STAATSIVinsnSTERlUTV! DES INNERN «y^i I Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8794 Dresden, ß/f .Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1617 Thema: Haus von Ministerpräsident Stanislaw Tillich in Panschwitz-Kuckau - Kosten für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden konkret zur Gewährleistung der Sicherheit in dem in Panschwitz-Kuckau gelegenen Haus von Ministerpräsident Stanislaw Tillich sowie dessen Umgebung realisiert? Frage 2: In welcher Höhe sind dem Freistaat Sachsen bislang Kosten für die unter Nummer 1 genannten Maßnahmen entstanden (bitte Einzelpositionen und Gesamtsumme ausweisen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Gewährleistung der Sicherheit wurden die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen veranlasst. Über konkrete Sicherheitsmaßnahmen bzw. Einzelpositionen wird aus Sicherheitsgründen keine Auskunft erteilt. Nähere Angaben zur Höhe der Kosten können Rückschlüsse auf die Art und Ausführung der Sicherheitsmaßnahmen und damit auf den Sicherheitsstandard ermöglichen. Einer detaillierten Beantwortung stehen deshalb - insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage - übenwiegende Gründe des Geheimschutzes entgegen (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf). Sämtliche Maßnahmen an den Wohnorten des Ministerpräsidenten sind als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit des Ministerpräsidenten und zur Gewährleistung der ungehinderten Funktionsfähigkeit der Staatsregierung. Im Falle der Offenbarung der Informationen wäre der Ministerpräsident zudem in seinen Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person oder Eigentum gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihrem Ministerpräsidenten als obersten Vertreter der Exekutive. Die Staatsregierung hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Gefährdung des Ministerpräsidenten und zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung führt. Diese dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Sollten Informationen selbst unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangen, wäre der von der Staatsregierung zu schützende Ministerpräsident einer Gefahr ausgesetzt, die gerade verhindert werden soll. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 2 von 2