1 Mühlau 1 - Bad Muskau 1 - Mulda/Sa. 1 — Bärenstein 1 - Naunhof 1 2 Bautzen 3 1 Netzschkau 1 - Beilrode 2 2 Neukieritzsch 2 1 Bernsdorf(Bautzen) — 1 Neukirch/Lausitz - 1 Bertsdorf-Hörnitz 1 — Neustadt i. Sa. — 1 Bischofswerda 2 - Neustadt in Sachsen 2 - Bockau 1 - Niederau 1 - Böhlen — 3 Niederwürschnitz 1 - Borna - 2 Niesky 1 1 Borsdorf - 1 Nossen - 1 Boxberg/O.L. — 1 Nünchritz 1 — Brandis 2 - Oberwiesenthal 1 1 Chemnitz 13 16 Oelsnitz/Vogtl. - 2 Colditz — 3 Oschatz 4 - Coswig - 4 Ostritz 1 - Crimmitschau 1 1 Ottendorf—Okrilla 1 - Crottendorf 1 - Parthenstein - 1 Seite 2 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES1NNERN §308 §308 Gemeinde SprengG StGB Gemeinde SprengG StGB Cunewalde 2 - Penig - 1 Dahlen - 1 Pirna 5 3 Delitzsch 3 3 Plauen 5 1 Döbeln 1 10 Pulsnitz - 1 Dommitzsch 1 - Rackwitz 1 — Dresden 33 43 Radeberg 1 1 Dürrröhrsdorf— Dittersbach 1 - Radebeul - 1 Ebersbach- Neugersdorf 2 2 Radeburg 1 - Eilenburg 5 1 Raschau—Markersbach 1 Rechenberg- FalkensteinNogtl. 1 - Bienenmühle 1 - Flöha - 1 Reinsberg 1 2 Frankenberg/Sa. 1 2 Riesa - 2 Frauenstein 1 - Rietschen 1 1 Freiberg 3 2 Rodewisch — 1 Freital 6 - Rosenbach — 1 Geithain - 1 Rossau 1 - Gelenau/Erzgeb. 1 - Roßwein - 1 Geringswalde - 1 Rötha - 3 Geyer 2 - Scheibenberg 1 — Glashütte 1 - Schkeuditz — 2 Glauchau — 3 Schlettau 1 Görlitz 14 2 Schneeberg 1 - Grimma 2 2 Schönfeld 1 - Gröditz — 1 Schönwölkau — 1 Großenhain 1 8 Seifhennersdorf 1 Großpösna 1 1 Sohland a. d. Spree 1 - Großröhrsdorf 1 — St. Egidien — 1 Großschönau 1 — Stauchitz - 1 Großweitzschen - 1 Stolpen - 1 Grünbach 1 - Taucha 1 3 Halsbrücke 1 1 Thalheim/Erzgeb. 1 - Thermalbad Wiesen- Hartha - 3 bad 1 1 Heidenau 3 3 Thum 1 - Hirschstein - 1 Torgau 5 6 Hoyerswerda 3 2 Waldheim — 1 Käbschütztal - 1 Weinböhla 1 2 Kitzscher — 1 Weischlitz - 1 Klipphausen 2 2 Weißenborn/Erzgeb. 1 - Seite 3 von 7 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERIUM DESINNERN §308 §308Gemeinde SprengG StGB Gemeinde SprengG StGB Krauschwitz i.d. O.L. - WeiBwasser/OL. 4 - Kreba-Neudorf - Wiedemar 1 - Lampertswalde - 1 Wilkau-Haßlau 2 - Lauta - 1 Wilsdruff 1 2 Leipzig 49 42 Wurzen 5 4 Leisnig 1 1 Zittau 10 1 Lichtenstein/Sa. 1 1 Zschopau 1 - Löbau 3 1 Zschorlau 1 - Lommatzsch - 1 Zwenkau 1 3 Machern — 2 Zwickau 4 1 Markkleeberg 1 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 446 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfach— nennungen möglich. § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB sonstige Tatörtlich- Werkstatt/ keit im Freien 48 53 Werkhalle 1 — Wohnge— biet/Siedlung 18 55 Stadion 1 - Bauunterkunft/ Mehrfamilienhaus 46 18 -container - 1 Gemeindestraße 16 38 Balkon/Terrasse - 1 Wohnraum/Zimmer 36 - Gartenlaube 1 - Bahnhof 3 27 Obdachlosenheim 1 - sonstige Verkehrsfläche 8 10 Wohnheim/Internat 1 - sonstiges Wohngebäu — de/Unterkunft 13 1 Gewerbegebiet - 1 Parkplatz 7 6 Sportanlage 1 — Land-lStaatsstraße 6 7 Grenzübergang 1 - Haltestel- |e/Taxistand 4 7 Straßenbahn 1 - Geldinstitut/Bank - 10 Parkhaus — 1 Tunnel/ Einfamilienhaus 7 3 Unterführung 1 — Park 4 3 Gymnasium - 1 Bundesstraße 4 2 Campingplatz - 1 Wohnblock 6 - Drogerie 1 - sonstige Bahnanlage 1 5 Kinderspielglatz 1 - Keller 3 2 Postamt/Poststelle - 1 Seite 4 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSNHNlSTERIUM DES INNERN § 308 § 308 Tatörtlichkeit SpreniG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Fußgängerzone/ Ladenpassage 1 4 Garage 1 - Brücke/ Supermarkt 3 2 Überführung - 1 Markt-lKaufhalle 1 4 Staatsgrenze 1 - Ladengeschäft - 4 Hotel 1 - sonstiges öff. Gebäude /Einrichtung 1 3 Stadionumfeld 1 - Pkw 4 - Schulhof 1 - Hof 2 1 Garagenhof 1 - öffentliche Grünanlage 1 2 lndustriebetrieb — 1 Baustelle/Rohbau 1 2 Tiefgarage öffentlich - 1 privater Garten 2 1 Justizvollzugsanstalt 1 - Vereinsgebäude/ Markt 1 2 Parteizentrale — 1 Wiese/Brachland 2 1 Sonstige Schule 1 - Kleingartenanlage 1 1 Gaststätte - 1 BAB-Parkplatz/ Tankstelle 2 — Raststätte 1 — sonstige Handels-l Dienstleistungseinrichtung - 2 Bahngleis - 1 sonstiges Fahrzeug Nerkehrsmit— tel 2 - Eisenbahn - 1 Reihenhaus 1 1 Bar 1 - Sonstige Wirtschaftseinrichtung /Unter— Autobahn (BAB) 2 - nehmen - 1 Bauernhaus/ Metzgerei! —gehöft 2 - Fleischerei - 1 Nebengelass/ Schuppen 2 - Dem Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität (PMK) -rechts- sind drei Straftaten zuzuordnen und dem Phänomenbereich PMK -|inks- eine Straftat. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Seite 5 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUM DES INNERN Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (ng. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beant— wortung der Frage müssten insofern alle 535 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 267 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden—Woche wäre ein Sachbearbeiter über sechs Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im IV. Quartal Jahr 2018 sowie im I., II., und III. Quartal 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6/12919, Drs. 6/13928 und Drs. 6/14919 enthalten ) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum im Freistaat Sachsen 3.751 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte auf: LandkreisIKreisfreie Stadt 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Bautzen 244 Chemnitz, Stadt 318 Dresden, Stadt 623 Erzgebirgskreis 225 Seite 6 von 7 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Landkreilereisfreie Stadt 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Görlitz 238 Leipzig 207 Leipzig, Stadt 669 Meißen 127 Mittelsachsen 196 Nordsachsen 210 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 199 Vogtlandkreis 204 Zwickau 291 Auf die Strafiatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 32 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1o Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.654 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 18 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 286 Sonstige Straflatbestände (StGB) 591 Strafrechtliche Nebengesetze 1.160 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen 570 Stichwaffen 1.958 Schusswaffen 912 Waffe ohne nähere Bezeichnung 262 Dem Phänomenbereich PMK -rechts— sind 28 Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -|inks- sieben Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnenfünf Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -re|igiöse Ideologie— eine Straftat und dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- zwei Straftaten. ?Mreu dlichen Grüßen Pro . Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 FreistaatSACHSEN 2019-01-31T16:28:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes