SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/16206 Thema: Ablösung des Pressesprechers des Amtsgerichts Zwickau Nein STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1441 - KLR Dresden, àQ.Ol.?t¿ t t IOBSehr geehrter Herr Präsident, MIT den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestelltl ,,Nach dem Artikel nSo dumm können wir Richter gar n¡cht sein' in der Sächsischen Zeitung vom 29. Dezember 2018 wurde ein Richter am Amtsgericht Zwickau ohne Begründung durch den Gerichtspräsidenten wwwroB-MI?'t'DE von se¡ner Funktion als Pressesprecher nach 14 Jahren abgelöstn nach- Hausanschrift: dem er ein Buch über seine Erlebnisse als Strafrichter veröffentlicht hat- :::Ï:ì",j*staatsm¡nisterium te.t' Hospitalstraße 701097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: );'J;fli:iiil'"*' Straßenbahnlinien Frage 1: 3' 6' 7' 8' 11 Hat die staatsregierung auf diese Entscheidung des Gerichtspräsidenten ;ålffl:lt,t'Jli"åi Einfluss genommen und wenn ja, in welcher Form? Einrahrr Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternel seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang f ür elektronisch sign¡erte sowie f ür verschlùsselte elekùonische Dokumsnte nur per EGVP, beBPo oder De-Ma¡l; nåhere lnlormationen zur olektronischen Kommunikat¡on mit sächs¡schen JustizbehÕrden unler wii,sl¿schsh.dlY.E- Kmrriruni¡*¿fifm. a www.just¡z.sachsen.de/smj Seite 1 von 3 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 2: Gab es bezüglich des oben dargestellten Sachverhalts Kontakte der Staatsregierung mit dem Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Zwickau? Eine Kontaktaufnahme der Staatsregierung zur Direktorin des Amtsgerichts Zwickau gab es in der Angelegenheit nicht. Wie in S 3 Abs. 1 Satz2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über das Justizpressewesen vom 5. Dezember 1995 (VwV Justizpressewesen ) vorgeschrieben, hat die Direktorin des Amtsgerichts die Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Bestellung eines neuen Pressesprechers informiert. Frage 3: Unterstützt die Staatsregierung die Entscheidung des Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Zwickau, den Richter ohne Begründung von seiner Funktion als Pressesprecher zu entbinden und wenn nein, hat sie über die Dienstaufsicht etwas dagegen unternommen ? Eine Unterstützung der Direktorin des Amtsgerichts durch die Staatsregierung bei der Ubertragung der Aufgaben des Pressesprechers auf ihre ständige Vertreterin hat es nicht gegeben; unabhängig davon bestand ein Anlass zum Einschreiten im Wege der Dienstaufsicht nicht. Frage 4: lst die Entscheidung jemanden als Pressesprecher eines Gerichts zu bestellen Ausdruck richterlicher Unabhängigkeit oder eine Verwaltungsentscheidungn deren Widerruf oder Rücknahme als Ermessensentscheidung entsprechend zu begründen ist? (Bitte die Antwort begründen) Bei der Bestellung eines Pressesprechers durch den Behördenleiter eines Gerichts handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Gerichtsverwaltung, die jedoch keine Außenwirkung entfaltet. Die verwaltungsrechtlichen Vorschriften über die Begründung, den Widerruf oder die Rücknahme von Verwaltungsakten finden daher keine Anwendung. Die Regelungen zur Bestellung von Pressesprechern finden sich in g 69 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG), bei Richtern i. V. m. $ 3 des Sächsischen Richtergesetzes (SächsRiG), und der VwV Justizpressewesen. Seite 2 von 3 "oo"*'s¿Ti,TlllT lt FreistaatSACHSEN Frage 5: Falls es s¡ch um e¡ne Verwaltungsentscheidung handelt, besteht im vorliegenden Fall Handlungsbedarf se¡tens der Dienstaufsicht über den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Zwickau und wenn ja, in welcher Form? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-02-01T12:29:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes