STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16152 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig AIt-West in 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermitt- Iungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig AIt-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden neun entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/25 Dresden. 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Altlindenau Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf Leipzig; OT Leutzsch Leipzig; OT Lindenau Leipzig; OT Neulindenau Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308StGB Tatörtlich-keit § 308SprengG StGB Bundesstraße 1 Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 2 _ Markt-/Kaufhalle 1 Stadion 1 _ Mehrfamilienhaus 1 Straßenbahn 1 - Parkplatz 1 Wohnge-biet/Siedlung 1 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall waren keine n'a'heren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine dieser neun Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum im Stadtbezirk Leipzig AIt-West 48 Straftaten erfasst , bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die OT auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Leipzig; OT Altlindenau 24 Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg 3 Leipzig; OT Burghausen—Rückmarsdorf 2 Leipzig; OT Leutzsch 4 Leipzig; OT Lindenau 10 Leipzig; OT Neulindenau 5 Leipzig Alt-West gesamt 48 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön-liche Freiheit" 21 Diebstahl ohne erschwerende Umstände” Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2 sonstige Straftatbestände (StGB)* — strafrechtliche Nebengesetze 24 * Nicht mehr vollständig recherchierbar. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERiUMDES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 11 Stichwaffen 22 Schusswaffen 17 Waffe ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser 48 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . lichen Grflüßen J ()4 Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-01-31T17:41:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes