STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs-Nr.: 6/16245 Thema: Straftaten in direkter Verbindung mit Asylbewerbern 4. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Straftaten in Verbindung mit ‚Asylbewerbern im weitesten Sinne‘ sind in der Öffentlichkeit immer wieder Punkt kontroverser Diskussionen, welche meist mit Vermutungen statt tatsächlichen Fakten geführt werden . Die Anfrage soll dazu beitragen etwas Klarheit in die Diskussion zu bringen. Dem Fragesteller ist bewusst, dass in den polizeilichen Datenverarbeitungssystemen nicht alle Straftaten im Zusammenhang mit Asylbewerbern erfasst sind. Weiterhin dürften nicht alle, jedoch die meisten, Personendatensätze bei denen Asylbewerber beteiligt sind, vollständig ausgefüllt sein. Bei der Erfassung einer ausländischen Staatsangehörigkeit soll der Aufenthaltsgrund ebenfalls erfasst werden. Dies ist unter anderem erforderlich um ,Mehrfachintensivtäter Asylbewerber‘ ermitteln zu können. Insofern stellt das Ergebnis der Kleinen Anfrage in der Tendenz eher eine Untergrenze der tatsächlichen Vorfälle dar.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren „Asylbewerber“ als Täter beteiligt? (Bitte Aufschlüsseln nach Straftatbeständen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der Asylbewerber (kumulativ )!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/138—2019/7358 Dresden. 6. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren „Geduldete Ausländer“ als Täter beteiligt ? (Bitte Aufschlüsseln nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „geduldeten Ausländer“ (kumulativ)!) Frage 3: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren „Kontingent-I Bürgerkriegsflüchtlinge“ als Täter beteiligt? (Bitte Aufschlüsseln nach Straftatbeständen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der „Kontingent-I Bürgerkriegsflüchtlinge “ (kumulativ)!) Frage 4: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren „unerlaubt aufhältige Ausländer“ als Täter beteiligt? (Bitte Aufschlüsseln nach Straftatbeständen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der „unerlaubt aufhältige Ausländer“ (kumulativ)!) ‘ Frage 5: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren weder Deutsche, Bürger aus EU Ländern, ausländische StudentenlSchüler, ausländische Arbeitnehmerl Gewerbetreibende, noch TouristenlDurchreisende, als OpferIGeschädigter beteiligt? (Bitte Aufschlüsseln nach Straftatbeständen; LandkreisenIKreisfreien Städten und Beteiligung der Asylbewerber (kumulativ)!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Nach den Regeln der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind die Daten für das entsprechende Jahr kumulativ auszuweisen, da nur so zwischenzeitlich erfolgte Daten— satzkorrekturen oder Löschungen berücksichtigt werden können. Mithin können die Daten für das 4. Quartal 2018 nicht separat ausgewiesen werden. Die PKS des Jahres 2018 liegt jedoch noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2019 zu rechnen. Aktuell können lediglich die Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Sep— tember 2018 zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14981 verwiesen. yit fre dlichen Grüßen4&— Prof. Dr. Roland Wöller ‚. I Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-06T10:29:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes