STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16209 Thema: Anregungen/Indizierungen jugendgefährdende Medien 2018 in Sachsen sowie Entwicklung von polizeilichen Ressourcen zur Bekämpfung jugendgefährdender Medieninhalte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens wurden 2018 im Freistaat Sachsen durch die Polizei sowie die weiteren, vom Gesetz besonders ermächtigten Stellen, zu jeweils welchen jugendgefährdenden bzw. strafrechtlich relevanten Inhalten gestellt/angeregt und mit welchem Ergebnis durch die BpjM entschieden? (Bitte tabellarisch Antragsteller , Medienart, Titel, Art der Jugendgefährdung und Entscheidung der Bundesprüfstelle/Aufnahme in welche Teile der Liste aufschlüsseln .) Im Jahr 2018 wurden durch die sächsische Polizei und die Polizeibehörden keine Tonträger oder andere Medien bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Indizierung angeregt. Auch die weiteren vom Jugendschutzgesetz besonders ermächtigten Stellen haben im Jahr 2018 keine Indizierungsanträge gestellt oder Indizierungen angeregt . Frage 2: Wie wurden die aus dem Jahr 2017 noch offenen Indizierungsanregungen entschieden? (siehe Anfrage Drs.-Nr. 6/11685) Noch nicht entschieden worden waren sechs Indizierungsanträge der Stadt Leipzig. Diese bezogen sich auf Online-Angebote. Die Verfahren sind inzwischen eingestellt worden. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-19/28 Dresden, _?oJanuar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ hatte eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach§ 21 Absatz 6 JuSchG lagen nicht vor. Noch nicht entschieden worden war über drei Indizierungsanregungen, die ein Buch und zwei CD betreffen. Die Indizierung der einen CD, angeregt durch die PD Chemnitz, ist durch Entscheidung vom 8. November 2018 abgelehnt worden. Die Entscheidung der Indizierung der anderen CD, angeregt durch die Staatsanwaltschaft Dresden, steht noch aus. Hier ist eine Entscheidung für Februar 2019 vorgesehen. Das Landeskriminalamt hatte 2017 eine Publikation (Buch) eines sächsischen Verlages zur Indizierung angeregt. Auch hier steht eine Entscheidung der BpjM derzeit noch aus wegen Terminverlängerung. Frage 3: Wie entwickelte sich seit 2010 die Zahl der im Bereich der sächsischen Polizei für die Beobachtung und Bekämpfung jugendgefährdender rechtsextremer Musik (u.a. Bands, Labels, Verlage, Konzertveranstaltungen und -orte) zuständigen ,,Szenekundige Beamten"? (Bitte tabellarisch nach Jahren und PD aufschlüsseln.) Im Landeskriminalamt war bis 2012 ein szenekundiger Beamter für die Beobachtung und Bekämpfung jugendgefährdender extremistischer Medien zuständig. Danach erfolgte die Bearbeitung dieser Thematik von 2013 bis September 2017 im Rahmen der Auswertung beim Operativen Abwehrzentrum der Polizeidirektion Leipzig, ab Oktober 2017 im Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum ohne einen szenekundigen Beamten . Frage 4: Welche weiteren Ressourcen (zum Beispiel ermittlungsunterstützende Software) stehen der sächsischen Polizei für die Erkennung/Bekämpfung jugendgefährdender rechtsextremer Musik zur Verfügung bzw. sollen künftig zur Verfügung gestellt werden? Der sächsischen Polizei steht die bundesweite Softwareanwendung „Datenbank Rechtsextremismus " zur Verfügung. Frage 5: In welcher Art und Weise bildet die Beobachtung/Bewertung weiterer jugendgefährdender Medien wie Bücher und Schriften eine Schwerpunkt in der Arbeit der sächsischen Polizei? Die Thematik findet Berücksichtigung im Rahmen der täglichen Aufgabenerfüllung der sächsischen Polizei, stellt dabei aber keinen Schwerpunkt dar. Mit freund,hen ~rüßen 0&/ Barbara~p~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-01-31T09:59:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes