STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16219 Thema: Familientrennungen durch Abschiebungen 4. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Familien wurden im Zeitraum 01.10. bis 31.12.2018 durch Abschiebungen getrennt (bitte nach Rechtsgrundlage, Ort der letzten Unterbringung , Größe des Familienverbands, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln; den Familienbegriff bitte auf Eltern und Kinder, alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie unverheiratete Eltern mit Kindern beziehen und dabei auch binationale Familien, zum Beispiel mit einemlr Partner*in mit deutscher Staatsbürgerschaft, beziehen) und wie viele Familientrennung ergibt dies summarisch für das Jahr 2018? Im erfragten Zeitraum wurden zwei Familientrennungen bei durch die Zentrale Ausländerbehörde organisierten Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorgenommen: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/15 Dresden. 5. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6‚ 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERlUM FreistaatSACHSEN drei Kinder(zwei m vierein-halb Jahre, eins wzweieinhalb Jah-re) DES INNERN Zielland im Bundesgebiet abgeschoben Land- Abschie- Zugang verblieben kreis bungsdatum Erstaufnahme Georgien Vater (55 Jahre) Mutter (46 Jahre), Bautzen 11.10.2018 11.11.2015 ein Kind (w 13 Jahre ) Schweiz Mutter (24 Jahre) Vater (31 Jahre) Meißen 07.12.2018 04.08.2017 m = männlich w = weiblich Durch die unteren Ausländerbehörden wurde nur vom Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ein Fall einer Familientrennung bei Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 AufenthG im 4. Quartal 2018 mitgeteilt. Alle übrigen unteren Ausländerbehörden erstat— teten Fehlmeldung. Zielland im Bundesgebiet abgeschoben Landkreis Abschie- Zugang verblieben bungsdatum Erstaufnahme Georgien Mutter (44 Jahre) Vater (41 Jahre) Sächsische 11.10.2018 17.02.2015 zwei Kinder (w Schweizvier und sieben Osterzgebirge Jahre) m = männlich w = weiblich lnsgesamt wurden im Jahr 2018 somit bislang zehn Familientrennungen vorgenommen .Z1"?Prof. Dr. Rol Seite 2 von 2 hen Grüßen fi and Wöller 2019-02-05T11:39:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes