STAATSIVHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16158 Thema: Gewährleistung des Datenschutzes und Beteiligung der Datenschutzbeauftragten an der Errichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsiibemachung (GKDZ) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind seit der Errichtung des GKDZ wann von welcher Stelle getroffen worden? Frage 2: Inwieweit wurden welche Datenschutzbeauftragten der Länder an welcher der nach Ziffer 1 genannten Maßnahmen in welcher Weise zu welchem Zeitpunkt beteiligt, informiert oder sonst in Entscheidungen eingebunden ? Frage 3: Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt wurden konkrete Speicher- und Zugriffskonzepte für die im GKDZ erhobenen Daten erarbeitet und zu welchem Zeitpunkt welchen Datenschutzbeauftragten der Länder zur Kenntnis gegeben? Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt ist die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte des GKDZ bestellt worden? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/17 Dresden. 31. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERlUMDES INNERN Frage 5: Wie lautet der konkrete Ausschreibungstext zur Beschaffung der für die Telekommunikationsübewvachung erforderlichen Technik? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Auf die Anlage wird verwiesen. Mitfre ndlichen Grüßen / ProAr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/16158 Parlamentsangelegenheit Freistaat Sachsen AZ.: GKDZ—2006/8/2 Kleine Anf[_age des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90lD|E GRUNEN Drs.: 6/16158 Thema: Gewährleistung des Datenschutzes und Beteiligung der Datenschutzbeauftragten an der Einrichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung (GKDZ) Dresden, den 25. Januar 2019 Gemeinsames Kompetenz- und Diensueistungszentrum der Poiizeien der Länder Berlin. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhaltund Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als Anstalt öffentlichen RechtsWilheIm-Buck-Straße 40197 Dresden Anlage zu Drs.-Nr. 6/16158 Das GKDZ (AöR) hatte in Umsetzung des Beschlusses des Sächsischen Landtages in der64. Sitzung vom 13. Dezember 2017 zur Drs.—Nr. 6/11426‚ Drs.—Nr. 6/10271 und Drs.-Nr.6/11534 zur jährlichen Berichterstattung an den Innenausschuss des Sächsischen Landta— ges mit Schreiben vom 2. Juli 2018, Az.: GKDZ—2006/8/1‚ zum aktuellen Sachstand zumAufbau des GKDZ (AöR) berichtet, in dem auch Fragestellungen dieser Kleinen Anfrage be-rührt waren. Auf die Gliederungspunkte dieses Berichtes wird sich bei der Beantwortung der vorliegenden Fragen bezogen. Frage 1: Welche konkreten personellen, technischen und organisatorischen Maßnah-men zur Gewährleistung des Datenschutzes und der lnformationssicherheit sind seitder Errichtung des GKDZ wann von welcher Stelle getroffen worden? Das GKDZ (AöR) befindet sich seit der Gründung am 11. Januar 2018 in der Aufbauphase. Den Schwerpunkt der Arbeit bildete bislang die Herstellung der Arbeits— und Handlungsfe— higkeit der Anstalt. Hierüber wurde in den Punkten 2 bis 5 des oben angeführten Berichts bereits informiert. Bisher fand in der Aufbeuphase noch keine Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 GKDZ-StV statt. Frage 2: Inwieweit wurden welche Datenschutzbeauftragten der Länder an welcher der nach Ziffer 1 genannten Maßnahmen in welcher Weise zu welchem Zeitpunkt beteiligt, informiert oder sonst in Entscheidungen eingebunden? Mit Schreiben vom 6, Juni 2018 und 5. Dezember 2018 wurden die Datenschutzbeauftragten der Trägerländer über den aktuellen Sachstand zum Aufbau des GKDZ (AöR) und die weite— re Vorgehensweise zur Umsetzung des Vorhabens informiert. im 4. Quartal 2018 erfolgten zwei Besprechungen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten als datenschutzrechtli— cher Aufsichtsbehörde i.S.d. GKDZ—StV zum aktuellen Sachstand des Aufbaus und zur Vor— gehensweise irn Abstimmungsprozess mit den Landesdatenschutzbeauftragten der Träger- Iänden Frage 3: Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt wurden konkrete Speicher- und Zugriffskonzepte für die im GKDZ erhobenen Daten erarbeitet und zu welchem Zeitpunkt welchen Datenschutzbeauftragten der Länder zur Kenntnis gegeben? Bisher fand noch keine Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. §4 Abs. 1 Satz 2 GKDZ—StV statt. Die Speicher— und Zugriffskonzepte sowie weitere zu beachtende datenschutzrechtliche Regelungen sind Bestandteile der gegenwärtig stattfindenden Feinplanung. Hierzu findet zeit— nah eine Veranstaltung mit den Datenschutzbeauftragten der Trägerländer zur weiteren Ab— stimmung bei der Umsetzung des Vorhabens im Sinne des § 12 Abs. 2 GKDZ-StV statt. Anlage zu Drs.-Nr. 6/16158 Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt ist die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte des GKDZ bestellt worden? Hierzu wurde unter Gliederungspunkt 7 des oben angeführten Berichtes bereits informiert. Frage 5: Wie lautet der konkrete Ausschreibungstext zur Beschaffung der für die Telekommunikationsfibentvachung erforderlichen Technik? Zurzeit findet die Feinplanung bzgl. des aufzubauenden Rechenzentrums statt. Erst mit Ab— schluss dieser Feinplanung kann der Beschaffungsgegenstand in technischer Hinsicht defi— niert werden. Der konkrete Ausschreibungstext wird Bestandteil eines erst noch durchzufüh— renden Vergabeverfahrens sein. 2019-02-01T07:35:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes