SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zschocke Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. Janua¡ 20'19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t437 s.Bmritbdmr&uiwtrudbd'6ñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. FUr alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichlen nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Kle-ine Anfrage .9es Abgeordneten Volkmar(BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6116167 Thema: Neue Asbest-Depon¡e in Crimmitzschau/Gablenz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Bürgerme¡ster der Stadt Grimmitzschau sowie die Strabag AG, haben die Bürger über die Planung des Bauvorhabens einer Deponie Klasse l, mit Schwerpunkt Asbest Endlager Sachsen/ Thüringen in der Kiesgrube Gablenz informiert. Dabei wurde mitgeteilt, dass bereits G utachten vorliegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Zulassung von Deponien richtet sich nach $ 35 Absatz2in Verbindung mit $ 38 Kreislaufiruirtschaftsgesetz (KrWG). Der für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, liegt bisher noch kein Antrag mit entsprechenden Planunterlagen vor. Bisher wurde ein Scoping-Termin gemäß $ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Beteiligung der Fachbehörden und der Standortgemeinde durchgeführt, bei welchem die mit Antragseinreichung vozulegenden Unterlagen zut Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens besprochen und anschließend von der Landesdirektion Sachsen festgelegt wurden. Konkretere Angaben zur geplanten Deponie werden insofern erst mit Antragstellung vorliegen. Frage l: Welche Mengen Asbest sollen dort insgesamt eingelagert werden? Hiezu sind dezeit keine Angaben bekannt Dresden, Qq,0/, aïlg s¡mu[+ - - - - - N ct) o(\¡ Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWETT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Mengen Asbest können die bereits bestehenden Deponien in Sachsen insgesamt noch aufnehmen? Die Ablagerung asbesthaltiger Abfälle ist auf den derzeit im Freistaat Sachsen bestehenden fünf Deponien der Deponieklasse ll und lll zugelassen. Auf diesen Deponien steht damit das Deponierestvolumen zur Ablagerung zur Verfügung. Das aktuell bekannte bestehende Deponierestvolumen dieser Standorte betrug zum Zeitpunkt 31. Dezember 2017 5.691 .476 m3. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt mit Vorlage des Deponiejahresberichtes durch die Deponiebetreiber gemäß $ 13 Absatz 5 Deponieverordnung mit Stichtag 31. Dezember 2018 zum 31. Män2019. Frage 3: Aus welchen Gründen ist eine weitere Deponie notwendig? Die Errichtung der Deponie ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung lnwieweit dazu Bedarf besteht, wird im Planfeststellungsverfahren geprüft werden. Frage 4: Welche Gutachten mit welchen Ergebnissen liegen bereits vor(Bitte einzeln auflisten)? Bislang liegen der Landesdirektion Sachsen noch keine Antragsunterlagen vor. Aus den vom vorgesehenen Antragsteller vorgelegten Scoping-Unterlagen sind folgende Dokumente bekannt: o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I nach Deponieverordnung (DepV) im ausgebeuteten Kiessandtagebau Gablenz Ergebnis: Es liegen keine Verbotstatbestände nach $ 44 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 in Verbindung mit $ 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor, es ist keine Ausnahmeprüfung nach $ 45 Absatz 7 BNatSchG erforderlich. o Gutachterliche Stellungnahme zu den hydrogeologischen Verhältnissen am Standort des Kiestagebaurestloches Gablenz Ergebnis: Der höchste zu enryartende Grundwasserstand im unteren Grundwasserstockwerk liegt drei bis sechs Meter unterhalb der Oberkante der geologischen Barriere, der tiefere Grundwasserleiter ist durch die geologische Barriere gut vor eventuellen Kontam tnattonen geschLltzt. Frage 5: Welche Schritte im Genehmigungsverfahren werden zu welchem Zeitpunkt erfolgen? Für eine Entscheidung über die weiteren Schritte bedarf es zunächst der Antragstellung durch den Vorhabensträger. Für das dann durchzuflihrende Planfeststellungsverfahren gelten die $$ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Mit freundlichen Grüßen ( Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2019-01-30T15:15:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes