STAATSNHNlSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16171 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, Dezember 2018 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im Dezember 2018 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig, fanden wie viele Personenkontrollen und ldentit'a'tsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung des Gegenstandes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Polizeivollzugsdienst führte acht Einsatzmaßnahmen durch. Dabei wurden sieben Verstöße gegen die Verordnung festgestellt. In diesem Zusam— menhang erfolgten 79 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen und die Sicherstellung/Beschlagnahme von sechs Messern und einem Tierabwehr— spray. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/114 Dresden, 4. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck—Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden in den Monaten November und Dezember 2018 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Die Verordnung ist am 5. November 2018 in Kraft getreten. Mit Stand 16. Januar 2019 ist bislang zu keinem der festgestellten Verstöße gegen die Verordnung eine abschließende Entscheidung zur Bußgeldhöhe getroffen und mithin auch noch kein Bußgeldbescheid erlassen worden, da nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vorgegebene Verfahrensschritte und Fristen einzuhalten sind. ?hchenGrüßen Prof. r.RoIand Wöller Seite 2 von 2 2019-02-05T10:58:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes