STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16207 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Nord in 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta— tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermitt— lungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sieben entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/123 Dresden, 4. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi_sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Tatzeit § 308 StGB Januar 2017 Februar 2017 März 2017 April 2017 Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017 August 2017 September 2017 Oktober 2017 November 2017 Dezember 2017 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Eutritzsch Leipzig; OT Gohlis-Mitte Leipzig; OT Gohlis-Nord Leipzig; OT Gohlis—Süd Leipzig; OT Seehausen Leipzig; OT Wiederitzsch Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tat6rtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Wohngebiet/ Geldinstitut/Bank — 1 Siedlung Wohnraum/ Mehrfamilienhaus 2 1 Zimmer 3 sonstige Tatörtlichkeit im Freien — 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen Fällen um Pyrotechnik handelt. In vier Fällen wurde in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik mitgeführt bzw. verwendet, in drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmitte|“ die Werte ,,Hiebwaffe“, ,,Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert ,,Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB. Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a, Bedrohung gem. § 241 StGB. Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 46 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Ortsteile auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Leipzig; OT Eutritzsoh 17 Leipzig; OT Gohlis—Mitte 8 Leipzig; OT Gohlis—Nord 3 Leipzig; OT Gohlis-Süd 14 Leipzig; OT Seehausen 2 Leipzig; OT Wiederitzsch 2 Leipzig-Nord gesamt 46 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 18 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 sonstige Straftatbestände (StGB)* 2 strafrechtliche Nebengesetze 17 * Nicht mehr vollständig recherchierbar. Seite 3 von 4 Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, STAATSNIINISTERIUM DES INNERN dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 6 Stichwaffen 28 Schusswaffen 11 Wafie ohne nähere Bezeichnung 5 Keine der 46 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Mi/tÄre n lichen rüßen ‚£ Prof Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 Freista atSACHSEN 2019-02-05T10:56:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes