STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16151 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig West in 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach— sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 (Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstofigesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend , soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 18 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/23 Dresden, 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkpl'a'tze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 4 1 Februar März April Mai Juni Juli August - — September 1 1 Oktober - - November — - Dezember 3 - I N _ A _ \ _ \ N I _\ Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Grünau-Ost Leipzig; OT Grünau-Mitte Leipzig; OT Grünau-Nord Leipzig; OT Grünau-Siedlung Leipzig; OT Lausen—Grünau Leipzig; OT Miltitz - - Leipzig; OT Schönau 2 - (J ON : _\ _\ ‚ —‘ | (.0 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof - 2 im Freien 2 - Gemeindestraße 2 1 Supermarkt 1 - Haltestelle! Vereinsgebäude/ Taxistand - 1 Parteizentrale — 1 Mehrfamilienhaus 4 - Wohngebiet/Siedlung 2 1 Sonstige Bahnan- Iage - 1 Wohnraum/Zimmer 3 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in 13 Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In fünf Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Eine Straftat konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -|inks- zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 im Stadtbezirk Leipzig West und den zugeh6rigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum im Stadtbezirk Leipzig—West 64 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Ortsteile auf: CT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Leipzig; OT Grünau-Mitte 27 Leipzig; OT Grünau-Nord 10 Leipzig; OT Grünau—Ost 4 Leipzig; OT Grünau-Siedlung 6 Leipzig; OT Lausen-Grünau 10 Leipzig; OT Miltitz 2 Leipzig; OT Schönau 5 Leipzig-West gesamt 64 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben _ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 26 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* _ Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtiiche Nebengesetze 35 * Nicht mehr vollständig recherchierbar. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 15 Stichwaffen 29 Schusswaffen 21 Waffe ohne nähere Bezeichnung 7 Keine dieser 64 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Mi e ndlichen Grüßen Pr f. Dr. Roland Wöiler Seite 4 von 4 2019-01-31T16:30:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes