STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS 90lDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16235 Thema: Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig . Dazu zählen unter anderem blinde und gehörlose Menschen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen durch Kriegsverletzungen , chronisch kranke oder traumatisierte Menschen, Kinder mit kognitiven Schwächen oder Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen . Nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) können Leistungen, die ‚zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind‘, als Ermessensleistung erbracht werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwiefern werden Art und Grad der Behinderung im Asylverfahren sowie bei der Aufnahme in Einrichtungen erfasst? Die Art der Behinderung wird im Rahmen der Erstuntersuchung oder im Rahmen der medizinischen Betreuung im jeweiligen Unterbringungsobjekt festgestellt. Der Grad der Behinderung wird nicht erfasst. Frage 2: lnwieweit werden Angaben zu asylsuchenden und geduldeten Menschen mit Behinderungen (z.B. Anzahl absolut und relativ, Formen von Beeinträchtigungen, Geschlecht, Alter etc.) in Sachsen statistisch erhoben und in welcher Form dokumentiert? (Bitte die der Staatsregierung bekannten Angaben für die letzten 5 Jahre beifügen.) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/19 Dresden, 6. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Euck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Es erfolgt keine statistische Erfassung der Angaben von asylsuchenden und geduldeten Menschen mit Behinderungen. Frage 3: Gelten einheitliche Standards bei der Unterbringung und Versorgung von asylsuchenden und geduldeten Menschen in Sachsen? Wenn ja, welche? Wenn nicht, bitte begründen. Bei der Unterbringung von asylsuchenden und geduldeten Menschen wird keine Differenzierung vorgenommen. Mit der Vervvaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünflen vom 24. April 2015 (SächsABl. S. 692) werden Empfehlungen gegeben, bei der Ausstattung und dem Betrieb der Gemeinschaflsunterkünfte bestimmte Grundsätze zu be— rücksichtigen. Die Verwaltungsvorschrift wird in Bezug auf die Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechend angewendet. Frage 4: lnwiefern erhalten geflüchtete Menschen mit Behinderungen Beratungsangebote in den Erstaufnahmeeinrichtungen, zum Beispiel um deren individuellen Unterstützungsbedarf feststellen zu können? Die für die Betreuung der in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen zuständigen Mitarbeiter der Landesdirektion Sachsen führen einmal wöchentlich eine Sprechstunde in den jeweiligen Unterbringungsobjekten durch. Im Bedarfsfall können die Bewohner sich zu den vorhandenen Leistungsangeboten informieren und beraten lassen. Des Weiteren sind die Gesundheitsstationen in allen Unterbringungs— objekten Anlaufstellen für die untergebrachten Asylbewerber zur Beratung, medizinischen Versorgung und Vermittlung von Unterstützung und Hilfen. Durch die Betreiber wird zudem geschultes Personal, wie Sozialarbeiter und erforderlichenfalls Psychologen , vorgehalten. Frage 5: Inwieweit wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention während der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen berücksichtigt und wie gestaltet sich die Gesundheits- und Hilfsmittelversorgung in der Praxis? Alle Maßnahmen der Unterbringung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der behinderten Bewohner und den ärztlichen Verordnungen unter Beachtung des Asylbewerberleistungsgesetzes. In den Erstaufnahmeeinrichtungen stehen hierfür u. a. barrierefreie Zimmer für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Bei Bedarf können spezielle Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten bereitgestellt werden. Das SFZ CoWerk Chemnitz als Sondereinrichtung zur Unterbringung von schwerkranken und pflegebe— dürftigen Asylbewerbern bietet zudem Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Seite 2 von 3 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERWM DES INNERN FreistaatSACHSEN dem Aufbau einer Betreuungsstruktur an. Eine Versorgung von Menschen mit Behinderungen kann in jedem Fall bedarfsgerecht gewährleistet werden. Mit freundlichen Grüßen%& Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-06T10:33:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes