STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 06116228 Thema: Verfahrensdauer an den ordentlichen Gerichten im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* lhre Nachricht vom B. Januar 2019 Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/44 - KLR Dresden, 4. Februar 2019 wl'I,vt,JOB.M¡1.'.DE Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinwe¡se zum Datenschutz erhalten S¡e auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden w¡r lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang f ür eleklronisch signierte sowie f úr verschlüsselto elektronische Dokumente nur per EGVP, beBPo oder De-Mail; nähere lnformationen zur elektronischen Kommunikation mit sächsischen Juslizbehörden unter TOB MIT e o Frage: Wie lang war ¡m Jahr 2018 die durchschnittliche Verfahrensdauer gericht- !!ä3,::i:lt,aatsminisrerium licher Verfahren an den ordentl¡chen Gerichten ¡m Freistaat Sachsen? flå',J,ijl["u., 01097 Dresden Die durchschnittliche verfahrensdauer der im Jahr 2018 erledigten Verfahre. 3i8å?"ålå:ånDeutschePost der ordentlichen Gerichtsbarkeit ergibt sich, unterteilt nach lnstanzen, aus der www.justiz.sachsen.de/smj nachfolgenden Tabelle: Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßênbahnlinien 3,6,7,8, 11 Oberlandesger¡cht Zivilsachen - Berufungen 5,8 Monate 7,7 MonateStrafsachen - L lnstanz Strafsachen - Revisionsverfahren 1,8 Monate Bußgeldverfahren - Rechtsbeschwerden und Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde 0,4 Monate w.¡EiÞsdÌ Êfr-detc- Kofffluù¡ãlim. , lusf r¿voil-zuosE€.aMlE Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Landgerichte Zivilsachen - L lnstanz (Zivilkammern) 11,0 Monate Handelssachen - L lnstanz (Kammern für Handelssachen ) 9,8 Monate Zivilsachen - Berufungen 8,0 Monate Strafsachen - L lnstanz 7,5 Monate Strafsachen - Berufungen 4,9 Monate Amtsgerlchte Zivilsachen 5,1 Monate Strafsachen 4,5 Monate Bußgeldsachen 3,6 Monate Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2018 erledigten Verfahren in Familiensachen kann derzeit nicht mitgeteilt werden. Die Auswertungen der amtlichen Statistik durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen liegen noch nicht vor. Sie werden regelmäßig im Verlauf des ersten Quartals des dem auszuwertenden Jahr folgenden Jahres vorgelegt. Eine Ermittlung von auf dem Niveau des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen geprüften und plausibilisierten durchschnittlichen Verfahrensdauern ist der Sächsischen Staatsregierung selbst nicht möglich. Von einer weitergehenden Beantwortung wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen . Für die vollständige Beantwortung der Frage müssten aller Voraussicht nach ca. 24.500 Verfahrensakten (Hochrechnung des Jahresergebnisses 2018 beruhend auf dem Ergebnis der ersten drei Quartale des Jahres 2018) durchgesehen werden, um die Dauer jener familiengerichtlichen Verfahren ermitteln zu können. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten, sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Akte zu rechnen. Ausgehend von einem 8-h-Arbeitstag wäre ein Mitarbeiter insgesamt 765 Tage damit beschäftigt, die Fragen vollständig zu beantworten . Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Eine solche Erhebung wäre daher mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits - und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des par- Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIt lamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung der Fragen abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-02-05T12:19:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes