STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6116252 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im 4. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im 4. Quartal 2018 ein Betrug zur Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigten Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete festgestellt und zur Anzeige gebracht? Frage 2z Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerkannte Asylberechti gte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedü rfti ge u nd Geduldete? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: U FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/29l10 - KLR Dresden, f Februar 2019 wì,trwJoB-MtT-r.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.iustiz.sachsen.de/smj Verkehfsvefbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternet. seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang lür elektronisch sign¡erte sowie f ür verschlüsseltg elsktronische Dokumenle nur per EGVP, beBPo oder De-Mail; nähere lnformat¡onen zur elektronischen Kommunikation mit sàchsischen Justizbshörden unterffi.lsli¿dsn.ddÊ Xdrft¡¡ihalim. TOB MIT , O Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Polizeidirektionen im vierten Quartal 2018 14 Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu diesen Straftaten wurden im PASS 18 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: Staatsanqehöriqkeit Anzahl Kosovo 2 Libven 1 1Marokko Pakistan 3 4Russische Föderation Svrien, Arabische Republik 6 Ukraine 1 Die Frage, ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Da der Umstand, dass ein Betrug gemäß g 263 Strafgesetzbuch (SIGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird, können die Fragen nicht aufgrund einer Datenbankauswertung beantwortet werden. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschatten erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im vierten Quartal 2018 gegen 1.193 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur vollständigen Beantwortung müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen . Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1 .193 Beschuldigte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 74 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im 4. Quartal 2018, wegen welcher Delikte, seitens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen Menschen eingeleitet, die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern. Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen S 95 Abs, 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), g 267 StGB oder $ 271 StGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten. Mit diesen vier Tatvorwürfen wurden im vierten Quartal 2018 bei der Polizei 607 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im vierten Quartal 2018 825 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvorwürfen erfasst . Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 38 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 51 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher, unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes, bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grü ßen Se Seite 4 von 4 2019-02-06T11:29:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes