STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.r 6/16213 Thema: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in Chemnitz in den Tagen nach dem Tötungsdelikt an Daniel H. am 26. August 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,nVorbemerkung: ln Medienberichten zu den Tagen nach dem Tötungsdelikt an Daniel H. war vielfach davon die Rede, es habe in Chemnitz eine Welle der Gewalt gegeben. lnzwischen sind vier Monate vergangen, so dass eine erste gesicherte Bestandsaufnahme der vermeintlichen Gewaltwelle möglich sein sollte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Chemnitz am 26. August und den Tagen danach sind Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 446 - KLR t .Dresden. (.reoruar2O1s TOB MIT 1' o WUÍUVJOB-MIT-'.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.j ustiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang f ür elektron¡sch s¡gnierte sowìe f ür verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur per EGVP, bsBPo oder De-Ma¡l; nähsre Informal¡onen zur elektron¡schen Kommunikalion mit sâchsischsn Just¡zbehörden unter urr.iustÞ-sdM-dd,€' Koñru*alim. , JUSIiZVOLtZUCSEÊÁMTE STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIt a) eingeleitet worden? b) abgeschlossen worden? Frage 2: Wie viele der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu 1. endeten mit a) Einstellung wegen Fehlens genügenden Anlasses zur Klageerhebung nach $ 170 Absatz 2 Satz I SIPO? b) Einstellung wegen Geringfügigkeit nach S 153 SIPO? c) Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen nach S 153a srPo? d) Anklageerhebung? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Geschehnissen in Chemnitz am 26. August und den Tagen danach sind a) eingeleitet worden? b) abgeschlossen worden? Frage 4: Wie viele der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu 3. endeten mit a) Einstellung wegen Fehlens genügenden Anlasses zur Klageerhebung nach S 170 Absatz 2 Satz I SIPO? b) Einstellung wegen Geringfügigkeit nach I 153 SIPO? c) Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen nach S 153a StPO? d) Anklageerhebung? Frage 5: ln wie vielen Fällen der Straftaten zu 1. bis 4. waren a) der Beschuldigte Deutscher ohne Migrationshintergrund und das bzw. die Opfer entweder Ausländer oder Deutsche mit Migrationshintergrund? b) das bzw. die Opfer Deutsche ohne Migrationshintergrund und der Beschuldigte entweder Ausländer oder Deutscher mit Migrationshintergrund? Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt# Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5 Zur Beantwortung wird zunächst auf die anliegende tabellarische Übersicht verwiesen. Diese enthält die Aufstellung der aufgrund der gegenständlichen Ereignisse eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung und des Landfriedensbruchs . Darüber hinaus enthält die Aufstellung den in den Fragen 1 bis 4 erfragten jeweiligen Stand der Verfahren und - soweit bekannt - die Bezeichnung, ob es sich bei den jeweiligen Beschuldigten und Geschädigten um deutsche oder ausländische Staatsbürger handelt. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 ist ergänzend auszuführen, dass von den insgesamt 63 aufgeführten Ermittlungsverfahren 53 Verfahren wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung eingeleitet wurden. Von diesen wurden bislang insgesamt 19 Verfahren abgeschlossen. Elf Ermittlungsverfahren wurden gemäß S 170 Abs.2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Bei sechs Ermittlungsverfahren wurde bisher Anklage erhoben und bei zwei Verfahren ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt, der jeweils antragsgemäß erlassen wurde. Ein Verfahren wurde an eine Staatsanwaltschaft außerhalb Sachsens abgegeben. Erkenntnisse zum diesbezüglichen folgenden Verfahrensgang liegen der Staatsregierung nicht vor. Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist ergänzend auszuführen, dass von den zehn wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs eingeleiteten Ermittlungsverfahren bisher ein Verfahren abgeschlossen wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt. ln den übrigen Fällen dauern die Ermittlungen noch an Soweit mit der Frage 5 darüber hinaus Auskunft darüber begehrt wird, inwieweit es sich bei Beschuldigten oder Opfern um Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund handelt , kann eine Beantwortung der Frage insoweit nicht erfolgen, da der Staatsregierung hierüber keine Erkenntnisse vorliegen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENm Der Umstand, ob ein deutscher Staatsbürger einen bzw. keinen Migrationshintergrund hat, wird in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Auch eine händische Auswertung der in der Anlage ersichtlichen Verfahren würde hierüber keinen Aufschluss bringen, da der Umstand des Migrationshintergrundes eines Beschuldigten oder Geschädigten im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht abgefragt wird. lm Übrigen ließe sich auch keine sachgerechte Differenzierung nach dem Kriterium des Migrationshintergrundes durchführen, da mangels einer klaren Definition nicht eindeutig bestimmbar ist, wer unter vorgenanntes Kriterium fällt und wer nicht. Fraglich erscheint dies z.B. bei Personen, die nicht selbst sondern deren Eltern in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Mit freundlichen Grüßen "--- --' Sebastian Gemkow Anlage Tabel le Verfahrensübersicht Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/16213 1 Ereignis Ausgang des Verfahrens Tatverdächtige Geschädigter Verfahren wegen Körperverletzung 1 StGB § 223 Körperverletzung anhängig deutsch, männlich ausländisch, männlich 2 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt deutsch, weiblich 3 StGB § 223 Körperverletzung Strafbefehl, Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen (rechtskräftig) deutsch, männlich ausländisch, männlich 4 StGB § 223 Körperverletzung anhängig deutsch, männlich ausländisch, männlich 5 StGB § 223 Körperverletzung Verbindung mit anderer Sache, anhängig ausländisch, männlich deutsch, männlich 6 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt ausländisch, männlich 7 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich 8 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich 9 StGB § 223 Körperverletzung unbekannt deutsch, männlich 10 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich 11 StGB § 223 Körperverletzung unbekannt deutsch, männlich 12 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO deutsch, männlich deutsch, männlich 13 StGB § 223 Körperverletzung unbekannt deutsch, männlich 14 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich 15 StGB § 223 Körperverletzung anhängig deutsch, männlich deutsch 1x männlich, 1x keine natürliche Person 16 StGB § 223 Körperverletzung Abgabe an Staatsanwaltschaft außerhalb Sachsens deutsch, männlich deutsch, unbekannt, männlich 17 StGB § 223 Körperverletzung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, weiblich 18 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt ausländisch, männlich 19 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt deutsch, männlich 20 StGB § 223 Körperverletzung anhängig deutsch, 1x männlich deutsch, 1x weiblich, 2x männlich 21 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt deutsch, männlich 22 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt ausländisch, 2x männlich Anlage zu Drs.-Nr. 6/16213 2 23 StGB § 223 Körperverletzung Anklage deutsch, männlich deutsch, 2x männlich (Polizeibeamte) 24 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt ausländisch, männlich 25 StGB § 223 Körperverletzung anhängig unbekannt ausländisch, männlich 26 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung Anklage deutsch, männlich deutsch, männlich 27 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung anhängig deutsch, männlich unbekannt 28 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig ausländisch, 2x männlich unbekannt 29 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt unbekannt 30 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Anklage ausländisch, männlich unbekannt 31 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt unbekannt 32 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig ausländisch, männlich deutsch, männlich 33 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt deutsch, 1x männlich, 1x keine natürliche Person 34 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig deutsch, männlich Keine natürliche Person 35 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Strafbefehl, Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen (rechtskräftig) deutsch, männlich ausländisch, 2x männlich 36 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Verbindung mit anderer Sache, anhängig deutsch, männlich unbekannt 37 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Verbindung mit anderer Sache, anhängig deutsch, männlich unbekannt 38 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, weiblich 39 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich 40 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt deutsch, männlich Anlage zu Drs.-Nr. 6/16213 3 41 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt deutsch, männlich 42 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig ausländisch, 2 x männlich deutsch, 1x männlich, 1x weiblich 43 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig deutsch, männlich deutsch, männlich 44 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig ausländisch, männlich unbekannt 45 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Anklage deutsch, männlich deutsch, weiblich 46 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Anklage deutsch, männlich deutsch, männlich 47 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt deutsch, 3x männlich 48 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt unbekannt 49 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt ausländisch, 3x männlich 50 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Anklage deutsch, männlich deutsch, männlich 51 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt deutsch, 2x männlich, 1x weiblich 52 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Abgabe an StA Dresden, anhängig deutsch, männlich unbekannt 53 StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen anhängig unbekannt deutsch, 2x männlich, 1x weiblich Verfahren wegen Landfriedensbruchs 54 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig deutsch, männlich deutsch, männlich 55 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig deutsch, männlich unbekannt 56 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig unbekannt deutsch, 3x männlich Anlage zu Drs.-Nr. 6/16213 4 57 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig deutsch, 7x männlich, 1x weiblich deutsch, männlich 58 StGB § 125 Landfriedensbruch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO unbekannt Keine natürliche Person 59 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig unbekannt deutsch, 1x weiblich, 6x männlich 60 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig unbekannt deutsch, 14 x männlich deutsch, 4x weiblich, 6 x männlich, 1x unbekannt 61 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig unbekannt deutsch, männlich 62 StGB § 125 Landfriedensbruch anhängig unbekannt unbekannt deutsch, 4 x männlich unbekannt 63 StGB § 125a besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs anhängig unbekannt deutsch, männlich KA6-16213 KA6-16213-Anlage 2019-02-05T12:20:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes