Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/22-2019/4241 Dresden, 1. Februar 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16222 Thema: Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind bislang jeweils wann durch die Landesdirektion eingeleitet worden, um die von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel zu beheben? Frage 2: Welche Maßnahmen müssen durch die Landesdirektion über die unter Ziffer 1 genannten hinaus eingeleitet werden, um die von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel zu beheben? Frage 3: Welcher Zeitplan wird von der Landesdirektion zur Behebung der von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel verfolgt? Frage 4: In welcher Höhe werden dem Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand Kosten zur Behebung der von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel entstehen? Der Staatsminister Seite 2 von 2 Die vorliegende Kleine Anfrage ist wortgleich mit der Kleinen Anfrage Drs. 6/11894 vom 8. Januar 2018. Am Sachverhalt hat sich seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/11894 nichts geändert; es wird daher auf die Antwort des SMWA vom 30. Januar 2018 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2019-02-05T10:49:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes