STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1620 Thema: Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages - Finanzielle Folgen für den Freistaat Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/24-H 1322/174/330-2015/24654 Dresden, Ö4 . Juni 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage ist folgende Ausführung vorangestellt: „In seiner Sitzung am 29. April 2015 verabschiedete der Sächsische Landtag das Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016, welches wesentliche Änderungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) beinhaltet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe sind mit der o. g. Änderung des Abgeordnetengesetzes jährlich zusätzliche finanzielle Aufwendungen für den Freistaat Sachsen verbunden (bitte für jede am 29. April 2015 beschlossene und mit finanziellen Aufwendungen verbundene Änderung des Abgeordnetengesetzes darstellen)? r Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016) wurden u. a. auch nachstehend aufgeführte zusätzliche Ausgabeermächtigungen durch den Sächsischen Landtag beschlossen, welche direkt mit der Änderung des Sächsischen Abgeordnetengesetzes (Artikel 21 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016) verbunden sind: Änderung gemäß Art. 21HBG 2015/2016 vom 29.April 2015 HH-Stelle Zweckbestimmung (kurz) Mehrausgaben in TEuro Kurzbeschreibung 2015 2016 Änderung zu: § 6 Abs. 2 SächsAbgG Erhöhung Kostenpauschale Kapitel 0101 Titel 41104 Aufwandsentschädigung nach § 6 SächsAbgG 882,0 1.534,7 § 6 Abs. 4 SächsAbgG Erhöhung des Berechnungsfaktors für Aufwendungen für Mitarbeiter Kapitel 0101 Titel 41109 Aufwendungen für Mitarbeiter 1.970,0 3.461,5 § 6 Abs. 6 SächsAbgG Erhöhung Amtsaufwandsentschädigung (ab 1.4.2016 indexiert) Kapitel 0101 Titel 41104 Aufwandsentschädigung nach §6 SächsAbgG 0,0 1,4 §6 Abs. 7 SächsAbgG Erhöhung Aufwandsentschädigung für Ausstattung Abgeordnetenbüros (indexiert) Kapitel 0101 Titel 41107 Aufwandsentschädigungen für Kosten der Ausstattung der Abgeordnetenbüros 284,9 0,0 § 10 SächsAbgG Erweiterung Freifahrtberechtigung DB Kapitel 0101 Titel 41106 Leistungen nach §§ 10,11a, 21 und 22 SächsAbgG 22,8 39,8 Summe: 3.159,7 5.037,4 Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr: Georg Unland U Seite 2 von 2